# taz.de -- Urteil im NSU-Prozess: Zschäpes Verteidiger planen Revision
> Nach dem Urteilsspruch gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe kündigen
> ihre Anwälte an, in Revision zu gehen.
IMG Bild: Zschäpe-Verteidiger Wolfang Heer (rechts) und Anja Sturm am Mittwoch im Gerichtssaal in München
Für Richter Götzl ist der Prozess nicht zu Ende. [1][Nach der mündlichen
Verkündung] muss er noch das schriftliche Urteil abfassen. Es wird
erwartet, dass es einige hundert Seiten umfasst. Das Oberlandesgericht
(OLG) München hat dazu 91 Wochen Zeit, denn die Frist verlängert sich mit
zunehmender Prozessdauer.
Beate Zschäpes Verteidiger kündigten bereits an, Revision einzulegen. Der
3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss dann über die
Revision entscheiden. Dabei wird der Prozess nicht neu aufgerollt, es
werden keine Zeugen und Sachverständigen mehr angehört. Vielmehr geht es
nur um Rechtsfragen.
Nicht nur die verurteilten Angeklagten, auch die Bundesanwaltschaft und –
in beschränktem Maße – die Nebenkläger können gegen das Urteil Revision
einlegen. Für die Nebenkläger (also die Angehörigen der Opfer) ist es zum
Beispiel nicht möglich, in Revision zu gehen, weil sie das Strafmaß zu
milde finden.
In der Revision wird geprüft, ob das OLG die richtigen juristischen
Maßstäbe angewandt und die Gesetze der Logik beachtet hat. Auch
Verfahrensfehler, auf denen das Urteil beruht, können gerügt werden. Der
BGH muss aber die konkrete Beweiswürdigung und die Feststellungen des OLG
zum Sachverhalt akzeptieren. Eine Aufhebung des Münchener Urteils ist daher
nicht wahrscheinlich, zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl penibel
darauf geachtet hat, keine Verfahrensfehler zu machen.
Ob es beim BGH überhaupt eine mündliche Verhandlung gibt, ist offen. Wenn
sich der fünfköpfige Senat einig ist, genügt in der Regel eine schriftliche
Entscheidung.
Bei der Bundesanwaltschaft sind noch neun Ermittlungsverfahren gegen
mutmaßliche NSU-Unterstützer anhängig. Bisher hat es in diesen Fällen nicht
zur Anklageerhebung gereicht. Die Verfahren wurden bisher nicht
eingestellt, weil man auf neue Erkenntnisse im Münchener Prozess hoffte.
Nach dem OLG-Urteil will sich die Bundesanwaltschaft wohl aber nur ein
Verfahren noch einmal genau anschauen, sagte Frauke Köhler, die Sprecherin
der Bundesanwaltschaft. Um wen es sich handelt, wollte sie nicht mitteilen.
11 Jul 2018
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DIR Christian Rath
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