# taz.de -- Entscheidung zu #MeToo im Jobcenter: Das Opfer geht, der Täter bleibt
> Die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Angestellte Frau B. einigen sich
> auf einen Vergleich. Gegen ihren Arbeitgeber erhebt sie schwere Vorwürfe.
IMG Bild: #MeToo macht auch nicht vor dem Jobcenter Halt; der Prozess endete soeben mit einem Vergleich
Ein sexueller Übergriff auf eine Angestellte in der Agentur für Arbeit in
Berlin-Mitte endet endgültig mit der Kündigung des Opfers. Am Mittwoch
einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Frau B. bekommt 15.000 Euro
Abfindung und stimmt der Kündigung damit zu. Frau B. sagte der taz, sie
lege angesichts der Art, wie man mit ihr umgegangen sei, keinen Wert mehr
auf eine Weiterbeschäftigung.
B. war 2015 von einem alkoholisierten Kollegen bei der Arbeit wiederholt
mit den Worten [1][„Ich werde dich ficken“] angebrüllt worden. Ihre
Vorgesetzten seien untätig geblieben und hätten ihr sogar verboten, den
Vorfall zu erwähnen, wirft Frau B. ihrem Arbeitgeber vor. Nachdem sie den
Fall dann doch dem Arbeitsministerium vorgetragen habe, sei eine Kündigung
erfolgt. Die offizielle Begründung der Kündigung ist ihre längerfristige
Erkrankung. Der Vorfall hatte bei ihr eine posttraumatische
Belastungsstörung mit ausgeprägten Ängsten ausgelöst, deretwegen sie zwei
Jahre lang nicht arbeiten konnte.
B. erklärte vor Gericht, sie sei durchaus wieder arbeitsfähig und wäre das
auch schon früher gewesen. Das Verhalten der Agentur habe ihre Genesung
verzögert.
Die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit ging auf diesen Vorwurf nicht
ein, sondern zog sich auf ein Gutachten des Arbeitsmedizinischen Dienstes
zurück, das bestätigte, dass Frau B. zwar arbeitsfähig sei, aber nur
außerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Ob man die Ursache für diese
Einschränkung nicht hätte beheben können, wurde im Verfahren nicht
erörtert. Frau B. hatte betont, dass sie sich in der Agentur für Arbeit
nicht sicher fühle, weil sie nicht den Eindruck habe, dort vor Angriffen
geschützt zu sein.
## Enttäuscht von Bundesagentur für Arbeit
Frau B. zeigte sich im Anschluss erleichtert – und von ihrem Ex-Arbeitgeber
enttäuscht: So habe man ihr nie mitgeteilt, wie mit dem Fall umgegangen
wurde, was sie hätte entlasten können. Erst als sie sich 2018 an das
Arbeitsministerium gewandt und kurz darauf die Kündigung erhalten habe, sei
ihr vom Ministerium telefonisch mitgeteilt worden, der Kollege sei
entlassen worden. Sie habe mittlerweile herausgefunden, dass der Mann nur
versetzt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass ich die Letzte war, der das in
der Bundesagentur für Arbeit so erging. Glauben kann ich es aber nicht,
nachdem ich das hier erlebt habe“, so B. zur taz.
Die Bundesagentur will sich auch nach dem Verfahren „zum Schutz der
Beteiligten“ nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Vertreterin der
Pressestelle erklärte lediglich: „Die Verfahren zum Umgang mit solchen
Fällen hier im Haus haben entsprechend den Standards stattgefunden. Und die
Standards sind hoch und werden eingehalten.“ Das arbeitsrechtliche
Verfahren von Frau B., die Kündigung wegen ihrer langen Krankheit, habe
damit nichts zu tun.
30 Aug 2018
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## AUTOREN
DIR Heide Oestreich
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