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       # taz.de -- Wegen Text zu #MeToo in taz: Handelsblatt mahnt ab
       
       > Der Handelsblatt-Journalist Harald Schumacher schrieb in der taz einen
       > Text zur #MeToo-Debatte. Dafür hat sein Arbeitgeber ihn abgemahnt.
       
   IMG Bild: Erst Frage, sonst Klage
       
       Am 7. März schrieb der Journalist Harald Schumacher in der taz einen Text.
       Titel: [1][„Ran an den Speck“]. Darin berichtete er, wie eine namentlich
       nicht genannte deutsche Unternehmerin ihm bei einer Veranstaltung ungefragt
       in die Hüfte kniff. Im Rahmen der [2][#MeToo]-Debatte überlegte Schumacher,
       was die übergriffige Geste mit Machtstrukturen zu tun haben könnte – ohne
       sie mit den sexualisierten Übergriffen etwa eines Harvey Weinstein auch nur
       ansatzweise vergleichen zu wollen.
       
       Offensichtlich gehe es nicht nur um Geschlecht, sondern auch um die Macht,
       die etwa Vorgesetzte über Angestellte haben, schrieb Schumacher. „Um
       Personen, die schon lange keinen Widerspruch mehr gewohnt sind und die
       Grenzen anderer nach Belieben ignorieren.“
       
       Dieser Text hatte für Schumacher ein Nachspiel: Sein Arbeitgeber, der
       Handelsblatt-Verlag, mahnte ihn ab. Dagegen wehrt der Journalist sich
       juristisch. Am Mittwoch trafen sich beide Seiten erstmals vor Gericht zu
       einem Gütetermin.
       
       Es geht um die Frage, ob der Verlag Schumacher verbieten durfte, eine
       Geschichte, die das Blatt offenbar selbst nicht veröffentlichen wollte,
       anderswo zu erzählen. Aus dem Gerichtstermin geht hervor, dass Schumacher
       das Thema zuvor mehrfach dem eigenen Blatt angeboten hatte, und dass es
       dort offenbar nicht gewünscht war. Der Verlag vertrat vor Gericht die
       Auffassung, Schumacher hätte vor der Veröffentlichung in der taz ein
       weiteres Mal um Erlaubnis bitten müssen.
       
       Der nächste Gerichtstermin in Düsseldorf findet am 24. August statt.
       
       14 Jun 2018
       
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