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       # taz.de -- Ferienwohnungen in Berlin: Willkommen in der Illegalität
       
       > Ab Mittwoch braucht jede Ferienwohnung eine Registriernummer. Doch kaum
       > ein Anbieter hat sie beantragt. Jetzt drohen hohe Strafen.
       
   IMG Bild: Lieber nicht erwischen lassen beim Weg zur illegalen Airbnb-Unterkunft
       
       Berlin taz | Wer lang genug sucht, kann sie schon finden: Registriernummern
       für Ferienwohnungen auf der Seite des größten Anbieters Airbnb.
       02/ZRA/008233-18 lautet so eine Nummer etwa – sie gehört zur Anzeige für
       ein „Penthouse-Appartment in Friedrichshain“. Anbieter Bernd, ein
       Airbnb-Super-Host, stellt seine edle Bude samt Dachterrasse und Sauna für
       260 Euro pro Nacht zur Verfügung; rauchen, Tiere und Partys unerwünscht.
       
       Einen Tag bevor die Übergangsfrist für das überarbeitete
       Zweckentfremdungsverbotsgesetz ausläuft, gehört Bernd zu den wenigen
       Anbietern von Ferienwohnungen, die sich gesetzeskonform verhalten. Auf
       Nachfrage bestätigt das Bezirksamt, diese Nummer erteilt zu haben.
       
       Nach Ablauf einer dreimonatigen Karenzzeit brauchen ab 1. August alle
       Anbieter von Ferienappartements eine bezirkliche Genehmigung. Dies galt
       auch schon vor der Novelle. Neu ist die Vergabe einer individuellen
       Registriernummer. Diese muss im Angebot sichtbar sein, nur dann ist es auch
       legal.
       
       Auf diese Regelung hatte sich der [1][Senat im März geeinigt]. Ziel ist,
       dem Ausbreiten des Geschäftsmodells Ferienwohnungen bei gleichzeitiger
       Verknappung bezahlbaren Wohnraums einen Riegel vorzuschieben. Weiterhin
       gilt: Wer weniger als 50 Prozent seiner selbstgenutzten Wohnung anbieten
       will, darf das. Nötig ist dennoch, dies anzuzeigen und sich eine
       Registriernummer zu besorgen. Neu geregelt ist auch: Zweitwohnungen
       erhalten eine maximale Vermietungsgenehmigung von 90 Tagen im Jahr.
       
       ## Kaum Anträge
       
       Bisher haben allerdings nur einige hundert Anbieter einen Antrag auf
       Genehmigung gestellt. Dabei listet der kalifornische Konzern laut dem
       Portal „Inside Airbnb“ mehr als 26.000 Unterkünfte in der Stadt. Bis zum
       Wochenende gingen 151 Anträge in Pankow, 190 in Mitte, 58 in Neukölln und
       145 in Friedrichshain-Kreuzberg ein, wie die Bezirke auf taz-Anfrage
       mitteilten: 544 Anträge insgesamt. Dabei gibt es wohl allein in diesen vier
       Bezirken mindestens 20.000 angebotene Wohnungen oder Zimmer. In anderen
       Bezirken kommen laut Tagesspiegel noch einmal etwa 250 Anträge hinzu.
       
       Fast alle Anträge wurden bislang genehmigt. Dabei fehlen noch die Kriterien
       dafür, wann eine Nutzung als Ferienwohnung erlaubt ist. Die
       Ausführungsbestimmungen zum Gesetz will der Senat erst im September
       nachreichen. Bis dahin handeln die Bezirke autonom. Das Bezirksamt Pankow
       teilt mit: „Für die Fälle des selbstgenutzten Wohneigentums oder der
       Mietwohnung, die während der eigenen Abwesenheit als Ferienwohnung
       angeboten werden soll, gilt, dass entsprechende Anträge durchaus genehmigt
       werden, soweit nachgewiesen wird, dass die Eigennutzung überwiegt.“
       
       Auch aus Mitte heißt es: „Es muss der Charakter als Hauptwohnung eines
       Nutzungsberechtigten erhalten bleiben; d. h. es muss durch den
       Antragstellenden überwiegend dort gewohnt werden. Das ist überprüfbar.“ In
       einigen Bezirken werden Nachweise über Abwesenheit wie Urlaubsbuchungen
       oder eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangt. Wer seine Wohnung während
       eines Urlaubs oder Arbeitsaufenthaltes vermieten will, erhält dafür eine
       Genehmigung.
       
       ## Wohnungen wie Hotelzimmer
       
       Bei vielen Angeboten auf Airbnb ist jedoch davon auszugehen, dass niemand
       in den Wohnungen lebt, sie also gewerblich genutzt werden. Bilder von
       Appartements ohne jegliche private Gegenstände sind dafür ein guter
       Hinweis. Mehr als 6.000 Anbieter auf Airbnb bieten mehr als eine Wohnung
       an. Professionellen Anbietern dürfte es kaum gelingen, eine Genehmigung zu
       erhalten. Ihre Angebote sind illegal, so wie alle, die ab August keine
       Registriernummer haben
       
       Was also wird am Mittwoch geschehen? Auf Nachfrage schreibt Sandra
       Obermeyer (Linke), zuständige Bezirksstadträtin von Mitte: „Die
       Plattformbetreiber wollen ja angeblich kooperativ sein, so dass Anzeigen
       ohne Registrierungsnummer nicht vorkommen sollten.“ Airbnb selbst ließ eine
       Anfrage dazu unbeantwortet. Dass die große Mehrheit der Angebote am
       Mittwoch aus dem Netz verschwindet, kann aber dennoch bezweifelt werden.
       Schließlich hat Airbnb auch bislang schon illegalen Angeboten eine
       Plattform geboten.
       
       Mindestens für die Anbieter ist das aber heikel. Die Strafen bei Verstößen
       gegen das Zweckentfremdungsverbot sind hoch. Schon im vergangenen Jahr
       wurden Bußgelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro ausgesprochen.
       
       31 Jul 2018
       
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