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       # taz.de -- Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Aachen für alte Diesel bald dicht
       
       > Ein Gericht fordert Fahrverbote in Aachen. Sie sollen ab Anfang 2019
       > gelten, sofern andere Maßnahmen nicht wirken.
       
   IMG Bild: Hängt womöglich bald auch in Aachen: Diesel-Verbotsschild an der Hamburger Max-Brauer-Allee
       
       Berlin taz | Das erste deutsche Diesel-Fahrverbot gilt seit gut zwei Wochen
       in Hamburg, aber nur auf zwei kurzen Straßenabschnitten. In Aachen dürften
       die Einschränkungen vom kommenden Jahr an deutlich schärfer werden: Dort
       werden ältere Diesel-Fahrzeuge wahrscheinlich aus der gesamten 25
       Quadratkilometer großen Umweltzone ausgeschlossen, die wesentliche Teile
       der Stadt umfasst. Das ergibt sich aus einem Urteil, das das
       Verwaltungsgericht Aachen am Freitag gefällt hat.
       
       Weil in der Stadt in Nordrhein-Westfalen die zulässigen
       Stickoxid-Grenzwerte an zehn Messstellen teilweise deutlich überschritten
       werden, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land NRW und die
       Bezirksregierung darauf verklagt, schnellstmöglich wirksame Maßnahmen
       dagegen zu erlassen. Dem gab das Gericht in vollem Umfang recht. Mit den
       bisherigen Plänen würde der Grenzwert frühestens 2025 eingehalten, dies
       müsse aber bereits ab dem 1. Januar 2019 geschehen, urteilte es.
       
       „Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge“ sei dafür „mit hoher
       Wahrscheinlichkeit das einzige Mittel“, erklärt das Gericht. Die Stadt
       könne zwar noch alternative Maßnahmen vorschlagen. „Wir können uns aber
       nicht vorstellen, welche das sein sollen“, sagte Gerichtssprecher Frank
       Schafranek der taz. Das Gericht gehe „zu 98 Prozent“ davon aus, dass
       Fahrverbote kommen. Die Bezirksregierung erklärte hingegen, sie prüfe
       „weiterhin alle potenziellen Maßnahmen, um die Grenzwerte an belasteten
       Straßen schnellstmöglich einzuhalten“.
       
       ## DUH sieht Urteil als „richtungsweisend“
       
       Das Urteil aus Aachen ist das erste nach der Grundsatzentscheidung des
       Bundesverwaltungsgerichts, das Diesel-Fahrverbote im Februar für zulässig
       erklärt und schnelles Handeln der Kommunen gefordert hatte. Die DUH
       begrüßte das Urteil als „richtungsweisend“ für die Verfahren, die der
       Verband gegen 27 weitere Kommunen führt. Erreicht werden kann die vom
       Gericht geforderte Grenzwerteinhaltung laut DUH nur durch ein Fahrverbot
       für ältere Diesel in der gesamten Aachener Umweltzone.
       
       Ein solches Verbot könnte ab Januar 2019 zunächst nur für Diesel mit der
       Euro-Norm 4 und älter gelten. Denn anders als bei Sperrungen einzelner
       Straßen hatte das Bundesverwaltungsgericht für Zonen-Sperrungen aus Gründen
       der Verhältnismäßigkeit Übergangsfristen vorgegeben. Für Euro-5-Diesel sind
       Zonen-Sperrungen demnach erst ab 1. September 2019 erlaubt.
       
       Das Land NRW kann gegen das Aachener Urteil noch Berufung einlegen. Falls
       das geschieht, will die Umwelthilfe mit einer einstweiligen Anordnung dafür
       sorgen, dass die Fahrverbote trotzdem vorbereitet und zum Jahreswechsel
       umgesetzt werden.
       
       8 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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