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       # taz.de -- Kolumne Liebeserklärung: Hach, die Berliner Polizei
       
       > Wer kifft, darf in der Hauptstadt nicht für Ordnung sorgen. Und es gibt
       > noch mehr Gründe, für den Polizeidienst abgelehnt zu werden.
       
   IMG Bild: Wäre diese Hand tätowiert, hätte es der Mann möglicherweise nicht in den Polizeidienst geschafft
       
       Man kennt den uralten Witz: Ein Bewerber wird mit der Begründung
       abgewiesen, dass er „zu klein für den Polizeidienst“ sei, worauf er
       vorschlägt: „Ich könnte doch Kleinkriminelle verfolgen!“
       
       In Berlin wurde 2017 tatsächlich eine junge Frau, die sich für den
       Polizeidienst beworben hatte, mit der Begründung abgelehnt, sie sei mit
       ihren 1,54 Metern zu klein. Sie legte Widerspruch gegen diese Entscheidung
       ein, der jedoch vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde.
       
       Werden aber alle, die groß, stark und dumm genug sind, als Polizeibeamte
       akzeptiert? Mitnichten! In Berlin wird gerade folgender Fall diskutiert:
       Ein 40-jähriger Bewerber hatte vor weniger als einem Jahr Haschisch
       geraucht, bei der obligaten Blutuntersuchung kam das heraus – und er wurde
       abgelehnt mit der Begründung: Der Wirkstoff THC in seinem Körper mache ihn
       zum Autofahren ungeeignet, das zähle aber zu den wesentlichen Aufgaben
       eines Polizisten.
       
       Der Bewerber klagte, wurde jedoch vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Hier
       besteht der Witz darin, dass die, die es geschafft haben, Polizisten zu
       werden, in der Regel wie blöd kiffen.
       
       ## Repräsentationsziele beeinträchtigt
       
       Ein anderer Bewerber wurde „unter Vorbehalt“ akzeptiert und sollte beim
       Zentralen Objektschutz (ZOS) anfangen, vier Tage vorher bekam er jedoch
       eine Absage: Der Polizeiarzt hatte seine Tätowierungen auf dem Unterarm
       begutachtet, man fand sie zu „sexistisch“, das bezog sich auf die kleinen
       Brüste der eintätowierten Göttin Diana.
       
       Auf sein Angebot hin, die Brüste überarbeiten zu lassen, wiederholte die
       Polizei ihre Ablehnung, wobei es nun nicht mehr um die Brüste ging, sondern
       um die ganze Tätowierung: „Die Motive beeinträchtigen aufgrund ihrer Größe
       die Repräsentationsziele der Polizei Berlin und erwecken keinen achtungs-
       und vertrauenswürdigen Eindruck“, hieß es.
       
       Ähnliches passierte einer Bewerberin für den gehobenen
       Polizeivollzugsdienst: Sie wurde abgelehnt, weil sie auf einem Unterarm das
       auf Französisch eintätowierte Zitat „Bitte bezwinge mich“ trug. Als sie
       juristisch gegen diese Entscheidung vorging, entschied das
       Verwaltungsgericht, eine Polizistin dürfe „keine Ansätze für Provokationen
       bieten“, in anderen Worten: Sie soll die Gesetzesbrecher bezwingen und
       nicht diese auffordern, sie zu bezwingen. Irgendwie logisch.
       
       22 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Helmut Höge
       
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