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       # taz.de -- Bundeskabinett beschließt Brückenteilzeit: Die Rückkehr in Vollzeit wird leichter
       
       > Raus aus der Teilzeitfalle: Die vom Kabinett beschlossene Brückenteilzeit
       > soll Arbeitnehmer*innen ermöglichen, flexibler zwischen Vollzeit und
       > Teilzeit zu wechseln.
       
   IMG Bild: Hubertus Heil, Arbeitsminister in Vollzeit, hat ein Gesetz zur Brückenteilzeit durchbekommen
       
       Berlin epd | Vom kommenden Jahr an sollen Arbeitnehmer leichter zwischen
       Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können als bisher. Das Bundeskabinett
       beschloss am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf zur sogenannten
       Brückenteilzeit, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Anschluss
       mitteilte. Wünsche von Beschäftigten nach flexibler Gestaltung der
       Arbeitszeit sollen damit berücksichtigt werden, sagte Heil. Fast eine
       Million Beschäftigte wollten ihre Arbeitszeit für eine Phase reduzieren,
       ohne dabei in die sogenannte Teilzeitfalle zu tappen.
       
       Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre
       in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren.
       Das gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200
       Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils eine
       begrenzte Zahl von Beschäftigten gleichzeitig einen Antrag auf
       Brückenteilzeit stellen können.
       
       Union und SPD hatten die Einführung eines Rückkehrrechts in Vollzeit auf
       Drängen der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Einbringung ins
       Kabinett hatte sich mehrfach verzögert. Ein Streitpunkt zwischen SPD und
       Teilen der Union war, dass künftig die Arbeitgeber nachweisen sollen, dass
       kein passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn sie einem
       Beschäftigten die Rückkehr in Vollzeit verweigern wollen. Bisher ist es
       umgekehrt. Die Arbeitgeberverbände lehnen die Beweislastumkehr ab.
       
       Heil sagte, der Gesetzentwurf sehe vor, dass der Arbeitgeber die Gründe für
       die Ablehnung einer Brückenteilzeit plausibel darlegen muss. Diese
       Darlegungspflicht sei verankert, sagte er.
       
       13 Jun 2018
       
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