# taz.de -- Sozialpolitik in Deutschland: Nahles für Hartz-Korrekturen
> SPD-Chefin Andrea Nahles schlägt vor, Sanktionen für jüngere
> Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Union ist aber dagegen.
IMG Bild: „Leistungskürzungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, meint Nahles
Berlin taz | SPD-Chefin Andrea Nahles hat sich für Korrekturen an den
Hartz-IV-Gesetzen ausgesprochen. „Leistungskürzungen für jüngere
Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, sagte Nahles den Zeitungen
der Funke Mediengruppe. „Wir müssen grundlegende Fragen stellen. Wie wirken
denn überhaupt Sanktionen bei Jüngeren? Kontraproduktiv! Die melden sich
nie wieder im Jobcenter, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.“
Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) wies den Vorstoß umgehend zurück.
Gerade bei jungen Arbeitslosen müsse es die Möglichkeit geben, „bei
Verweigerung auch Leistungen zu kürzen“, sagte er den am Sonntag
erscheinenden Funke-Blättern. Ansonsten stünden deren Mitwirkungspflichten
„nur auf dem Papier“. Verletzungen der Mitwirkungspflicht liegen vor, wenn
ein Hartz-IV-Empfänger beispielsweise keine ausreichenden eigenen
Bewerbungen um einen Job nachweist oder eine Fördermaßnahme grundlos
abbricht.
Eine komplette Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen forderten erneut der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Linkspartei. Linken-Fraktionschef
Dietmar Bartsch sagte: „Die Sanktionen müssen für alle weg, Hartz IV muss
weg.“
Bisher sehen die Regelungen vor, dass bei Empfängern des Arbeitslosengeldes
II im Alter von unter 25 Jahren bereits beim ersten Verstoß gegen
Mitwirkungspflichten der komplette Regelsatz gestrichen werden kann, mit
Ausnahme der Mietkosten. Die gesamte Leistung inklusive der Mietkosten kann
schon beim zweiten Verstoß versagt werden. Bei älteren
Hartz-IV-EmpfängerInnen hingegen werden bei einer ersten Pflichtverletzung
nur 30 Prozent vom Regelsatz abgezogen, erst beim dritten Verstoß kann die
gesamte Leistung inklusive der Wohnkosten gestrichen werden.
Bei drei Viertel der Sanktionen handelt es sich allerdings um
Meldeversäumnisse, das heißt, jemand kam nicht zu einem festgelegten
Termin. Dafür kann die Leistung vorübergehend um 10 Prozent gemindert
werden. Die komplette Leistung wurde im Jahresdurchschnitt 2017 nur bei
7.228 Personen gestrichen, das sind 0,2 Prozent aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten. (mit epd)
19 Aug 2018
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DIR Barbara Dribbusch
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