# taz.de -- Karlsruher Urteil zu Psychiatrie-Patienten: Richter muss Fixierung genehmigen
> Künftig müssen Richter grünes Licht geben, damit Patienten festgebunden
> werden dürfen. Bayern und Baden-Württemberg müssen nachbessern.
IMG Bild: Das Urteil: Die Fixierung sei ein Eingriff in das Grundrecht des Patienten und daher – zumindest teilweise – verfassungswidrig
Karlsruhe epd/dpa/afp | Patienten dürfen ohne richterliche Genehmigung
nicht im Krankenbett fixiert werden. Ist eine vorherige Genehmigung nicht
möglich, müsse diese nachträglich eingeholt werden, entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten
Urteil. (AZ: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16)
Die Karlsruher Richter erklärten damit landesgesetzliche Regelungen in
Baden-Württemberg teilweise für verfassungswidrig und rügten fehlende
Bestimmungen in Bayern. Bis zum 30. Juni 2019 muss nun der jeweilige
Gesetzgeber die Fixierung von Patienten neu regeln und die
Freiheitsgrundrechte von Patienten sicherstellen.
Dafür soll jedes Bundesland künftig auch eine Richterbereitschaft
gewährleisten. Bis dahin gilt die bisherige Praxis weiter. Es muss aber bei
jeder Fixierung genau geprüft werden, wie lange diese unerlässlich ist, um
eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung Dritter abzuwenden.
Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch – in einigen Fällen
zusätzlich um Brust und Stirn – absehbar nicht weniger als eine halbe
Stunde dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Wird eine
Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am
nächsten Morgen eingeholt werden.
Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf
Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der
Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Sie sei nur als letztes
Mittel zulässig.
Damit bekamen zwei psychisch kranke Patienten aus Baden-Württemberg
beziehungsweise Bayern recht, die während eines Psychiatrieaufenthalts
stundenlang im Krankenbett fixiert worden waren.
24 Jul 2018
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