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       # taz.de -- Asylverfahren in Berlin: Das geht jetzt ganz fix
       
       > Nicht nur Bayern – auch Berlin will Vorbild sein bei der Bearbeitung von
       > Asylanträgen. Ein Besuch im „Ankunftszentrum Bundesallee“.
       
   IMG Bild: Erstberatung von Geflüchteten im „Ankunftszentrum Bundesallee“ in Berlin
       
       Berlin taz | Der „Flüchtlingssommer“ 2015 mit dem Chaos am Lageso in der
       Turmstraße ist lange vorbei. Die Bilder von Menschenmassen, die tagelang
       bei Hitze und Regen vor dem Moabiter Amt ausharrten, um ihren Asylantrag zu
       stellen und eine Unterkunft zu bekommen, gingen um die Welt, sogar die New
       York Times schickte Reporter nach Berlin. Inzwischen hat Europa hat seine
       Grenzen weitgehend dichtgemacht. Doch noch immer kommen pro Tag 60 bis 70
       Flüchtlinge in Berlin an. Für sie hat sich seit jenen Tagen einiges
       verändert.
       
       Was genau, wurde JournalistInnen kürzlich bei einer vom Mediendienst
       Integration organisierten Tour zum Thema „Wie gut funktionieren
       Asylverfahren?“ erklärt. Die Botschaft der beiden hauptsächlich beteiligten
       Behörden – dem Lageso-Nachfolger LAF (Landesamt für
       Flüchtlingsangelegenheiten) und Bamf (Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge) – war klar: Entgegen aller schlechten Presse kümmern wir uns
       sorgfältig um jeden einzelnen Flüchtling, sind dabei hoch effizient und auf
       Sicherheit bedacht. LAF-Sprecher Sascha Langenbach bringt es so auf den
       Punkt: „Wir sind eine Sozialbehörde – freundlich, aber nicht naiv.“ Der
       Leiter der Berliner Bamf-Außenstelle, Bernhard Chiari, sagt sogar: „Wir
       können alles, was Anker können sollen.“
       
       [1][Mit „Ankern“ meint Chiari die Seehofer’schen Zentren, Kritiker nennen
       sie „Abschiebelager“], in denen Flüchtlinge künftig für die gesamte Dauer
       ihres Asylverfahrens bleiben sollen. Der Berliner Senat wird Chiaris Satz
       nicht gern hören, [2][schließlich lehnt Rot-Rot-Grün solche „Ankerzentren“
       für Berlin ab]. Er entspricht auch nicht ganz den Tatsachen, denn
       Asylbewerber übernachten in Berlin nicht dort, wo über ihren Asylantrag
       entschieden wird – wie es in Bayern teils jetzt schon der Fall ist. Ganz
       abwegig ist der Satz aber nicht: Zumindest die ersten Tage eines
       Flüchtlings sind, wie sich zeigen wird, in der Tat „ankermäßig“
       organisiert.
       
       ## Ankunft im Hangar
       
       In Berlin ankommende Flüchtlinge werden für die ersten drei bis sieben Tage
       – in „Einzelfällen“ auch länger, so die Sozialverwaltung – [3][im Hangar 2
       im ehemaligen Flughafen Tempelhof untergebracht]. In diesem
       „Ankunftszentrum Tempelhof“, erklärt Langenbach, bekommen sie „die
       Möglichkeit zu duschen, zu essen“, bei Bedarf Kleidung und eine
       „psychologische und medizinische Erstbetreuung“. Der Hangar ist unterteilt
       in „Wohnwaben“, das heißt, einige Doppelstockbetten stehen eng zusammen in
       einem Sperrholzverschlag. Das Licht wird von oben zentral an- und
       ausgeschaltet, Geräusche dringen ungefiltert überall hin. Der Hangar hat
       eine Kapazität von 551 Plätzen, Ende Mai waren davon laut Sozialverwaltung
       491 belegt.
       
       Am Morgen nach der Ankunft werden die Flüchtlinge per Bus ins
       „Ankunftszentrum Bundesallee“ gebracht. Dort wird bereits seit August 2016
       das Konzept des „integrierten Flüchtlingsmanagements“ praktiziert. Es
       bedeutet: Alle im Asylprozess relevanten staatlichen Akteure – LAF,
       Polizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Bundesagentur für
       Arbeit (BA) und Ausländerbehörde – sitzen unter einem Dach. 2016 wurden im
       Zuge der Neuordnung des Bamfs 25 Ankunftszentren in ganz Deutschland
       errichtet.
       
       In Berlin ist dieses Zentrum in Wilmersdorf im Gebäude der früheren
       Berliner Landesbank untergebracht. Zäune sichern das Gelände,
       Sicherheitsleute bewachen jeden Eingang und stehen auf jedem Flur.
       
       In der riesigen Wartehalle, die mit braunen Kunstpolsterstühlen
       ausgestattet ist, warten am Morgen der Medientour rund 30 Geflüchtete. Nach
       und nach werden sie aufgerufen, gehen zu einem der Schreibtische am Ende
       der Halle, wo sie laut Langenbach ein Gespräch zur „Erstregistrierung“
       und ihrem Befinden haben. „Sprachmittler für die üblichen Sprachen haben
       wir immer vor Ort“, erklärt er, andere könnten schnell bestellt werden.
       Auch der Sozialdienst für besonders Schutzbedürftige sei immer anwesend.
       „Früher musste der sich oft um unbehandelte Kriegswunden kümmern“, das
       komme kaum noch vor. Jetzt gehe es mehr um Hilfe für Behinderte,
       Schwangere, Menschen mit psychischen Problemen.
       
       ## Automatische Dialekterkennung
       
       Im ersten Stock erfolgt dann die digitale Erfassung der Flüchtlinge.
       „Berlin ist einer von fünf Standorten dafür“, erklärt Langenbach. Alle zehn
       Fingerabdrücke werden genommen, „auch abgerollt“, und mit der EU-Datenbank
       für Asylbewerber (Eurodak), dem Ausländerzentralregister und dem BKA
       abgeglichen. Dublin-Fälle (also Menschen, die schon in einem anderen
       EU-Land als Asylbewerber registriert sind), Mehrfachregistrierungen und
       Straftäter würden daher sofort erkannt, betont Langenbach. „Wir meinen das
       mit der Sicherheit ernst.“
       
       Wer die Zusammenarbeit bei der Registrierung verweigert, etwa das
       Herkunftsland nicht nennen will, wird von der Polizei auf Dokumente und
       größere Bargeldbestände durchsucht. Sind Dokumente vorhanden, was wohl oft
       nicht der Fall ist, werden sie sofort von der Polizei auf Echtheit geprüft.
       „Das ist bundesweit einzigartig“, erklärt Chiari. Seit Ende 2017 könne man
       zudem Handydaten auslesen, auch habe man [4][Software zur Analyse von Namen
       und zur Sprachbiometrie], also zur automatischen Dialekterkennung für
       arabische Herkunftsregionen. Mittels all dieser Hilfsmittel könne die
       Identität inzwischen zweifelsfrei ermittelt werden.
       
       Nach der Registrierung wird per Software ermittelt, welches Bundesland für
       „den Fall“ zuständig ist. Das Computersystem Easy weist grob gesagt 5
       Prozent aller Asylbewerber Berlin zu, was dem hiesigen Anteil an der
       Gesamtbevölkerung entspricht. Ist es nicht Berlin, bekommt der Geflüchtete
       eine Fahrkarte zur Weiterfahrt. Bei dieser Nachricht würden die
       Betreffenden oft „Schwierigkeiten machen“, erklärt eine LAF-Mitarbeiterin,
       sprich: Sie würden aggressiv oder weinten oder weigerten sich schlicht
       weiterzureisen. „Wir versuchen ihnen dann die Angst zu nehmen und gut
       zuzureden.“
       
       Ist Berlin dagegen zuständig, wird vom LAF ein Antrag für eine
       elektronische Gesundheitskarte gestellt, das erste Taschengeld von 135 Euro
       pro Monat ausgezahlt und ein Termin im „Leistungszentrum Darwinstraße“
       gemacht. An diesem LAF-Standort müssen Geflüchtete während des
       Asylverfahrens etwa alle vier Wochen vorsprechen.
       
       ## Ganz schnell im Direktverfahren
       
       Ist die Registrierung abgeschlossen, was laut Langenbach schon mal zwei,
       drei Tage in Anspruch nimmt, kann es mit dem Asyl recht schnell gehen. Wie
       Chiari erklärt, dauern Asylverfahren in Berlin im Schnitt inzwischen nur
       noch drei Monate – vor zwei Jahren waren es bundesweit im Schnitt acht bis
       zehn Monate. Die Altfälle seien zudem „fast vollständig abgearbeitet“.
       
       Noch schneller geht es für Asylbewerber, deren Anträge per
       „Direktverfahren“ entschieden werden, also in „einigen wenigen Tagen“,
       erklärt Chiari. Dies sei eine „Berliner Besonderheit“, die inzwischen bei
       einem Drittel der Fälle angewandt werde. Allerdings gibt es Direktverfahren
       auch in [5][bayerischen Ankunftszentren wie Bamberg oder Manching, die
       jetzt als Vorbild für „Ankerzentren“ gelten]. Ziel ist, wie die
       Bundesregierung schon 2016 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der
       Grünen erklärte, eine rasche Erledigung „einfacher“ Asylfälle in wenigen
       Tagen – das Bamf könne seinen Teil dabei sogar in 48 Stunden erledigen,
       heißt es dort.
       
       [6][„Einfach“ sollen Fälle sein aus Ländern mit entweder hohen
       Anerkennungsquoten wie Syrien, Eritrea – oder mit ganz niedrigen wie
       Serbien, Montenegro], Moldau oder Vietnam, wo laut Chiari „überwiegend
       wirtschaftliche“ Fluchtgründe eine Rolle spielten.
       
       Die Direktverfahren seien „zwar ein schnelles Verfahren, aber kein
       Schnellverfahren“, erklärt die Einzelfallentscheiderin Karin Burger bei der
       Medientour. Man lasse die gleiche Sorgfalt walten wie bei anderen
       Verfahren: „Die Qualität hat Vorrang.“
       
       ## Kritik am „Schnellverfahren“
       
       Auch Chiari betont: „Der Zeitablauf im Direktverfahren ist gestrafft, aber
       es gibt jederzeit die Möglichkeit der Unterbrechung“ – etwa bei
       medizinischen oder psychischen Problemen, um Gutachten anzufordern oder
       einen Vormund zu beschaffen. Wie oft das passiert, sagt er nicht. Eine
       Anfrage bei der Bamf-Zentrale in Nürnberg ergibt später, dass das Amt
       darüber keine Statistik führt. Auch nicht darüber, ob es Unterschiede bei
       den Schutzquoten von „Direkt-“ und „Normal“-Verfahren gibt.
       
       [7][Kritiker sagen, die Beschleunigung beim „Direktverfahren“ lasse den
       Betroffenen keine Zeit, sich auf ihre Anhörung vorzubereiten] – was nicht
       nur die Effizienz, sondern sogar die Rechtsstaatlichkeit des ganzen
       Verfahrens gefährde.
       
       In Berlin gibt es 34 Entscheider, bald sollen es 40 sein, die jeden
       Flüchtling anhören und auf Basis dieses Interviews ihre Entscheidung über
       den Asylantrag treffen. [8][Sie seien Volljuristen oder Experten für
       bestimmte Regionen und hätten eine „aufwändige Schulung“ nach EU-Standard
       bekommen], erklärt Chiari. Zudem gebe es „Sonderbeauftragte“ für
       Folteropfer, Minderjährige, LGBTI etc.
       
       Für alle Entscheidungen – ob direkt oder „normal“ – gilt laut dem
       Bamf-Referatsleiter das „Sechs-Augen-Prinzip“, also dass drei Personen den
       Fall prüfen. Zusätzlich würden „zur internen Sicherung einzelne Bescheide
       noch mal angeguckt“.
       
       ## Arbeits- oder Rückkehrberatung
       
       Zum Teil noch am Tag der Asylantragstellung werden Geflüchtete in der
       Bundesallee zur Arbeitsberatung geschickt, vor allem jene mit einer guten
       Bleibeperspektive. Dafür ist die Bundesagentur für Arbeit mit fünf
       Fachkräften vor Ort. In den ersten drei Monaten gilt zwar für alle
       Asylbewerber ein Arbeitsverbot. Man könne aber die Leute schon über den
       deutschen Arbeitsmarkt informieren und die Übersetzung von Zeugnissen und
       Diplomen sowie Berufsanerkennungen in Angriff nehmen, erklärt Jasemin Haag
       von der Bundesagentur Berlin-Süd.
       
       Zudem gelte es, individuelle Begabungen zu erkennen und [9][kreativ nach
       Einsatzmöglichkeiten zu suchen]: „Einmal hatte ich einen syrischen
       Schreiner, der konnte wundervolle Intarsienarbeiten mit der Hand machen,
       beherrschte aber keine einzige Software, die bei uns gebräuchlich ist!“ In
       die Holzverarbeitung, sagt Haag, sei er daher schwer zu vermitteln gewesen,
       dafür hätten sich Kunstrestauratoren um ihn gerissen.
       
       Inzwischen steht der Journalistentrupp im ersten Stock neben einem weiteren
       Wartebereich. Hier sitzen Dutzende Geflüchtete, Männer, Frauen, Kinder.
       Immer wieder wird jemand aufgerufen, dann kommt ein Sicherheitsmann herbei
       und geleitet denjenigen zur richtigen Tür.
       
       „Sehen Sie sich die Leute an“, sagt LAF-Sprecher Langenbach. Die
       unterschiedlichen Bildungsniveaus und kulturellen Hintergründe seien ja
       offenkundig. ‚Wir schaffen das‘ finde ich richtig. Aber mit der Unterzeile:
       Das ist verdammt viel Arbeit!“
       
       ## 308 Menschen abgeschoben
       
       Die machen sich die Behörden nicht mit jedem. Für all jene, deren
       Asylantrag abgelehnt wurde, gibt es in der Bundesallee die Rückkehrberatung
       von LAF und Ausländerbehörde. Hier wird unter anderem geklärt, ob die
       Betreffenden finanzielle Wiedereingliederungshilfen in Anspruch nehmen
       können.
       
       [10][2017 reisten 3.629 Personen freiwillig aus Berlin aus, 1.638 Menschen
       wurden abgeschoben.] Von Januar bis März 2018 wurden 308 Menschen
       abgeschoben.
       
       20 Jun 2018
       
       ## LINKS
       
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