# taz.de -- Neue Fahrverbote in Stuttgart: Ländle muss mehr Diesel aussperren
> Schlappe für die grün-schwarze Landesregierung: Baden-Württemberg muss
> laut Gericht mehr Diesel als geplant aus Stuttgart verbannen.
IMG Bild: Hier stinkt es bald nicht mehr so: Das besonders von Abgasen betroffene Stuttgarter Neckartor
Stuttgart dpa/taz | Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach
Angaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote
für Dieselautos der Abgasnorm Euro-5 festlegen. Innerhalb der nächsten zwei
Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in
Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht. Dies erklärte eine
Gerichtssprecherin am Freitag nach einem nicht-öffentlichen
Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am
Vortag.
Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH
ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen. Die grün-schwarze Regierung
hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel
der Abgasnorm Euro-4 und darunter geben soll.
Fahrverbote für Euro-5-Diesel sollten dabei vermieden und Benzinautos
vollkommen von Verboten ausgenommen werden, erklärten Ministerpräsident
Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU). Für die
geplanten Dieselfahrverbote für ältere Wagen seien außerdem „Ausnahmen und
Übergangsregelungen für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen“
vorgesehen.
Das geht der DUH nicht weit genug: Es sollte keine Ausnahmeregeln für
Anwohner geben und auch Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 sollten auf
besonders belasteten Strecken nicht fahren dürfen. „Wir freuen uns sehr,
dass das Gericht unsere Position bestätigt hat“, sagte Resch.
Gericht setzt Frist bis zum 15. Juli
Die Landesregierung muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des
kommenden Jahres – etwa im September 2019 – auch neuere Dieselwagen der
Abgasnorm Euro-5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele,
das Land müsse sich nun aber bis zum 15. Juli festlegen.
Der DUH hatte eine schnelle, vollständige Umsetzung eines Urteils des
[1][Bundesverwaltungsgerichts] vom Februar gefordert. Die Leipziger Richter
hatten damals entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in
Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf
dem grün-schwarz regierten Bundesland vor, den neuen Luftreinhalteplan zu
verzögern. Nach seinem Eindruck will das Land nicht an Fahrverbote für
Euro-5-Diesel ran. Ähnliche Verfahren zur Zwangsvollstreckung von
Diesel-Fahrverboten wie in Stuttgart laufen in Düsseldorf und München.
In Stuttgart geht es auch noch um einen zweiten, verwandten Sachverhalt:
die Umsetzung eines Vergleichs, den das Land mit Anwohnern des Stuttgarter
Neckartors im Jahr 2016 geschlossen hat. Der Vergleich verpflichtet das
Land dazu, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung
zu reduzieren. Bislang ist er nicht umgesetzt. Vor Gericht demonstrierten
am Donnerstag einige Anwohner mit Plakaten für sofortige Maßnahmen.
Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste
Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber
nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen
für alte Diesel-Autos zu sperren.
29 Jun 2018
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