# taz.de -- Kommentar Recht auf Vergessenwerden: Auf Google kommt es an
> Verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen
> Medienarchiven gelöscht werden müssen. Das ist gut so.
IMG Bild: Wer anonym bleiben will, sollte das am besten mit Google regeln
Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ist eine
der spannendsten Fragen im Medien- und Verfassungsrecht. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich nun scheinbar [1][ganz auf
die Seite der Medien geschlagen]. Zwei verurteilte Mörder haben keinen
Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven aus alten Artikeln
gelöscht werden müssen.
Dabei hat der EGMR die Debatte über diese Frage nicht für immer und nicht
für ganz Europa geklärt. Denn er hat nur geprüft, ob die aktuelle
Rechtslage in Deutschland mit den europäischen Menschenrechten vereinbar
ist. Ein entsprechendes Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs wurde nun
akzeptiert und nicht beanstandet. Die Straßburger Richter sagten aber
nicht, dass dies die einzige rechtlich vertretbare Lösung sei.
In Deutschland ist die rechtliche Diskussion auch noch nicht zu Ende. In
einem anderen Fall („Apollonia-Mord“) will das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe noch in diesem Jahr eine eigene gründliche Prüfung vornehmen. So
könnte es durchaus noch zu einem Anspruch auf Korrektur von Pressearchiven
kommen.
Interessant ist am Straßburger Urteil vor allem der Hinweis auf die
Möglichkeit, sich an Google und andere Suchmaschinenbetreiber zu wenden. Es
wäre für die Resozialisierung von Straftätern ja schon viel gewonnen, wenn
bei der Suche nach ihrem Namen keine Artikel über ihre einstigen Verbrechen
mehr gefunden werden. Soweit es sich nicht um politisch relevante Taten
handelt, bestehen auch gute Aussichten, dass die Suchmaschine Google solche
Artikel auf Antrag nicht mehr auflistet.
Wenn die Google-Lösung angemessen funktioniert, muss nicht auch noch die
Quelle, also der ursprüngliche Artikel, korrigiert werden. Die Information
bliebe für vertiefte Recherchen zum Ereignis dann im jeweiligen
Medienarchiv verfügbar. Unter dem Strich wäre das ein kluger Ausgleich
zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit.
29 Jun 2018
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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