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       # taz.de -- Kommentar Musterfeststellungsklage: Mehr als eine Lex VW
       
       > Der VW-Fall zeigt, dass Feststellungsklagen sinnvoll sind. Jetzt muss
       > sich in der Praxis zeigen, was funktioniert und was nicht.
       
   IMG Bild: Der VW-Konflikt war die Nagelprobe. Feststellungsklagen werden aber auch in vielen anderen Fällen Anwendung finden
       
       In den USA haben die Käufer von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen mehr als
       7 Milliarden Dollar Entschädigung erhalten, in Deutschland nur eine
       kostenlose Nachrüstung. Das hat jedem die schwache Stellung der Verbraucher
       in Deutschland vor Augen geführt. Nur deshalb konnte die SPD ihr Projekt
       der „Musterfeststellungsklage“ in der Koalition gegen den anfänglichen
       Widerstand der CDU/CSU durchsetzen. Insofern handelt es sich klar um eine
       Lex VW.
       
       Auch das gehetzte parlamentarische Verfahren – schon drei Tage nach der
       Sachverständigenanhörung wurde jetzt das Gesetz beschlossen – hängt mit dem
       Dieselskandal zusammen. So soll für viele VW-Käufer noch die Verjährung am
       Jahresende unterbrochen werden.
       
       Und drittens zeigt gerade der VW-Fall, dass die Konstruktion einer bloßen
       „Feststellungsklage“ sinnvoll ist: dass also die klagenden Verbände nur die
       zentralen Tatsachen und Rechtsfragen klären lassen und die betroffenen
       Verbraucher anschließend noch selbst gegen VW (oder das Autohaus) klagen
       müssen. Die VW-Fälle haben zwar viele Gemeinsamkeiten, sind im Detail dann
       aber doch zu unterschiedlich, um alle Prozesse in einem Musterfahren zu
       entscheiden.
       
       Doch bei aller Bedeutung des VW-Konflikts darf nicht vergessen werden, dass
       es auch viele andere mögliche Anwendungsfälle gibt: Klagen gegen Banken und
       Bausparkassen, gegen windige Onlinehändler und gegen
       Wohnungsgesellschaften. Aber es wird weniger Fälle geben als lange gedacht.
       Denn die klagebefugten Verbände müssen die neue Aufgabe nebenbei schultern.
       Sie können damit kein Geld verdienen – und tragen gleichzeitig das
       Kostenrisiko bei einer Niederlage.
       
       Trotz vieler Detailkritik ist es gut, dass das Gesetz jetzt beschlossen
       wurde. Statt weiter zu theoretisieren, was noch zu verbessern ist, kann
       sich jetzt in der Praxis zeigen, was funktioniert und was nicht. Man
       sollte den Start des Gesetzes einfach als Experimentierphase sehen.
       
       15 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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