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       # taz.de -- Urteil zu Fangbeschränkungen: Für EU geht Fischerei vor Meeresschutz
       
       > Ein Alleingang ist unzulässig: Der Europäische Gerichtshof hat
       > Deutschland untersagt, die Fischerei in Nord- und Ostsee eigenmächtig
       > einzuschränken.
       
   IMG Bild: Volle Netze – dabei soll es nach dem Willen der Richter vorerst bleiben
       
       Freiburg taz | Deutschland darf die Fischerei in Nord- und Ostsee nicht
       einfach selbst beschränken. Weil hier auch die Fangflotten anderer Staaten
       betroffen wären, ist die EU-Kommission zuständig. Das entschied am Mittwoch
       der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg – ein schwerer Rückschlag
       für deutsche Umweltverbände.
       
       Nach Ansicht der Umwelt-NGOs steht der Meeresschutz in Nord- und Ostsee
       bisher nur auf dem Papier. Zwar sei Deutschland beim Ausweisen von
       Schutzgebieten führend, allerdings gebe es für acht von zehn
       Natura-2000-Gebieten bis heute noch keine Sicherungs- und
       Erhaltungsmaßnahmen. „In Stellnetzen, die in der Ostsee für den Fang von
       Hering und Dorsch eingesetzt werden, verfangen sich jedes Jahr Zehntausende
       Seevögel sowie Schweinswale“, kritisiert der Deutsche Naturschutzring
       (DNR), „die bodenberührende Fischerei“ mit Schleppnetzen, „die in der
       Nordsee beim Fang von Krabben und Plattfischen eingesetzt werden, pflügt
       den Meeresboden regelrecht um und hinterlässt dauerhafte Spuren der
       Verwüstung“.
       
       Nach den Grundsätzen der EU-Fischereipolitik müssen sich die beteiligten
       Staaten einigen. Weil die Verhandlungen aber nichts vorwärtskamen, stellte
       der DNR 2014 beim Bundesamt für Naturschutz einen Antrag, dass Deutschland
       einseitig Maßnahmen zum Meeresschutz in den drei Gebieten „Sylter
       Außenriff“, „Pommersche Bucht“ und „Pommersche Bucht mit Oderbank“ anordnen
       soll. Das Bundesamt erklärte sich jedoch für unzuständig. Daraufhin ging
       der DNR zum Verwaltungsgericht Köln. Die Klage wurde unterstützt von den
       Verbänden BUND, DUH, Greenpeace, Nabu, WDC und WWF.
       
       Auf Vorlage der Kölner Richter entschied nun auch der EuGH, dass hier
       wirklich kein nationaler Alleingang zulässig ist. Ein EU-Staat dürfe keine
       Meeresschutzmaßnahmen beschließen, wenn von ihnen auch Fischereifahrzeuge
       anderer Staaten betroffen wären. Das ergebe sich aus der EU-Verordnung über
       die Gemeinsame Fischereipolitik von 2013.
       
       Die Umweltverbände appellieren nun an die EU-Kommission, mehr Druck auf die
       Anrainerstaaten auszuüben. „Vor allem Dänemark blockiert derzeit alles“,
       kritisiert Nadja Ziebarth vom BUND. „Leider ist ein einstimmiger Beschluss
       erforderlich, sodass jeder Staat faktisch ein Vetorecht hat“, sagt
       Ziebarth. Die Strukturen der europäischen Fischereipolitik müssten dringend
       reformiert werden. „Je länger dieser Prozess dauert, desto länger wird ein
       effektiver Schutz wichtiger Lebensräume und Arten erschwert“, kritisierte
       auch der DNR nach dem EuGH-Urteil. (Az.: C-683/16)
       
       13 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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