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       # taz.de -- Karlsruher Urteil zu Psychiatrie-Patienten: Richter muss Fixierung genehmigen
       
       > Künftig müssen Richter grünes Licht geben, damit Patienten festgebunden
       > werden dürfen. Bayern und Baden-Württemberg müssen nachbessern.
       
   IMG Bild: Das Urteil: Die Fixierung sei ein Eingriff in das Grundrecht des Patienten und daher – zumindest teilweise – verfassungswidrig
       
       Karlsruhe epd/dpa/afp | Patienten dürfen ohne richterliche Genehmigung
       nicht im Krankenbett fixiert werden. Ist eine vorherige Genehmigung nicht
       möglich, müsse diese nachträglich eingeholt werden, entschied das
       Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten
       Urteil. (AZ: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16)
       
       Die Karlsruher Richter erklärten damit landesgesetzliche Regelungen in
       Baden-Württemberg teilweise für verfassungswidrig und rügten fehlende
       Bestimmungen in Bayern. Bis zum 30. Juni 2019 muss nun der jeweilige
       Gesetzgeber die Fixierung von Patienten neu regeln und die
       Freiheitsgrundrechte von Patienten sicherstellen.
       
       Dafür soll jedes Bundesland künftig auch eine Richterbereitschaft
       gewährleisten. Bis dahin gilt die bisherige Praxis weiter. Es muss aber bei
       jeder Fixierung genau geprüft werden, wie lange diese unerlässlich ist, um
       eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung Dritter abzuwenden.
       
       Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch – in einigen Fällen
       zusätzlich um Brust und Stirn – absehbar nicht weniger als eine halbe
       Stunde dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Wird eine
       Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am
       nächsten Morgen eingeholt werden.
       
       Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf
       Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der
       Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Sie sei nur als letztes
       Mittel zulässig.
       
       Damit bekamen zwei psychisch kranke Patienten aus Baden-Württemberg
       beziehungsweise Bayern recht, die während eines Psychiatrieaufenthalts
       stundenlang im Krankenbett fixiert worden waren.
       
       24 Jul 2018
       
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