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       # taz.de -- Räumung der Friedel54 vor Gericht: Prozess gegen Unterstützer vertagt
       
       > Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Da ein Zeuge fehlte, konnte die
       > Verhandlung gegen einen Unterstützer des Kiezladens nicht stattfinden.
       
   IMG Bild: Versammlung oder „Störer“, das ist hier die Frage
       
       Berlin taz | Der konkrete Vorgang ist relativ unstrittig. Am frühen Morgen
       des 29. Juni 2017 versammelten sich etwa 300 Menschen in der unmittelbaren
       Nähe des Kiezladens Friedel54. Für 9 Uhr hatte sich die
       Gerichtsvollzieherin zur Räumung des Projekts angekündigt. Mario S. befand
       sich mit weiteren Personen an der Ecke Lenau-/Friedelstraße. Die Polizei
       erteilte Platzverweise, S. leistete dem nicht Folge, sondern blieb
       weiterhin an der Kreuzung stehen, woraufhin er unter Anwendung
       unmittelbaren Zwanges, körperlicher Gewalt also, von Polizeibeamten aus dem
       Bereich entfernt wurde.
       
       Wegen der vorgeblichen Weigerung, dem Platzverweis Folge zu leisten, ist S.
       nun vorm Amtsgericht Tiergarten in Moabit angeklagt, Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Seine Anwältin, Undine Weyers,
       betrachtet den Vorgang in einem größerem Rahmen. Die Blockade vor der
       Friedel54 sieht sie als Demonstration, die besonderen Schutz durch
       Grundgesetz und Versammlungsrecht genieße. „Die Polizei hätte diese
       Demonstration natürlich auflösen können“, erklärt Weyers. Weder hätten die
       Beamten das getan, noch wären hinreichende Gründe dafür vorgebracht worden.
       Den unmittelbaren Zwang gegen ihren Mandanten und andere TeilnehmerInnen
       sieht sie also als „polizeilichen Angriff auf deren Rechte als
       Versammlungsteilnehmer, gegen den sogar ein Notwehrrecht besteht“.
       
       Ob das Gericht dieser Einschätzung zu folgen bereit ist, wird an diesem
       Donnerstag nicht geklärt. Einer der geladenen Polizeizeugen ist nicht zum
       Verhandlungstermin erschienen. Die im Flur des Moabiter Gerichtsgebäudes
       versammelten UnterstützerInnen von Mario S. können sich auf einen langen
       Sommer freuen. Ein neuer Termin ist erst im Oktober zu erwarten.
       
       Ob bis dahin weitere Verfahren eröffnet werden, ist derzeit unklar.
       Immerhin 47 Ermittlungsverfahren waren unmittelbar nach der Räumung
       angestrengt worden. Ein Rechtsstreit darüber, ob die Blockierung einer
       Räumung eine besonders geschützte Versammlung darstellt, wäre zweifellos
       auch für andere ähnlich gelagerte Fälle interessant. Einsatzkräfte müssten,
       zumindest theoretisch, eine völlig neue Güterabwägung vollziehen.
       
       Was genießt den höheren Schutz? Der Zugriff eines Eigentümers auf seine
       Räumlichkeiten oder die Versammlungsfreiheit? Ob die Anerkennung als
       Versammlung Räumungsblockaden wirklich helfen würde, ist jedoch fraglich,
       gerade angesichts des häufig eher robusten polizeilichen Vorgehens bei
       einschlägigen Demonstrationen in Berlin.
       
       5 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Daniél Kretschmar
       
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