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       # taz.de -- Rechtsextreme Rede in Köthen: Ein klarer Fall von Volksverhetzung
       
       > Wer von „Rassenkrieg“ faselt, stachelt zu Hass auf. Und wer Menschen zu
       > zerfleischenden Wölfen machen will, fordert Gewalt und Willkür.
       
   IMG Bild: Extrem rechts: die Demonstration am Sonntagabend in Köthen
       
       Karlsruhe taz | Die [1][„Rassenkrieg“-Rede bei der Nazi-Kundgebung in
       Köthen] ist eindeutig als Volksverhetzung strafbar. Die Polizei in
       Sachsen-Anhalt [2][ermittelt bereits]. Es gab auch rund zehn Strafanzeigen,
       unter anderem von der Thüringer Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss
       (Linke).
       
       Als Volksverhetzung wird unter anderem bestraft, wer gegen „Teile der
       Bevölkerung“ wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer „rassisch“ bestimmten
       Gruppe „zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“
       – und dies geeignet ist, den „öffentlichen“ Frieden zu stören. Es droht
       Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, wobei Strafen bis zu
       zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können.
       
       David Köckert, der Chef des rechsextremen Bündnisses Thügida, [3][hat in
       seiner Kundgebungsrede beim Köthener „Trauermarsch“] mehrfach
       Volksverhetzung begangen. Es beginnt schon damit, dass er die Straftaten
       einzelner Migranten zum Bestandteil eines „Rassenkriegs“ erklärt und vom
       „Abschlachten des deutschen Volkes“ spricht. Damit stachelt er eindeutig
       zum Hass gegen die nicht-deutschen Teile der Bevölkerung auf.
       
       Noch weitergehender ist seine Aufforderung zur Gewalt: „Wir müssen endlich
       erwachen und sagen: Die wollen nicht friedlich mit uns leben. Also: Auge um
       Auge, Zahn um Zahn.“ Da er eingangs von „Totschlag, Vergewaltigung“ sprach,
       fordert er hier also zu ähnlichen Taten an hier lebenden Migranten auf.
       Dies geht auch weit über übliche Selbstjustiz-Forderungen hinaus, weil sich
       die „Auge um Auge“-Parole nicht auf die konkreten Täter bezieht, sondern
       auf ihre rassisch definierte Gruppe.
       
       ## Erinnert an das NS-Regime
       
       Am deutlichsten ist die Gewaltaufforderung ganz am Ende: „Wollt Ihr
       weiterhin die Schafe bleiben, die blöken, oder wollt Ihr zu Wölfen werden
       und sie zerfetzen?“ Das Objekt „sie“ sind hier die Gegner im eingebildeten
       „Rassenkrieg“. Die Frage ist nicht offen formuliert, sondern rhetorisch
       gemeint. Das ist im Kontext der Rede ganz deutlich, wo es darum geht, dass
       das deutsche Volk „endlich erwachen“ und „sich wehren wird“. Der Begriff
       des Menschen, der zum Wolf werden soll, erinnert dabei an die „Operation
       Werwolf“ des NS-Regimes am Ende des Zweiten Weltkriegs.
       
       Andere Äußerungen könnten auch als Beleidigung, als öffentliche
       Aufforderung zu Straftaten oder als Bedrohung strafbar sein. Da Köckert
       aber teilweise bewusst unbestimmt bleibt und die Meinungsfreiheit zudem
       auch polemische und drastische Äußerungen schützt, ist die Strafbarkeit
       hier nicht so eindeutig wie bei der Volksverhetzung.
       
       Die beim Trauermarsch skandierte Parole „Nationaler Sozialismus – jetzt,
       jetzt, jetzt“ dürfte wohl nicht strafbar sein. Als strafbare Verwendung von
       NS-Kennzeichen gilt zwar auch die Verwendung typischer NS-Parolen wie „Blut
       und Ehre“, der bloße inhaltliche Bezug zum Nationalsozialismus genügt aber
       nicht.
       
       10 Sep 2018
       
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