URI: 
       # taz.de -- Hamburg plant Gesetz gegen Airbnb: Zuhause entfremdet
       
       > Durch Airbnb verknappt sich ohnehin schon zu wenige Wohnraum in Städten.
       > Der Hamburger Senat will jetzt das Wohnraumschutzgesetz verschärfen.
       
   IMG Bild: Schön unpersönlich: Eine Ferienwohnung, in der sich jede*r zu Hause fühlen soll
       
       Hamburg taz | AirBnB ist für Tarik Horak* eine Gelegenheit, Geld nebenbei
       zu verdienen. Seit einem Jahr vermietet er mehrmals im Monat ein acht
       Quadratmeter-Zimmer seiner Wohnung in Hamburg-Altona. Er verdient so
       monatlich zwischen 200 und 500 Euro; für seine Wohnung zahlt er 1.000 Euro.
       Da er selbst auch dort wohnt, lernt er seine Gäste persönlich kennen, denn
       „die brauchen ja ein paar Tipps“, sagt er.
       
       Was Tarik macht, ist legal. Das Wohnraumschutzgesetz sieht vor, dass die
       gewerbliche Vermietung der Hauptwohnung maximal 50 Prozent der
       Gesamtwohnfläche in Anspruch nehmen oder die gesamte Wohnung maximal sechs
       Monate pro Jahr vermietet werden darf. Nur so kann man davon ausgehen, dass
       der Wohnraum nicht zweckentfremdet wird.
       
       Aber ob sich die privaten Vermieter*innen daran halten, ist schwer zu
       kontrollieren. Der Hamburger Senat plant ein neues Gesetz, welches die
       illegale Vermietung von Wohnraum eindämmen soll. Vermieter*innen sollen
       demnach künftig ihr touristisches Angebot registrieren lassen und die
       Nummer auf den Buchungsplattformen angeben. Außerdem soll die Vermietung
       von Wohnungen auf zwei Monate pro Jahr begrenzt werden. Wann das Gesetz in
       Kraft tritt und welche weiteren Änderungen geplant sind, kann Barbara
       Ketelhut, Pressesprecherin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
       noch nicht sagen. „Wir sind in Bewegung und führen Gespräche mit AirBnB,
       denn ein passendes Gesetz liegt auch in deren Interesse“, sagt sie.
       Mitarbeiter, die sich die Inserate auf den Websites genauer anschauen, gebe
       es schon jetzt, die Zahl der Kontrolleure solle noch erhöht werden.
       
       Grundsätzlich entspricht ein solches Vorhaben auch den Vorstellungen der
       Mietervereine. Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu
       Hamburg, würde jedoch weitergehen – im Zweifel müssten hohe Bußgelder
       verhängt werden, sagt er: „Man muss Präzedenzfälle schaffen.“ Bisher sei
       die Chance, dass die Stadtverwaltung von illegaler Zweckentfremdung
       erfahre, höchst gering. Dass in Hamburg 30.000 bis 35.000 bezahlbare
       Wohnungen fehlten, sieht Chychla in direktem Zusammenhang mit
       Onlineportalen wie AirBnB. Für ihn verstößt die gewerbliche Untervermietung
       gegen den Wohnraumschutz in Hamburg.
       
       ## Zwei bis drei Millionen Übernachtungen pro Jahr
       
       Laut der Plattform gibt es aktuell 5.395 AirBnB-Gastgeber*innen und 6.260
       AirBnB-Unterkünfte in Hamburg. Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum
       gilt hier seit 1971. Eine Wohnung gilt als zweckentfremdet, wenn sie nicht
       zum Wohnen genutzt wird. „Aber in Hamburg ist der Begriff sehr weit
       gefasst“, sagt Chychla. Zudem gebe es kaum eine Überwachung.
       
       Die illegale Vermietung von Wohnraum geht nicht nur zulasten von
       Wohnungssuchenden. Auch das Hotelgewerbe leide erheblich darunter, sagt
       Franz Klein, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. „Was
       AirBnB-Vermieter machen, ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zulasten
       der Hoteliers“, sagt er. Viele Auflagen wie zum Brandschutz, zur
       Meldepflicht, aber auch zur Zahlung der Kur- und Tourismustaxe müssen
       AirBnB-Anbieter*innen nicht erfüllen.
       
       Klein schätzt, dass zwischen zwei und drei Millionen AirBnB Übernachtungen
       im Jahr in Hamburg stattfinden. Die Plattform selbst gibt dazu keine Zahlen
       heraus. Laut Klein haben viele Hamburger*innen inzwischen einen gewissen
       Unmut entwickelt über zu viele Urlauber*innen in ihren Wohngegenden, was
       nicht zuletzt an AirBnB liege. Die geplante Registrierungspflicht für
       AirBnB-Anbieter*innen begrüßt er.
       
       Tarik Horak ist sich nicht sicher, ob er das Zimmer seiner Wohnung
       weiterhin vermietet, wenn eine Registrierungspflicht in Kraft tritt. „Wenn
       es anfängt, kompliziert zu werden, lasse ich es“, sagt er. Sein Vermieter
       wisse zwar von Horaks Aktivität auf AirBnB, dennoch könne er sich
       vorstellen, dass er Einwände gegen die Vermietung habe könnte, falls er
       herausfände, wie viel Gewinn Horak damit macht: „Wenn ich zwei Zimmer
       vermieten würde, wäre ich locker bei 1.500 Euro im Monat. Mein Vermieter
       fragt sich dann, warum er die Wohnung nur für 1.000 Euro vermietet.“ Eine
       Untervermietung an Studierende kann er sich allerdings nicht vorstellen.
       „Ich habe das schon ein paar Mal versucht, aber die musste ich nach einem
       halben Jahr rauswerfen, weil die nichts auf die Kette kriegen und nicht
       wissen, wie die Welt funktioniert“, sagt er.
       
       * Name geändert
       
       27 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Mareen Butter
       
       ## TAGS
       
   DIR Airbnb
   DIR Wohnraum
   DIR Hamburg
   DIR Mieten Hamburg
   DIR Zweckentfremdungsverbot
   DIR Airbnb
   DIR Airbnb
   DIR Zweckentfremdungsverbot
   DIR Barcelona
   DIR Airbnb
   DIR Airbnb
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Hamburger Wohnraumschutzgesetz: Weniger Reibach mit Airbnb
       
       Ab April greift in Hamburg das Wohnraumschutzgesetz. Wer untervermieten
       möchte, muss sich registrieren und kann kontrolliert werden.
       
   DIR Illegale Ferienwohnungen in Berlin: Bezirk gegen Konzern, Runde 2
       
       Viele Anbieter von Ferienwohnungen melden diese nicht an. Pankow will in
       einem Berufungsverfahren Airbnb zur Auskunft über illegale Anbieter
       verpflichten.
       
   DIR Hamburg will Zweckentfremdung stoppen: Airbnb ist nicht mehr anonym
       
       Der Senat schränkt Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte stark ein
       und will die zur Überwachung zuständigen Stellen aufstocken.
       
   DIR Airbnb und die Zweckentfremdung: Berlin ist besonders streng
       
       Wegen der Wohnungsnot gehen viele Kommunen in Deutschland gegen Auswüchse
       bei Airbnb vor. Rechtlich ist das nicht ganz einfach.
       
   DIR Der Berliner Wochenkommentar I: Der fortgesetzte Rechtsbruch
       
       Seit 1. August dürfen nur noch Ferienwohnungen angeboten werden, die von
       den Bezirken genehmigt wurden. Doch das sind bislang die wenigsten.
       
   DIR Bürgermeisterin gegen Spekulation: „So schlimm wie der Klimawandel“
       
       Barcelonas Bürgermeisterin Ada Colau fordert vor der UNO ein Recht auf
       Wohnen. Spekulation zerstöre die Städte, sagt sie.
       
   DIR Fehlende Transparenz angemahnt: EU knöpft sich Airbnb vor
       
       Unklare Preise und Geschäftsbedingungen: Brüssel droht dem
       US-Zimmervermittler Airbnb mit Klagen. Bußgelder sind nicht ausgeschlossen.
       
   DIR Weltweit erstes Abkommen in Dänemark: Airbnb meldet Vermieter an den Staat
       
       Wer bei Airbnb Ferienwohnungen anbietet, soll auch Steuern zahlen.
       Vermieter sollen deswegen künftig ans Finanzamt gemeldet werden.