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       # taz.de -- Ersatz für Autoverladung fehlt: Gericht stoppt Altona 21
       
       > Der Verkehrsclub Deutschland ist mit einem Eilantrag gegen die Verlegung
       > des Altonaer Bahnhofs an den Diebsteich erfolgreich.
       
   IMG Bild: Keine Gleisalle, aber ein repräsentatives Empfangsgebäude: So würde der neue Bahnhof aussehen
       
       HAMBURG taz | Im Streit um die Verlegung des Bahnhofs Altona an den
       Diebsteich haben die Projektgegner einen Sieg errungen. Das Hamburgische
       Oberverwaltungsgericht gab einem Eilantrag statt, mit dem sich der
       [1][Verkehrsclub Deutschland und die Bürgerinitiative Prellbock Altona]
       gegen den Planfeststellungsbeschluss gewandt hatte. Dabei fiel den Planern
       nicht die nachgereichte Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Füße, sondern
       ein weit banaleres Versäumnis: Sie unterließen es, die neue
       Autoverladestation hinreichend konkret zu planen.
       
       Bis Ende 2023 möchte die Bahn den Fern- und Regionalverkehr vom Bahnhof
       Altona an den S-Bahnhof Diebsteich verlegen. Am Bahnhof Altona würden nur
       noch U- und S-Bahnen verkehren. Durch die Verlagerung würde auf dem
       Altonaer Gleisdreieck zusätzlicher Platz für den Wohnungsbau frei. Mit dem
       neuen Bahnhof samt Randbebauung entstünde zwei Kilometer nördlich ein neues
       Zentrum. Das erste Bürgergespräch dazu hat schon stattgefunden.
       
       Die Bahn sei „eisenbahnrechtlich verpflichtet“, eine Autoverladeeinrichtung
       bereit zu stellen, sagt Gerichtssprecher Max Plog. „Der
       Planfeststellungsbeschluss sieht keinen gleichwertigen Ersatz vor und
       stellt einen rechtzeitigen Ersatz auch weder zeitlich noch inhaltlich
       sicher“, erklärte das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten
       Beschluss vom 15. August (Az. 1 Es 1/18.P).
       
       Es reiche nicht aus, dass der Planfeststellungsbeschluss die Bahn dazu
       verpflichte, eine gleichwertige Autoverladung in der Nähe des alten
       Kopfbahnhofs zu bauen, argumentierte das Gericht. Denn sollte es nicht
       gelingen, die Autoverladestation zu verlegen, wäre das gesamte
       Bahnhofsprojekt obsolet. Davon abgesehen könne auch nicht geklärt werden,
       ob der Durchgangsbahnhof tatsächlich die bessere Alternative wäre, wenn
       nicht klar sei, wohin die Autoverladung verlegt werde.
       
       Weil dieses Problem schon reicht, um den Vollzug des
       Planfeststellungsbeschlusses zu verhindern, hat sich das Gericht mit einer
       Reihe anderer Fragen, die von den Klägern aufgeworfen wurden, gar nicht
       befasst. Diese Fragen, etwa zur Alternativenprüfung, würden im
       Hauptsacheverfahren vertieft behandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht
       mit.
       
       Der VCD hatte bei seiner Klage in den Vordergrund gestellt, dass für das
       Projekt Bahnhofsverlegung keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt
       wurde. Die Bahn hat das inzwischen nachgeholt, was vom Gericht akzeptiert
       wurde. Inhaltlich habe das Gericht diese aber noch nicht geprüft.
       
       ## VCD fordert neue Planung
       
       Jetzt seien die Bahn, das Eisenbahnbundesamt und die Politik, insbesondere
       der Senat, gefordert, die Planung neu aufzurollen, stellten der VCD und
       Prellbock fest. „Jetzt ergibt sich die Chance, sich ernsthaft mit den
       Vorstellungen der Bürgerinitiative und des VCD auseinanderzusetzen und den
       Kopfbahnhof Altona an Ort und Stelle im Interesse der Fahrgäste zu
       modernisieren.“ Im Zuge dessen solle das Gleisvorfeld neu geordnet, nicht
       mehr benötigte Gleise abgerissen und die Planung für den zweiten Abschnitt
       des Wohnungsbaus begonnenen werden.
       
       Die Linke und die CDU wiesen darauf hin, dass sie mehrfach beim Senat nach
       dem Planungsstand für die Autoverladeanlage gefragt und ausweichende
       Antworten erhalten hätten. Die Eilentscheidung sei „ein Erfolg für Altona
       und ein Tiefschlag für die DB und den Senat“, sagt Heike Sudmann,
       Bürgerschaftsabgeordnete der Linken. „Damit erhalten sie auch die Quittung
       für ihre Ignoranz.“
       
       Dennis Thering (CDU) sieht das ähnlich: „Stuttgart 21 war und ist ein
       mahnendes Beispiel, was passiert, wenn allzu leichtfertig über die Köpfe
       der Betroffenen und Andersdenkenden hinweg geplant wird.“ Rechtssicherheit
       sei bei einem derartigen Großprojekt das A und O. Dass ausgerechnet die
       Autoverladung zu der Eilentscheidung geführt habe, sei ärgerlich.
       
       Die Bahn hatte die Autoverladung 2016 einstellen wollen. Dann fanden sich
       allerdings andere Anbieter, unter anderem die Österreichische Bundesbahn
       (ÖBB). In Reaktion auf die Eilentscheidung teilte sie mit: „Wir werden den
       Beschluss nun intensiv, auch mit unseren Projektpartnern, prüfen und im
       Anschluss über die weiteren Schritte entscheiden.“
       
       23 Aug 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://nord.vcd.org/themen/verkehrspolitik/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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