# taz.de -- Mietpreisbremse wird verschärft: Wohnen bleibt ein teures Vergnügen
> Die Bundesregierung beschließt eine Verbesserung der Mietpreisbremse. Dem
> Mieterbund geht sie trotzdem noch nicht weit genug.
IMG Bild: Ein bisschen mehr Schutz für Mieter: Wohnhäuser in Dresden
BERLIN taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Verbesserungen bei der
Mietpreisbremse beschlossen. Demnach müssen Vermieter in Zukunft
unaufgefordert Ausnahmegründe nennen, die bei einer Neuvermietung eine
Miete von mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel
rechtfertigen. Diese ist zulässig, wenn bereits der Vormieter diese höhere
Miete gezahlt hat. Zu einer Senkung ist der Vermieter in diesem Fall
weiterhin nicht verpflichtet.
Bisher mussten Mieter die Vormiete allerdings beim Vermieter erfragen. Für
Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht. Sanktionen gegen Vermieter, die
sich nicht an das Gesetz halten, sind weiterhin nicht vorgesehen. Mieter
können eine zu viel gezahlte Miete aber zurückerhalten, wenn die
Mietpreisbremse überschritten wurde. Die jetzige verschärfte Regelung der
Mietpreisbremse hatte die Union noch in der letzten Legislaturperiode
blockiert.
Eine Änderung gibt es auch bei der Modernisierungsumlage. In den
vergangenen Jahren konnten Vermieter über Modernisierungen immense
Mietsteigerungen durchsetzen, die ihnen nach dem Mietrecht ansonsten nicht
möglich gewesen wären. Sie nutzten wiederholt die Mietsteigerungen sowie
die langen Bauarbeiten während der Modernisierung auch zum Wegmobben von
Mietern, sodass die Wohnungen leichter in Eigentumswohnungen umgewandelt
werden konnten.
Hier schiebt die Bundesregierung nun einen kleinen Riegel vor: Künftig
sollen nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten
zeitlich unbefristet auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Innerhalb
eines Zeitraums von sechs Jahren dürfen die Modernisierungsmieterhöhungen
höchstens drei Euro pro Quadratmeter betragen. Bei gezielten
„Herausmodernisierungen“ droht Vermietern künftig ein Bußgeld – etwa, wenn
zwölf Monate nach der Modernisierungsankündigung immer noch nicht mit den
Bauarbeiten begonnen wurde. Bei anderen Maßnahmen zur Mietervertreibung,
etwa dem wiederholten Ausfall von Strom und Wasser, dürfte der Vorsatz des
Vermieters in der Praxis kaum nachweisbar sein.
## Macht der Länderparlamente
Zudem wurde auf Druck der Union der ursprüngliche Gesetzentwurf zur
Modernisierungsumlage, den Justizministerin Katarina Barley (SPD) entworfen
hatte, geändert. Darin war vorgesehen, die Begrenzung auf acht Prozent
flächendeckend einzuführen. Nun gilt sie wie die Mietpreisbremse nur in den
Gebieten, in denen die Länderparlamente einen angespannten Wohnungsmarkt
festgestellt haben. Dies bietet Vermietern die Möglichkeit, die Zeit bis zu
einem solchen Beschluss verstärkt für eine Modernisierung zu nutzen. Zudem
könnten Modernisierungen zukünftig gerade in solchen Gebieten stattfinden,
die am Rande eines solchen angespannten Wohnungsmarktes liegen und sie
damit ebenfalls zu einem angespannten Wohnungsmarkt machen.
Der Deutsche Mieterbund kritisiert daher den Gesetzentwurf: „Das
Gesetzespaket enthält zwar positive Ansätze, ist aber im Ergebnis
unzureichend und muss deshalb erheblich nachgebessert werden“, sagt
Mieterbund-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Mit dem Gesetzespaket werde
es nicht gelingen, den „drastischen Mietpreisanstieg in Deutschland zu
stoppen“. Der Mieterbund setzt sich für eine geringere
Modernisierungsumlage von vier Prozent ein. Caren Lay von der Linkspartei
fordert gar die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Die Grünen wollen
dagegen eine Begrenzung auf sechs Prozent – nur „noch für Maßnahmen für
Barriereabbau, Klima- und Einbruchschutz“, so der wohnungspolitische
Sprecher Chris Kühn.
5 Sep 2018
## AUTOREN
DIR Martin Reeh
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