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       # taz.de -- Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts: Bochum muss Sami A. zurückholen
       
       > Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein
       > Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt,
       > ist offen.
       
   IMG Bild: Alle Möglichkeiten, gegen eine Rückholung Sami A.'s vorzugehen, scheinen ausgeschöpft
       
       Münster dpa | Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des
       nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen
       Islamisten Sami A. [1][nach Deutschland zurückholen]. Das teilte das
       Gericht am Mittwoch mit. Das OVG war in diesem Eilverfahren die letzte
       juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine
       Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das
       Bundesverfassungsgericht – das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung
       für die Rückholung.
       
       Wie schnell Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar.
       Zuletzt hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Tunesien betont, gegen
       den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder werde ermittelt, und er müsse
       in Tunesien bleiben.
       
       Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte
       Sami A. war am 13. Juli [2][nach Tunesien abgeschoben] worden. Dabei hatte
       das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag zuvor
       untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. [3][in Tunesien gefoltert
       werden könnte]. Dieser Beschluss wurde dem zuständigen Bundesamt für
       Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst am nächsten Tag zugestellt – als
       Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien saß.
       
       Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen warf den zuständigen Behörden wegen
       der schnellen Abschiebung rechtswidriges Verhalten vor und ordnete an, der
       Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wollte sich die
       Stadt Bochum nun vor dem OVG wehren – ohne Erfolg.
       
       ## Ermittlungsverfahren wurde eingestellt
       
       Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum
       Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das
       OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager
       der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von
       Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll sich Sami A. in
       Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben.
       
       Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende
       Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die
       Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A.
       Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später
       eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine
       Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lasse.
       Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A.
       allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14 Mal Gerichte in
       Nordrhein-Westfalen beschäftigt.
       
       15 Aug 2018
       
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