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       # taz.de -- Pressefreiheit und Pegida in Dresden: Wer darf eigentlich was?
       
       > Darf ein LKA-Mann zu Pegida? Dürfen Journalisten Demonstranten filmen?
       > Darf die Polizei Journalisten kontrollieren? Der juristische Faktencheck.
       
   IMG Bild: Die Demo-Teilnahme des LKA-Mitarbeiters war rechtens – die Aufnahme des ZDF-Teams aber auch
       
       Darf ein LKA-Angestellter privat auf Pegida-Demos gehen? 
       
       Die Pflicht zur politischen „Mäßigung“ gilt nur für Beamte. Im Tarifvertrag
       für den öffentlichen Dienst heißt es für Angestellte: „Beschäftigte des
       Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche
       Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten
       zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
       bekennen.“
       
       Hoheitlich tätig ist zum Beispiel die Polizei, also auch das
       Landeskriminalamt Sachsen. Auf die genaue Tätigkeit des einzelnen
       Mitarbeiters kommt es nicht an. Verfassungstreue wird also auch von einem
       LKA-Buchprüfer verlangt.
       
       Allerdings gilt Pegida offiziell bisher nicht als Gefahr für Demokratie und
       Rechtsstaat und wird weder vom Verfassungsschutz im Bund noch vom Landesamt
       in Dresden beobachtet. Mit dem bloßen Besuch einer Pegida-Demo würde ein
       LKA-Mitarbeiter also nicht gegen seine Dienstpflichten verstoßen.
       
       Darf die Polizei die Personalien von Journalisten aufnehmen? 
       
       Wenn ein Journalist von einem Bürger angezeigt wird, darf die Polizei
       grundsätzlich die Personalie aufnehmen. Journalisten stehen nicht über dem
       Gesetz. Dem Vorwurf von Straftaten muss die Polizei nachgehen.
       Voraussetzung ist natürlich, dass die Anzeige nicht offensichtlicher
       Blödsinn ist oder offensichtlich dazu dient, jemand falsch zu beschuldigen
       oder zu belästigen. Zeitliche Obergrenzen für die Dauer einer
       Identitätsfeststellung gibt es nicht.
       
       Für die Polizei gilt aber stets das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt,
       sie muss Eingriffe in die Rechte der Bürger so gering wie möglich halten.
       In Dresden gab es zwei Strafanzeigen – eine wegen unerlaubten Filmens, die
       andere wegen Beleidigung – gegen die gleichen Journalisten. Es ist nicht
       ersichtlich, warum deshalb die Identität des ZDF-Teams zweimal direkt
       hintereinander überprüft werden musste. Aus dem ZDF-Video geht nicht
       hervor, warum insbesondere die zweite Überprüfung länger als eine halbe
       Stunde dauerte.
       
       Dürfen Journalisten Menschen filmen? 
       
       Seit Mai gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung, wonach für jede
       Datenerhebung die Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist. Wie das
       Oberlandesgericht Köln im Juni entschieden hat, ist daneben aber das
       Kunsturhebergesetz (KUG) zumindest für Journalisten weiter anwendbar.
       Journalisten dürfen deshalb „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und
       ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen
       haben“ weiter ohne deren Einwilligung verbreiten.
       
       Der LKA-Mitarbeiter wird zwar nicht nur als Teil einer Menschenmenge
       gezeigt, sondern auch groß im Profil. Diese Aufnahmen hat er aber selbst
       veranlasst, weil er auf den ZDF-Kameramann zuging und diesen aufforderte,
       mit dem Filmen aufzuhören. „Dadurch wurde er selbst zum Ereignis der
       Zeitgeschichte“, sagte der renommierte Medienanwalt Gernot Lehr dem ZDF.
       
       23 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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