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       # taz.de -- Urteil im NSU-Prozess: Zschäpes Verteidiger planen Revision
       
       > Nach dem Urteilsspruch gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe kündigen
       > ihre Anwälte an, in Revision zu gehen.
       
   IMG Bild: Zschäpe-Verteidiger Wolfang Heer (rechts) und Anja Sturm am Mittwoch im Gerichtssaal in München
       
       Für Richter Götzl ist der Prozess nicht zu Ende. [1][Nach der mündlichen
       Verkündung] muss er noch das schriftliche Urteil abfassen. Es wird
       erwartet, dass es einige hundert Seiten umfasst. Das Oberlandesgericht
       (OLG) München hat dazu 91 Wochen Zeit, denn die Frist verlängert sich mit
       zunehmender Prozessdauer.
       
       Beate Zschäpes Verteidiger kündigten bereits an, Revision einzulegen. Der
       3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss dann über die
       Revision entscheiden. Dabei wird der Prozess nicht neu aufgerollt, es
       werden keine Zeugen und Sachverständigen mehr angehört. Vielmehr geht es
       nur um Rechtsfragen.
       
       Nicht nur die verurteilten Angeklagten, auch die Bundesanwaltschaft und –
       in beschränktem Maße – die Nebenkläger können gegen das Urteil Revision
       einlegen. Für die Nebenkläger (also die Angehörigen der Opfer) ist es zum
       Beispiel nicht möglich, in Revision zu gehen, weil sie das Strafmaß zu
       milde finden.
       
       In der Revision wird geprüft, ob das OLG die richtigen juristischen
       Maßstäbe angewandt und die Gesetze der Logik beachtet hat. Auch
       Verfahrensfehler, auf denen das Urteil beruht, können gerügt werden. Der
       BGH muss aber die konkrete Beweiswürdigung und die Feststellungen des OLG
       zum Sachverhalt akzeptieren. Eine Aufhebung des Münchener Urteils ist daher
       nicht wahrscheinlich, zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl penibel
       darauf geachtet hat, keine Verfahrensfehler zu machen.
       
       Ob es beim BGH überhaupt eine mündliche Verhandlung gibt, ist offen. Wenn
       sich der fünfköpfige Senat einig ist, genügt in der Regel eine schriftliche
       Entscheidung.
       
       Bei der Bundesanwaltschaft sind noch neun Ermittlungsverfahren gegen
       mutmaßliche NSU-Unterstützer anhängig. Bisher hat es in diesen Fällen nicht
       zur Anklageerhebung gereicht. Die Verfahren wurden bisher nicht
       eingestellt, weil man auf neue Erkenntnisse im Münchener Prozess hoffte.
       Nach dem OLG-Urteil will sich die Bundesanwaltschaft wohl aber nur ein
       Verfahren noch einmal genau anschauen, sagte Frauke Köhler, die Sprecherin
       der Bundesanwaltschaft. Um wen es sich handelt, wollte sie nicht mitteilen.
       
       11 Jul 2018
       
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