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       # taz.de -- Mietpreisbremse wird verschärft: Wohnen bleibt ein teures Vergnügen
       
       > Die Bundesregierung beschließt eine Verbesserung der Mietpreisbremse. Dem
       > Mieterbund geht sie trotzdem noch nicht weit genug.
       
   IMG Bild: Ein bisschen mehr Schutz für Mieter: Wohnhäuser in Dresden
       
       BERLIN taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Verbesserungen bei der
       Mietpreisbremse beschlossen. Demnach müssen Vermieter in Zukunft
       unaufgefordert Ausnahmegründe nennen, die bei einer Neuvermietung eine
       Miete von mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel
       rechtfertigen. Diese ist zulässig, wenn bereits der Vormieter diese höhere
       Miete gezahlt hat. Zu einer Senkung ist der Vermieter in diesem Fall
       weiterhin nicht verpflichtet.
       
       Bisher mussten Mieter die Vormiete allerdings beim Vermieter erfragen. Für
       Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht. Sanktionen gegen Vermieter, die
       sich nicht an das Gesetz halten, sind weiterhin nicht vorgesehen. Mieter
       können eine zu viel gezahlte Miete aber zurückerhalten, wenn die
       Mietpreisbremse überschritten wurde. Die jetzige verschärfte Regelung der
       Mietpreisbremse hatte die Union noch in der letzten Legislaturperiode
       blockiert.
       
       Eine Änderung gibt es auch bei der Modernisierungsumlage. In den
       vergangenen Jahren konnten Vermieter über Modernisierungen immense
       Mietsteigerungen durchsetzen, die ihnen nach dem Mietrecht ansonsten nicht
       möglich gewesen wären. Sie nutzten wiederholt die Mietsteigerungen sowie
       die langen Bauarbeiten während der Modernisierung auch zum Wegmobben von
       Mietern, sodass die Wohnungen leichter in Eigentumswohnungen umgewandelt
       werden konnten.
       
       Hier schiebt die Bundesregierung nun einen kleinen Riegel vor: Künftig
       sollen nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten
       zeitlich unbefristet auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Innerhalb
       eines Zeitraums von sechs Jahren dürfen die Modernisierungsmieterhöhungen
       höchstens drei Euro pro Quadratmeter betragen. Bei gezielten
       „Herausmodernisierungen“ droht Vermietern künftig ein Bußgeld – etwa, wenn
       zwölf Monate nach der Modernisierungsankündigung immer noch nicht mit den
       Bauarbeiten begonnen wurde. Bei anderen Maßnahmen zur Mietervertreibung,
       etwa dem wiederholten Ausfall von Strom und Wasser, dürfte der Vorsatz des
       Vermieters in der Praxis kaum nachweisbar sein.
       
       ## Macht der Länderparlamente
       
       Zudem wurde auf Druck der Union der ursprüngliche Gesetzentwurf zur
       Modernisierungsumlage, den Justizministerin Katarina Barley (SPD) entworfen
       hatte, geändert. Darin war vorgesehen, die Begrenzung auf acht Prozent
       flächendeckend einzuführen. Nun gilt sie wie die Mietpreisbremse nur in den
       Gebieten, in denen die Länderparlamente einen angespannten Wohnungsmarkt
       festgestellt haben. Dies bietet Vermietern die Möglichkeit, die Zeit bis zu
       einem solchen Beschluss verstärkt für eine Modernisierung zu nutzen. Zudem
       könnten Modernisierungen zukünftig gerade in solchen Gebieten stattfinden,
       die am Rande eines solchen angespannten Wohnungsmarktes liegen und sie
       damit ebenfalls zu einem angespannten Wohnungsmarkt machen.
       
       Der Deutsche Mieterbund kritisiert daher den Gesetzentwurf: „Das
       Gesetzespaket enthält zwar positive Ansätze, ist aber im Ergebnis
       unzureichend und muss deshalb erheblich nachgebessert werden“, sagt
       Mieterbund-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Mit dem Gesetzespaket werde
       es nicht gelingen, den „drastischen Mietpreisanstieg in Deutschland zu
       stoppen“. Der Mieterbund setzt sich für eine geringere
       Modernisierungsumlage von vier Prozent ein. Caren Lay von der Linkspartei
       fordert gar die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Die Grünen wollen
       dagegen eine Begrenzung auf sechs Prozent – nur „noch für Maßnahmen für
       Barriereabbau, Klima- und Einbruchschutz“, so der wohnungspolitische
       Sprecher Chris Kühn.
       
       5 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Martin Reeh
       
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