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       # taz.de -- Teilerfolg für Ex-Chefin des Bremer Bamf: Bandenmäßig vorverurteilt
       
       > Gerichtsbeschluss in Bremen: Bundesinnenministerium darf nicht mehr
       > behaupten, in der Bamf-Außenstelle sei „bandenmäßig“ und „kriminell“
       > gearbeitet worden.
       
   IMG Bild: Stephan Mayer, rechts neben Seehofer, mit Komplizen aus dem Bundesinnenministerium.
       
       BREMEN taz | Vieles ist über Ulrike B. gesagt, vieles behauptet worden.
       Fast einstimmig bezeichneten Medien ihr Handeln und mögliche
       Unregelmäßigkeiten in Bremen [1][als „Skandal“]. Nun hat die ehemalige
       Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und
       Flüchtlinge (Bamf) vor dem Verwaltungsgericht Bremen einen Teilerfolg
       erstritten. In einer einstweiligen Verfügung entschied das Gericht am
       Mittwoch, dass aus dem Bundesinnenministerium vorläufig nicht mehr
       behauptet werden darf, die Vorgänge in Bremen seien auch deshalb möglich
       gewesen, „weil hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter
       mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet haben“.
       
       So hatte es Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär beim
       Bundesinnenministerium, in der Sendung „Anne Will“ am 27. Mai behauptet.
       Ulrike B. sah sich unzulässig vorverurteilt sowie ihre Beamtenrechte und
       die Loyalitätspflichten durch den Dienstherrn verletzt.
       
       Bezüglich einer weiteren Aussage des Bundesinnenministeriums hat das
       Gericht dem Unterlassungsantrag von B. indes nicht stattgegeben: Dass im
       Ankunftszentrum Bremen „bewusst gesetzliche Regelungen und interne
       Dienstvorschriften missachtet wurden“, hatte das Bundesinnenministerium in
       einer Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts am 11. Mai erklärt.
       Diese Äußerung habe das Gebot der Sachlichkeit beachtet, so das Gericht.
       Zwar habe Ulrike B. einen Ansehensverlust erlitten. Angesichts der
       Medienberichterstattung habe aber das Interesse überwogen, die
       Öffentlichkeit zu informieren.
       
       Seit Mitte April 2018 war über Ermittlungen wegen möglicher Rechtsverstöße
       und Korruption in der Bremer Außenstelle des Bamf unter dem Stichwort
       „Bamf-Skandal“ berichtet worden. B. habe dort in ihrer Zeit als Leiterin
       angeblich in Zusammenarbeit mit drei Anwälten in mindestens 1.200 Fällen
       unrechtmäßig Asyl erteilt. Ganze Busladungen von Asylbewerbern seien dafür
       nach Bremen gekarrt worden, so die Vorwürfe.
       
       ## Wenig übrig von den Vorwürfen
       
       Vier Monate später ist davon [2][nicht mehr viel übrig]. Rund 4.500 Akten
       hat die Innenrevision bislang untersucht. Nur 13 Asylentscheidungen sind
       seitdem aufgrund falscher Angaben kassiert worden, vier weitere wurden
       widerrufen, bei 16 laufen noch Rücknahme- und Widerrufsverfahren. Dass
       Busse für Asyl-Entscheidungen nach Bremen fuhren, war normal und gewollt,
       in Zeiten der Überforderung 2015 sollte Bremen anderen Außenstellen
       aushelfen. Ohnehin ging es in vielen der inkriminierten Fälle um
       JesidInnen, denen 2015 ein Völkermord drohte und deren Schutzberechtigung
       bis heute außer Frage steht.
       
       Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der Ulrike B. vor dem Verwaltungsgericht
       vertrat, erklärte nach dem Beschluss: „Entgegen der Behauptung des
       Bundesinnenministers tragen die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der
       internen Revision die Verdächtigungen nicht. Bislang ist völlig offen, ob
       die Ermittlungen die öffentlich geäußerten Verdächtigungen bestätigen
       werden.“
       
       Der Sprecher des Bremer Verwaltungsgerichts, Rainer Vosteen, erklärte, über
       die Berechtigung der Vorwürfe sei mit dem Beschluss von Mittwoch noch
       nichts gesagt: „Es ging um eine Abwägung zwischen den Interessen der
       Behördenleitung, die sich erklären muss, und denen der Beamtin.“ Die
       Äußerungen des Staatsseketärs Mayer hätten die Grenze überschritten, weil
       Mayer scheinbar feststehende Sachverhalte geschildert hatte, die noch nicht
       aufgeklärt worden seien. Anders habe es sich bei der von B. beanstandeten
       Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums verhalten. Diese sei
       objektiver und zurückhaltender gewesen.
       
       B.s Rechtsanwalt Eisenberg erklärte der taz, er sei mit dem Beschluss des
       Gerichts in dieser Form nicht einverstanden. Er bezog sich dabei auf die
       Aussagen in der Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts. Ulrike
       B. sei weder von der Bundesregierung noch von der internen Revision dazu
       gehört worden. „Wir haben den Revisionsbericht erst am 25. Juni im Zuge der
       Akteneinsicht bekommen“, sagte Eisenberg der taz. Daraufhin habe B. dazu
       Stellung bezogen und sei dem Revisionsbericht „umfassend entgegen
       getreten.“ Nach Auffassung Eisenbergs dürfte das Innenministerium daher die
       Aussage, B. habe gesetzliche Regelungen und Dienstvorschriften missachtet,
       heute so nicht mehr äußern – weil es durch die Aussage B.s nun schlauer
       sei.
       
       Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Ob B. dagegen
       Beschwerde einlegen wird, sei noch nicht entschieden, so Eisenberg.
       
       1 Aug 2018
       
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