# taz.de -- Kolumne Liebeserklärung: Hach, die Berliner Polizei
> Wer kifft, darf in der Hauptstadt nicht für Ordnung sorgen. Und es gibt
> noch mehr Gründe, für den Polizeidienst abgelehnt zu werden.
IMG Bild: Wäre diese Hand tätowiert, hätte es der Mann möglicherweise nicht in den Polizeidienst geschafft
Man kennt den uralten Witz: Ein Bewerber wird mit der Begründung
abgewiesen, dass er „zu klein für den Polizeidienst“ sei, worauf er
vorschlägt: „Ich könnte doch Kleinkriminelle verfolgen!“
In Berlin wurde 2017 tatsächlich eine junge Frau, die sich für den
Polizeidienst beworben hatte, mit der Begründung abgelehnt, sie sei mit
ihren 1,54 Metern zu klein. Sie legte Widerspruch gegen diese Entscheidung
ein, der jedoch vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde.
Werden aber alle, die groß, stark und dumm genug sind, als Polizeibeamte
akzeptiert? Mitnichten! In Berlin wird gerade folgender Fall diskutiert:
Ein 40-jähriger Bewerber hatte vor weniger als einem Jahr Haschisch
geraucht, bei der obligaten Blutuntersuchung kam das heraus – und er wurde
abgelehnt mit der Begründung: Der Wirkstoff THC in seinem Körper mache ihn
zum Autofahren ungeeignet, das zähle aber zu den wesentlichen Aufgaben
eines Polizisten.
Der Bewerber klagte, wurde jedoch vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Hier
besteht der Witz darin, dass die, die es geschafft haben, Polizisten zu
werden, in der Regel wie blöd kiffen.
## Repräsentationsziele beeinträchtigt
Ein anderer Bewerber wurde „unter Vorbehalt“ akzeptiert und sollte beim
Zentralen Objektschutz (ZOS) anfangen, vier Tage vorher bekam er jedoch
eine Absage: Der Polizeiarzt hatte seine Tätowierungen auf dem Unterarm
begutachtet, man fand sie zu „sexistisch“, das bezog sich auf die kleinen
Brüste der eintätowierten Göttin Diana.
Auf sein Angebot hin, die Brüste überarbeiten zu lassen, wiederholte die
Polizei ihre Ablehnung, wobei es nun nicht mehr um die Brüste ging, sondern
um die ganze Tätowierung: „Die Motive beeinträchtigen aufgrund ihrer Größe
die Repräsentationsziele der Polizei Berlin und erwecken keinen achtungs-
und vertrauenswürdigen Eindruck“, hieß es.
Ähnliches passierte einer Bewerberin für den gehobenen
Polizeivollzugsdienst: Sie wurde abgelehnt, weil sie auf einem Unterarm das
auf Französisch eintätowierte Zitat „Bitte bezwinge mich“ trug. Als sie
juristisch gegen diese Entscheidung vorging, entschied das
Verwaltungsgericht, eine Polizistin dürfe „keine Ansätze für Provokationen
bieten“, in anderen Worten: Sie soll die Gesetzesbrecher bezwingen und
nicht diese auffordern, sie zu bezwingen. Irgendwie logisch.
22 Jul 2018
## AUTOREN
DIR Helmut Höge
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