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       # taz.de -- Erhöhung des Mindestlohns: In zwei Schritten auf 9,35 Euro
       
       > Die Mindestlohnkommission schlägt vor, die Lohnuntergrenze bis 2020 um 51
       > Cent zu erhöhen. 2019 sollen es bereits 9,19 Euro sein.
       
   IMG Bild: Auch Friseur*innen profitieren von der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 9,35 Euro
       
       BERLIN taz | Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Januar 2019 auf 9,19 Euro
       steigen – ab 2020 soll es 9,35 Euro pro Stunde geben. Auf diese stufenweise
       Erhöhung hat sich die Mindestlohnkommission geeinigt. Die Bundesregierung
       muss den Beschluss noch per Verordnung umsetzen.
       
       Die Kommission aus Gewerkschafter*innen, Arbeitgebervertreter*innen und
       Wissenschaftler*innen prüft alle zwei Jahre, ob die Höhe des Mindestlohns
       angemessen ist. Bisher beträgt die Lohnuntergrenze 8,84 Euro, zuvor waren
       es 8,50 Euro je Stunde.
       
       „Wir orientieren uns an der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen
       Bundesamts“, erklärte der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, am
       Dienstag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Konkret bedeutet das, dass
       Tariflöhne als Basis für einen angemessenen Stundenlohn herangezogen
       werden.
       
       Kommissionsmitglied und Gewerkschafter Stefan Körzell zeigte sich ebenfalls
       zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen. Scharfe Kritik übte er aber
       daran, dass nach wie vor so viele Menschen unter Mindestlohnniveau gezahlt
       werden. Während das Statistische Bundesamt 2016 750.000 solcher Fälle
       zählte, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sogar mit
       etwa 1,8 Millionen Betroffenen. Um gegen Schwarzarbeit vorzugehen, brauche
       es mehr Zollpersonal und eine präzise Erfassung der Arbeitszeit, so
       Körzell.
       
       Gemeinsam mit dem Vorschlag zur Erhöhung legte die Kommission auch einen
       Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns vor. „Besonders profitieren
       die Menschen in Ostdeutschland, geringfügig Verdienende, Angestellte
       kleiner Unternehmen und Frauen von dem höheren Stundenlohn“, fasste Zilius
       zusammen. Auch die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter habe
       sich seit Einführung des Mindeslohnts weiter positiv entwickelt.
       
       Die langfristige Auswirkung auf die Wirtschaft sei aber noch nicht
       absehbar: „Wie krisenfest der Mindestlohn wirklich ist, wird sich erst bei
       einem wirtschaftlichen Abschwung zeigen“, warnte Kommissionsmitglied
       Steffen Kampeter.
       
       26 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Miriam Schröder
       
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