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       # taz.de -- Großbauprojekt in Stuttgart: S21-Gegner zeigen Bahnspitze an
       
       > Die Bahn streitet vor Gericht um die Mehrkosten für Stuttgart 21. Das
       > Verfahren hätte nicht beginnen dürfen, meinen Aktivist*innen.
       
   IMG Bild: Bauarbeiter legen auf einer S21-Baustelle eine Tunnelröhre frei
       
       Berlin taz | Das „Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“ hat
       Bahn-Vorstandsvorsitzenden Richard Lutz, seinen Vorgänger Rüdiger Grube und
       das ehemalige Vorstandsmitglied Volker Kefer angezeigt. Am Donnerstag gaben
       die Anwälte des Bündnisses die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin
       ein. Sie werfen der Bahnspitze vor, pflichtwidrig ein Verfahren gegen ihre
       Partner beim Bau von Stuttgart 21 angefangen zu haben:
       
       „Die Bahnspitze wusste, dass ihre Forderungen schon verjährt waren. Daher
       hat sie die Prozesskosten verschuldet. Dafür zahlen der Staat und am Ende
       die Steuerzahler“, sagt Eisenhart von Loeper, Anwalt des Aktionsbündnisses.
       Diesen Vorwurf wollen die Aktivist*innen am Dienstag bei einer
       Protestkundgebung in Stuttgart öffentlich machen. Anlass ist ein Besuch von
       Bahnchef Lutz und anderen Beteiligten beim „Tunnelanstich“ des
       Tiefbahnhofs.
       
       Die Aktivist*innen haben für ihre Strafanzeige ein laufendes Verfahren vor
       dem Verwaltungsgericht Stuttgart juristisch aufgearbeitet. In diesem
       fordert die Bahn ihre öffentlichen Finanzierungspartner auf, 65 Prozent der
       angegebenen Mehrkosten für den Bau des neuen Stuttgarter Tiefbahnhofs zu
       tragen. Klagegegner sind das Land Baden-Württemberg sowie Stadt, Region und
       Flughafen Stuttgart.
       
       Die Bahn stützt sich auf den Finanzierungsvertrag des Bauprojekts von 2009.
       Damals vereinbarten die genannten Beteiligten eine Ko-Finanzierung. Für den
       Fall, dass die Kosten beim Bau des neuen Bahnhofs auf über 4,5 Milliarden
       Euro steigen würden, legten sie eine sogenannte Sprechklausel fest. Demnach
       müssen die Beteiligten über die Aufteilung der Mehrkosten „Gespräche
       führen“.
       
       Die Bahn musste die Klausel aber innerhalb von drei Jahren, nachdem sie von
       den Mehrkosten erfuhr, ausspielen. Genau das hätten die Bahnvorstände laut
       des Aktionsbündnisses aber versäumt: „Sie kannten die Tatsache der
       Mehrkosten jenseits des Kostendeckels von 4,5 Milliarden Euro schon 2009,
       so dass mögliche Ausgleichsforderungen 2012 verjährten“, so der Anwalt. Von
       Loeper beruft sich dabei auf ein internes Gutachten der Deutschen Bahn von
       Ende 2009, das Gesamtkosten von 4,9 Milliarden Euro berechnete.
       
       Die Bahnvorstände hätten demnach bis Ende 2012 vor Gericht ziehen müssen,
       um die Aufteilung der Mehrkosten mit den Finanzierungspartnern klären zu
       lassen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurde aber erst
       Ende 2016 eröffnet. Die Verfahrenskosten trügen Bürgerinnen und Bürger,
       meint von Loeper. „Damit haben die Bahnvorstände das Geld für die
       Prozesskosten veruntreut.“
       
       Die Bahn hat nach eigenen Angaben erst 2013 von den deutlich höheren
       Mehrkosten erfahren.
       
       16 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Leonardo Pape
       
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