# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Urheberrecht gilt auch für Schüler
> Eigentlich wollte eine Schülerin nur ein Referat über Córdoba halten.
> Jetzt muss ihre Schule Schadensersatz an einen Fotografen zahlen.
IMG Bild: Eine Szene aus der spanischen Stadt Córdoba. Die taz hat das Nutzungsrecht an diesem Bild
Wenn eine Schule Referate mit urheberrechtlich geschützten Photos online
veröffentlicht, verstößt sie gegen das Urheberrecht und muss Schadensersatz
zahlen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem
Grundsatzurteil.
Der Fall spielte in Waltrop, einer Kleinstadt im Ruhrgebiet. Eine Schülerin
der Spanisch-AG an der örtlichen Gesamtschule hatte ein Referat über die
Stadt Córdoba verfasst. Zur Illustration nutzte sie ein Photo der Stadt
(mit der berühmtem römischen Brücke im Vordergrund). Das Photo hatte sie
auf der Webseite des Online-Reisemagazins „Schwarzaufweiß“ gefunden, das
sie auch als Quelle angab. Ihr Lehrer fand das Referat gut und
veröffentlichte es auf der Homepage der Schule.
Dort fand es der Berufsfotograf Dirk Renckhoff, von dem das Córdoba-Foto
einst stammte. Er verlangte von der Schule, das Photo zu entfernen, sowie
400 Euro Schadensersatz. Die Schule weigerte sich aber zu zahlen,
schließlich habe auf der Seite des Reisemagazins keine Urheberangabe
gestanden.
Über den Bundesgerichtshof landete der Streit beim EuGH in Luxemburg. Das
EU-Gericht stellte darauf ab, dass es sich bei der Veröffentlichung auf der
Schulseite um eine neue „öffentliche Wiedergabe“ handelte, für die eine
Zustimmung des Fotografen erforderlich war.
## Urteil zugunsten von Fotografen
Der EuGH-Generalanwalt hatte das in seinem vorbereitenden Gutachten noch
verneint, da sich die Schulseite an das gleiche Publikum – die gesamte
Internet-Öffentlichkeit – richte wie die Reiseseite. Das ließ der EuGH aber
nicht gelten. Hauptziel des europäisch harmonisierten Urheberrechts sei es,
ein „hohes Schutzniveau“ für die Urheber sicherzustellen. Deshalb sei der
Begriff des „neuen Publikums“ so auszulegen, dass sich jede
Veröffentlichung auf einer anderen Webseite auch an ein neues Publikum
richte. Nur so könne ein Fotograf verhindern, dass seine Bilder ohne
Honorar auf anderen Seiten benutzt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte als Schulträger argumentiert, dass hier
ja keine kommerzielle Nutzung stattfand und die Veröffentlichung des
Referats auf der Schulwebseite der Bildung diente. Doch auch hier
interpretierte der EuGH das Urheberrecht enger. Es genüge, dass Fotos und
andere geschützte Werke „zur Veranschaulichung im Unterricht“ benutzt
werden dürfen. Die Veröffentlichung auf der Schul-Webseite sei davon nicht
gedeckt. (Az.: C-161/17)
7 Aug 2018
## AUTOREN
DIR Christian Rath
## TAGS
DIR Fotografie
DIR Schule
DIR Europäischer Gerichtshof
DIR Urteil
DIR Schadensersatz
DIR Framing
DIR Urheberrecht
DIR Youtube
DIR Google
DIR Schwerpunkt Urheberrecht
DIR Schwerpunkt Urheberrecht
DIR EU-Parlament
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Einbetten fremder Bilder auf Webseiten: Lizenzstreit wird europäisch
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit einem Rechtsstreit um Links und
Vorschaubilder. Entscheiden muss nun der Europäische Gerichtshof.
DIR Europäischer Gerichtshof zu „Hexenkäse“: Geschmacklich nicht geschützt
Der Geschmack von Lebensmitteln unterliegt nicht dem Urheberrecht. Das
befindet der EuGH. Wie etwas schmeckt, sei subjektiv.
DIR BGH zu Urheberrechtsverletzungen: YouTubes Verantwortung?
Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen? Die BundesrichterInnen fordern
vom Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung darüber.
DIR Kommentar Uploadfilter: Schlag gegen die Freiheit im Netz
Die Googles dieser Welt haben gewonnen. Das EU-Parlament verlangt, dass bei
allen Uploads im Internet zuerst das Urheberrecht geprüft wird.
DIR Kommentar Reform des EU-Urheberrechts: Das Internet ist kaputt
Die neuen EU-Regeln für das Internet sind gut gemeint. Netzaktivisten sehen
sie als Zensur, am Ende profitieren nur wieder die IT-Konzerne.
DIR Urheberrrecht für digitale Inhalte: Rettet das Internet – schon wieder
Das EU-Parlament will Webseiten dazu zwingen, Uploads auf
Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Aktivisten sehen darin das Ende
des Internets.
DIR Geplante Urheberrechtsreform der EU: Die große Filterphobie
Stärkung von Verlagen und Musikindustrie oder Ende des Internets? Die
geplante EU-Urheberrechtsreform spaltet. Ein Überblick.