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       # taz.de -- Klage gegen den Hamburger Flughafen: Flughafen könnte illegal sein
       
       > Vor dem Oberverwaltungsgericht klagen zwei Hamburger gegen den Flughafen
       > wegen zu vieler Flüge über dem Stadtgebiet.
       
   IMG Bild: Das kann wirklich nerven: Landeanflug über Hamburg-Niendorf
       
       HAMBURG taz | Der Flughafen Hamburg könnte ein Schwarzbau sein. Das wäre
       die Konsequenz aus der Argumentation der Hamburger Bürgerinitiativen gegen
       Fluglärm (BIG).
       
       Der Planfeststellungsbeschluss für den stadteigenen Airport in Fuhlsbüttel
       „ist ungültig wegen unzureichender Einbindung von Schutzbestimmungen für
       die Bevölkerung“, sagt die BIG-Vorsitzende Margarete Hartl-Sorkin. Weil die
       Stadt Hamburg keine aktuelle Betriebserlaubnis für den Flughafen vorlege,
       haben nun zwei Anwohner aus dem Hamburger Südwesten Klage vor dem
       Oberverwaltungsgericht erhoben.
       
       Konkret geht es um die Verbindlichkeit der sogenannten
       Bahnbenutzungsregeln. Sie legen fest, welche der beiden Start- und
       Landebahnen in welche Richtung zu benutzen sind. Danach sollen Starts
       vornehmlich in Richtung Nordwesten erfolgen, weil die Region bis nach
       Quickborn deutlich weniger besiedelt ist als das Hamburger Stadtgebiet.
       
       In Richtung Südosten über die Innenstadt soll gar nicht gestartet werden,
       auch die – leiseren – Landungen sollen nach 22 Uhr aus Nordwesten erfolgen.
       Die tatsächliche Verteilung indes sah 2017 ganz anders aus, auch die
       vorläufige Statistik für das erste Halbjahr 2018 zeigt keine Änderungen.
       
       „Die Bahnbenutzungsregeln werden fast ständig gebrochen“, sagt der
       Rechtsvertreter der beiden Kläger, der Berliner Verwaltungsrechtler Karsten
       Sommer. Im vorigen Jahr sei das „an 364 von 365 Tagen der Fall gewesen“,
       hat er nachgerechnet: „Die Ausnahme darf aber nicht die Regel werden“, sagt
       Sommer. Wenn das aber der Fall sei, geschehe das ohne rechtliche Grundlage.
       Für den faktischen Betrieb des Flughafens gebe es „keine einheitliche
       Genehmigung“, so der Rechtsanwalt.
       
       Die Klage begrüßt auch Martin Mosel, Sprecher des Arbeitskreises
       Luftverkehr beim hiesigen Umweltverband BUND: „Noch nie gab es am Hamburger
       Flughafen derart viele Regelverstöße und Umgehungen der Schutzbestimmungen
       für die Bevölkerung“, sagt Mosel. Der BUND hat eine Volkspetition bei der
       Bürgerschaft eingereicht, das Nachtflugverbot in Fuhlsbüttel zum Schutz der
       Anwohner auszuweiten. Deshalb läuft die Auseinandersetzung über den
       Flugbetrieb auf dem Helmut-Schmidt-Airport nun sowohl auf der politischen
       wie der juristischen Bühne.
       
       Beide Vorgänge betrachtet die Wirtschafts- und Verkehrsbehörde gelassen.
       „Natürlich hat der Flughafen eine gültige Betriebserlaubnis“, sagt
       Behördensprecherin Susanne Meinecke. Sie stamme von 1956, sei mehrfach
       angepasst worden und enthalte auch die Bahnbenutzungsregeln. Die aber kämen
       nur zur Anwendung, wenn die Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung
       „aufgrund von Verkehrs- und Wetterlage imstande sind, auf die
       Bahnbenutzungsregeln Rücksicht zu nehmen“.
       
       Wegen der in Hamburg „vorherrschenden Westwinde“ würden aber viele Starts
       und Landungen entgegen der Benutzungsregeln nach Südwesten abgewickelt,
       heißt es auf der Website der Umweltbehörde zum Thema Fluglärm und
       Bahnverteilung. Das ist da, wo die beiden Kläger wohnen.
       
       Klingt nach notwendiger Klärung eines Präzedenzfalles: Gilt deutsches
       Verwaltungsrecht etwa nur bei Sonnenschein und Windstille?
       
       16 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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