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       # taz.de -- Tarifkonflikt an Berliner Hochschulen: Klageerfolg für studentische Hilfskraft
       
       > Die Hilfskräfte an den Hochschulen streiken für ihren Tarifvertrag. Das
       > Landesarbeitsgericht stärkt nun ihre Position.
       
   IMG Bild: Das Urteil hat Signalwirkung, unter anderem für die Hilfskräfte in Bibliotheken
       
       Berlin taz | Seit diesem Montag befinden sich die studentischen
       Beschäftigten in einem erneuten, dieses Mal zweiwöchigen Streik. Seit über
       einem Jahr schwelt der Tarifkonflikt inzwischen. Mitten im Arbeitskampf
       dürfen sich die Streikenden nun über ein klares arbeitsgerichtliches Urteil
       in zweiter Instanz freuen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte am Dienstag
       das Urteil zugunsten einer befristet angestellten Beschäftigten.
       
       Katja E., die als Programmiererin an der Humboldt-Universität tätig ist,
       wurde damit erneut bescheinigt, dass ihre Tätigkeit nach dem Tarifvertrag
       der Länder bezahlt werden müsse. Auch die Befristung sei hinfällig. Damit
       steigt ihr Lohn vom seit 17 Jahren unveränderten studentischen Tarif von
       10,98 Euro in der Stunde auf 16,61 Euro. „Dieses Urteil ist wegweisend für
       andere studentische Hilfskräfte“, erklärte Julia Oesterling, die Anwältin
       der Klägerin. Ihre Kanzlei bereite weitere Klagen vor, sagt sie der taz.
       
       Auch Tom Erdmann, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
       (GEW) Berlin, ist von der Signalwirkung des Urteils überzeugt: „Dem
       skandalösen Lohndumping hat das Gericht jetzt eine klare Abfuhr erteilt.
       Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch in den Hochschulen gelten!“
       
       Tatsächlich ist der vorliegende Fall exemplarisch zumindest für die
       studentischen Beschäftigten, die nicht originär wissenschaftliche
       Tätigkeiten ausüben, etwa in der Verwaltung, den Bibliotheken oder den
       technischen Bereichen. Eine Parlamentarische Anfrage der
       wissenschaftspolitischen Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Anja
       Schillhaneck, hatte im Jahr 2016 ergeben, dass das bereits ohne die
       Rechenzentren schon etwa ein Viertel der Beschäftigten betrifft.
       
       Im Verfahren um die Beschäftigung von Katja E. hat das Landesarbeitsgericht
       eine Revision nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann die
       Humboldt-Universität noch einen Monat lang Beschwerde einlegen, danach wäre
       der Beschluss rechtskräftig.
       
       6 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Daniél Kretschmar
       
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