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       # taz.de -- Paragraf 219a und der Fall Kristina Hänel: Gericht verhandelt im September
       
       > Die Ärztin Kristina Hänel war vergangenes Jahr wegen des Paragrafen 219a
       > verurteilt worden. Im September verhandelt das Landgericht Gießen die
       > Berufung.
       
   IMG Bild: Das Urteil gegen Hänel löste eine bundesweite Debatte über den Strafrechtsparagrafen 219a aus
       
       Gießen/Kassel epd | Das Landgericht Gießen verhandelt am 6. September über
       die Berufung der Gießener [1][Ärztin Kristina Hänel]. Ein Sprecher des
       Gerichts bestätigte am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst den Termin.
       
       Die Allgemeinmedizinerin war im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht
       Gießen [2][zu einer Geldstrafe verurteilt worden], weil sie auf der
       Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
       Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für
       Abtreibungen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Das Urteil gegen
       Hänel löste eine bundesweite Debatte über den Strafrechtsparagrafen aus.
       
       Mit der Berufung werde der Fall beim Landgericht noch einmal verhandelt,
       sagte Hänels Anwalt Hans Goswin Stomps dem epd. Zentral sei die Frage, ob
       es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele.
       
       Zudem steht der Prozesstermin für zwei weitere in Hessen angeklagte
       Ärztinnen fest. Das Amtsgericht Kassel verhandelt am 29. August die Klage
       gegen die beiden Frauenärztinnen [3][Nora Szasz und Natascha Nicklaus], wie
       ein Sprecher des Amtsgerichts dem epd sagte. Die beiden Ärztinnen wurden
       angezeigt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über
       Schwangerschaftsabbrüche informierten.
       
       5 Jun 2018
       
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