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       # taz.de -- Kommentar Gentechnik-Urteil: Frohe Botschaft für Bio-Freunde
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil die Wahlfreiheit für
       > Konsumenten gesichert. Vertreter der Forschung reagierten enttäuscht.
       
   IMG Bild: Vielfalt geht gut auch ohne Gentechnik
       
       Auch die neuen Gentechverfahren sind Gentechnik und müssen auch so
       reguliert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat damit ein
       Grundsatzurteil gesprochen, dessen Ausmaß für die Zukunft der Gentechnik
       noch gar nicht abgeschätzt werden kann. Mit [1][dem Urteil über Genscheren
       wie etwa CRISP-Cas] hat der EuGH ein eindeutiges Statement für das
       Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit abgegeben.
       
       Dass künftig auch Mutagenese-Pflanzen, die [2][mit den neuen Methoden des
       Genom Editing manipuliert wurden], den umfangreichen europäischen
       Gentechnikregelungen unterliegen, ist ein klarer Sieg für den Naturschutz,
       den Konsumentenschutz und auch für den biologischen Landbau.
       
       Künftig darf mit diesen Pflanzen nur in einem gentechnischen
       Sicherheitslabor gearbeitet werden, Freilandexperimente sind
       genehmigungspflichtig. Bevor sie in den Handel kommen, als Saatgut oder als
       verarbeitetes Produkt, muss eine Risikoabschätzung erfolgen. Nur dann darf
       auch eine Genehmigung ausgesprochen werden.
       
       Für konventionell wirtschaftende Landwirte und für Biobauern ist wichtig,
       dass sie künftig darüber informiert werden müssen, wenn in ihrer
       Nachbarschaft Pflanzen angebaut werden, die mit Methoden des Genom Editing
       manipuliert wurden.
       
       Die Wahlfreiheit ist gesichert 
       
       Hätte der EuGH anders entschieden, wäre es das Aus für so manchen
       gentechfrei arbeitenden Betrieb gewesen. Denn eine Kontaminierung von
       Feldern mit genmanipulierten Pollen hätte dann nicht mehr verhindert werden
       können. Da auch keine Informationen über die konkrete Genveränderung
       bekannt wären – noch nicht einmal bei den Behörden –, könnten diese auch
       nicht nachgewiesen werden. Produkte mit gentechnisch veränderten
       Inhaltsstoffen hätten dann sogar mit dem Label gentechnikfrei verkauft
       werden dürfen. So aber ist die Wahlfreiheit gesichert: Verbraucher haben
       auch weiterhin die Möglichkeit, gentechnikfreie Waren zu kaufen.
       
       Mit Enttäuschung und Empörung reagieren Vertreter der Forschung und der
       Pflanzenzüchter. Hatten sie doch gehofft, ihre neuen Gentechpflanzen auch
       in den Supermärkten verkaufen zu können.
       
       Bisher meiden Konsumenten – zumindest in Europa – Produkte, die als
       Gentechware gekennzeichnet sind. Aufgrund mangelnder Nachfrage werden sie
       von den Handelsketten erst gar nicht angeboten. Was jetzt mit den
       zahlreichen CRISPR-Cas-Produkten wird, die in den Laboren weltweit in der
       Entwicklung sind und zum Teil schon kurz vor der Vermarktung stehen, ist
       offen: Erwartet worden war, dass sie demnächst wie eine Welle in die
       Supermärkte schwappen. Dem hat der EuGH jetzt einen Riegel vorgeschoben.
       
       Überraschend an dem Urteil ist auch, dass künftig die EU-Staaten die Option
       haben, auch die Pflanzen einem Zulassungsverfahren zu unterziehen, die mit
       herkömmlichen Verfahren wie ionisierenden Strahlen oder Chemikalien
       manipuliert wurden. Eigentlich unverständlich, dass das bisher noch nicht
       geschehen ist.
       
       25 Jul 2018
       
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