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       # taz.de -- Innenausschuss zum Fall Koppers: An Recht und Gesetz gehalten
       
       > Die Koalition weist alle Vorwürfe mit Bezug zur Generalstaatsanwältin
       > zurück. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei kein Muss.
       
   IMG Bild: Justizsenator Behrendt und die frisch berufene Generalstaatsanwältin Koppers im März diesen Jahres
       
       Berlin taz | Die Stimmung im Innenausschuss ist gereizt. Ein weiteres Mal
       geht es um die Causa Margarete Koppers. CDU, FDP und AfD haben die
       Sondersitzung beantragt. Die Überschrift: „Die Kleinen hängt man, die
       Großen lässt man laufen.“ Der Vorwurf richtet sich gegen den rot-rot-grünen
       Senat.
       
       Der hat die frühere Polizeivizepräsidentin Koppers am vergangenen Mittwoch
       offiziell zur Generalstaatsanwältin von Berlin ernannt. CDU, FDP und AfD
       laufen gegen die Entscheidung Sturm. Seit 2017 ist ein Ermittlungsverfahren
       gegen Koppers wegen Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit den
       schadstoffbelasteten Schießständen der Polizei anhängig. Insbesondere stößt
       sich die Opposition daran, dass gegen Koppers parallel dazu kein
       Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist.
       
       In der Sondersitzung wollen CDU, FDP und AfD den Nachweis erbringen, dass
       die Regierungskoalition in Person von Innensenator Andreas Geisel (SPD)
       getrickst hat, um die eigene Kandidatin zur Generalstaatsanwältin machen zu
       können. Koppers gilt als politisch liberal und Grünen-nah.
       
       Als Beleg für die angebliche Trickserei führt der innenpolitische Sprecher
       der CDU, Burkard Dregger, das Disziplinargesetz an: Sobald ein
       Anfangsverdacht bestehe, müsse der Dienstherr – also Geisel – ein
       Disziplinarverfahren einleiten. Geisel habe da keinen Ermessensspielraum.
       Bei jedem normalen Polizisten sei das Ermittlungsverfahren von einem
       Disziplinarverfahren und einem Beförderungsstopp begleitet, so Dregger. Im
       Fall von Koppers sei mit zweierlei Maß gemessen worden: „Das ist schlicht
       geschmacklos.“
       
       ## Ein langjähriges Problem
       
       Geisels Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) kommt der Part zu, die
       Vorwürfe juristisch zu widerlegen. Die Innenverwaltung habe sich an Recht
       und Gesetz gehalten, so Akmann. Denn: Das Disziplinargesetz lasse durchaus
       einen Ermessensspielraum zu, „wenn es tatbestandsmäßig keine zureichenden
       tatsächlichen Anhaltspunkte“ gebe. Von der Rechtsprechung sei das gedeckt,
       so Akmann. Dregger habe das offenbar bewusst falsch verstehen wollen. Auch
       die Zahlen sprächen für sich. Von 2010 bis 2018 seien in Berlin 8.095
       Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingeleitet worden. In 1.612 Fällen, also
       knapp 20 Prozent, seien parallel dazu Disziplinarverfahren eingeleitet
       worden.
       
       Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen, verweist darauf, dass
       es bereits 1996 erste Verdachtsanzeigen auf erhöhte Schadstoffwerte in den
       Schießanlagen gab. Da war Eckart Werthebach von der CDU noch Innensenator.
       Auch Wolfgang Albers von der Linken spricht von einem langjährigen Staats-
       und Verwaltungsversagen. „Wir diskutieren hier über unsere Versäumnisse und
       machen dafür eine einzige Person verantwortlich“, so Albers.
       
       Innensenator Geisel wirft der Opposition vor, die Geschädigten zu
       instrumentalisieren, um sich politisch zu profilieren. Von deren These
       bleibe nicht viel übrig „außer Theaterdonner“.
       
       17 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Plutonia Plarre
       
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