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       # taz.de -- Gericht entscheidet zur Leihmutterschaft: Deutschland muss Eltern anerkennen
       
       > Ein Urteil entscheidet: Die Elternschaft von Kindern per Leihmutter muss
       > anerkannt werden – obwohl die Leihmutterschaft in Deutschland verboten
       > ist.
       
   IMG Bild: Das Gericht entschied auch, dass die Krankenkasse die Versicherung der Kinder nicht ablehnen kann
       
       Hildesheim dpa | Wenn ein deutsches Paar über eine Leihmutter im Ausland
       Kinder bekommt, muss die Elternschaft auch in Deutschland anerkannt werden,
       obwohl die Leihmutterschaft hier verboten ist. Wie das Landgericht
       Hildesheim in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden hat,
       gilt dies auch für ein homosexuelles Paar.
       
       Im konkreten Fall hatten [1][zwei Hildesheimer Männer in den USA
       Samenzellen in Eizellen einer Spenderin einsetzen lassen]. Die daraus
       entstandenen beiden Embryonen wurden in den USA von einer Leihmutter
       ausgetragen, ein US-Gericht erkannte die Vaterschaft der beiden Männer an.
       
       Dieser Entscheidung müssten deutsche Behörden folgen, urteilten die
       Hildesheimer Richter. Zwar gebe es die Möglichkeit, die Wirkung von
       ausländischen Entscheidungen in Deutschland abzuerkennen, wenn sie
       grundlegenden Wertvorstellungen hier entgegenliefen. Der Umstand, dass die
       Kinder auf dem Wege der in Deutschland nicht zugelassen Leihmutterschaft
       zur Welt gekommen seien, begründe aber keine Unwirksamkeit der
       US-Entscheidung. Das Gericht stützte sich auf eine Entscheidung des
       Bundesgerichtshofs von 2014.
       
       Im konkret verhandelten Fall war die Anerkennung der Elternschaft für die
       Kläger bedeutend für den Krankenversicherungsschutz der beiden Kinder. Die
       Krankenkasse hatte den zunächst wegen der Versicherung von einem der beiden
       Männer gewährten Familienversicherungsschutz widerrufen, als es von der
       Geburt per Leihmutterschaft erfuhr. Das Gericht entschied, dass die Kasse
       die Versicherung der Kinder nicht ablehnen kann und die durch deren
       verfrühte Geburt entstandenen Klinikkosten in den USA in Höhe von rund
       einer Million Euro tragen muss.
       
       6 Jul 2018
       
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   DIR [1] https://www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/pressestelle/pressemitteilung/-urteil-zur-rechtsposition-des-biologischen-vaters-bei-leihmutterschaft--166493.html
       
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