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       # taz.de -- Kommentar Eigenbedarfskündigungen: Dem Missbrauch vorbeugen
       
       > Mieter sind rechtlich gut geschützt – nicht jedoch vor
       > Eigenbedarfsklagen. Da treten soziale und menschliche Erwägungen in den
       > Hintergrund.
       
   IMG Bild: Wohnraum als Geldanlage gefährdet Mieter
       
       Ein [1][Mieter stirbt während eines Verfahrens zur Eigenbedarfskündigung],
       und das Landgericht Berlin stellt lapidar fest, dass damit der zuvor
       reklamierte Härtefall entfallen sei. Die damit bereits zweitinstanzliche
       Entscheidung zugunsten der Eigentümerin der Wohnung des hochbetagten Jürgen
       Rostock ist korrekt, offenbart aber eine systemische Schwäche im Mietrecht.
       
       Wohnungen sind rechtlich besonders geschützte Räume. Nur mit wichtigen
       Gründen können MieterInnen gezwungen werden, sie aufzugeben. Einer dieser
       wichtigen Gründe ist der Eigenbedarf durch den Eigentümer. Je mehr Miet- in
       Eigentumswohnungen umgewandelt werden, umso häufiger tritt diese maximale
       Interessenkollision auf. Je schneller Miet- und vor allem Kaufpreise
       steigen (2017 in Berlin um 15,6 Prozent), umso häufiger werden Eigentümer
       den Hebel Eigenbedarf aber missbräuchlich verwenden, um Wohnungen
       „leerzuziehen“. Sie sind dann einfach mehr wert. Soziale oder ganz
       grundlegende humane Erwägungen treten da ganz schnell in den Hintergrund.
       
       Um dem Missbrauch vorzubeugen, braucht es verbindlichere Anforderungen an
       den Nachweis des Eigenbedarfs und Überprüfungen der tatsächlichen Umsetzung
       bei gleichzeitiger drastischer Strafandrohung. Am Prinzip der Bevorzugung
       des Eigentümers vor dem Mieter bei der Nutzung einer Wohnung wird sich kaum
       rütteln lassen. Seine dramatischsten Folgen ließen sich jedoch mit einem
       großzügigen Härtefallkatalog abfedern. Dauer des Mietverhältnisses,
       Lebensalter der Mieter, Behinderungen und weitere soziale Indikatoren
       könnten dazu gehören.
       
       Dann würden Gerichte vielleicht häufiger nicht nur zu korrekten, sondern
       auch zu gerechteren und sozialeren Entscheidungen finden. Ein über
       80-jähriger Mieter könnte so wirksam vor einer Kündigung und aufreibenden
       Rechtsstreiten geschützt werden.
       
       18 Jul 2018
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Daniél Kretschmar
       
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