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       # taz.de -- Sozialpolitik in Deutschland: Nahles für Hartz-Korrekturen
       
       > SPD-Chefin Andrea Nahles schlägt vor, Sanktionen für jüngere
       > Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Union ist aber dagegen.
       
   IMG Bild: „Leistungskürzungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, meint Nahles
       
       Berlin taz | SPD-Chefin Andrea Nahles hat sich für Korrekturen an den
       Hartz-IV-Gesetzen ausgesprochen. „Leistungskürzungen für jüngere
       Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, sagte Nahles den Zeitungen
       der Funke Mediengruppe. „Wir müssen grundlegende Fragen stellen. Wie wirken
       denn überhaupt Sanktionen bei Jüngeren? Kontraproduktiv! Die melden sich
       nie wieder im Jobcenter, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.“
       
       Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) wies den Vorstoß umgehend zurück.
       Gerade bei jungen Arbeitslosen müsse es die Möglichkeit geben, „bei
       Verweigerung auch Leistungen zu kürzen“, sagte er den am Sonntag
       erscheinenden Funke-Blättern. Ansonsten stünden deren Mitwirkungspflichten
       „nur auf dem Papier“. Verletzungen der Mitwirkungspflicht liegen vor, wenn
       ein Hartz-IV-Empfänger beispielsweise keine ausreichenden eigenen
       Bewerbungen um einen Job nachweist oder eine Fördermaßnahme grundlos
       abbricht.
       
       Eine komplette Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen forderten erneut der
       Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Linkspartei. Linken-Fraktionschef
       Dietmar Bartsch sagte: „Die Sanktionen müssen für alle weg, Hartz IV muss
       weg.“
       
       Bisher sehen die Regelungen vor, dass bei Empfängern des Arbeitslosengeldes
       II im Alter von unter 25 Jahren bereits beim ersten Verstoß gegen
       Mitwirkungspflichten der komplette Regelsatz gestrichen werden kann, mit
       Ausnahme der Mietkosten. Die gesamte Leistung inklusive der Mietkosten kann
       schon beim zweiten Verstoß versagt werden. Bei älteren
       Hartz-IV-EmpfängerInnen hingegen werden bei einer ersten Pflichtverletzung
       nur 30 Prozent vom Regelsatz abgezogen, erst beim dritten Verstoß kann die
       gesamte Leistung inklusive der Wohnkosten gestrichen werden.
       
       Bei drei Viertel der Sanktionen handelt es sich allerdings um
       Meldeversäumnisse, das heißt, jemand kam nicht zu einem festgelegten
       Termin. Dafür kann die Leistung vorübergehend um 10 Prozent gemindert
       werden. Die komplette Leistung wurde im Jahresdurchschnitt 2017 nur bei
       7.228 Personen gestrichen, das sind 0,2 Prozent aller erwerbsfähigen
       Leistungsberechtigten. (mit epd)
       
       19 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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