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       # taz.de -- Neue Fahrverbote in Stuttgart: Ländle muss mehr Diesel aussperren
       
       > Schlappe für die grün-schwarze Landesregierung: Baden-Württemberg muss
       > laut Gericht mehr Diesel als geplant aus Stuttgart verbannen.
       
   IMG Bild: Hier stinkt es bald nicht mehr so: Das besonders von Abgasen betroffene Stuttgarter Neckartor
       
       Stuttgart dpa/taz | Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach
       Angaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote
       für Dieselautos der Abgasnorm Euro-5 festlegen. Innerhalb der nächsten zwei
       Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in
       Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht. Dies erklärte eine
       Gerichtssprecherin am Freitag nach einem nicht-öffentlichen
       Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am
       Vortag.
       
       Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH
       ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen. Die grün-schwarze Regierung
       hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel
       der Abgasnorm Euro-4 und darunter geben soll.
       
       Fahrverbote für Euro-5-Diesel sollten dabei vermieden und Benzinautos
       vollkommen von Verboten ausgenommen werden, erklärten Ministerpräsident
       Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU). Für die
       geplanten Dieselfahrverbote für ältere Wagen seien außerdem „Ausnahmen und
       Übergangsregelungen für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen“
       vorgesehen.
       
       Das geht der DUH nicht weit genug: Es sollte keine Ausnahmeregeln für
       Anwohner geben und auch Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 sollten auf
       besonders belasteten Strecken nicht fahren dürfen. „Wir freuen uns sehr,
       dass das Gericht unsere Position bestätigt hat“, sagte Resch.
       
       Gericht setzt Frist bis zum 15. Juli 
       
       Die Landesregierung muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des
       kommenden Jahres – etwa im September 2019 – auch neuere Dieselwagen der
       Abgasnorm Euro-5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele,
       das Land müsse sich nun aber bis zum 15. Juli festlegen.
       
       Der DUH hatte eine schnelle, vollständige Umsetzung eines Urteils des
       [1][Bundesverwaltungsgerichts] vom Februar gefordert. Die Leipziger Richter
       hatten damals entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in
       Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf
       dem grün-schwarz regierten Bundesland vor, den neuen Luftreinhalteplan zu
       verzögern. Nach seinem Eindruck will das Land nicht an Fahrverbote für
       Euro-5-Diesel ran. Ähnliche Verfahren zur Zwangsvollstreckung von
       Diesel-Fahrverboten wie in Stuttgart laufen in Düsseldorf und München.
       
       In Stuttgart geht es auch noch um einen zweiten, verwandten Sachverhalt:
       die Umsetzung eines Vergleichs, den das Land mit Anwohnern des Stuttgarter
       Neckartors im Jahr 2016 geschlossen hat. Der Vergleich verpflichtet das
       Land dazu, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung
       zu reduzieren. Bislang ist er nicht umgesetzt. Vor Gericht demonstrierten
       am Donnerstag einige Anwohner mit Plakaten für sofortige Maßnahmen.
       
       Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste
       Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber
       nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen
       für alte Diesel-Autos zu sperren.
       
       29 Jun 2018
       
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