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       # taz.de -- AfD in Thüringen: „Prüffall“ für den Verfassungsschutz
       
       > Immer wieder wird gefordert, die AfD beobachten zu lassen. In Thüringen
       > wird jetzt geprüft, inwieweit sie sich vom Rechtsextremismus abgrenzt.
       
   IMG Bild: Alexander Gauland, Björn Höcke und Andreas Kalbitz beim Bundeskongress der Jungen Alternative, die bereits in zwei Bundesländern beobachtet wird
       
       Erfurt epd | Der Thüringer Verfassungsschutz bereitet sich offenbar auf die
       Beobachtung der AfD im Land vor. Die Partei solle als „offizieller
       Prüffall“ ab sofort systematisch auf verfassungsfeindliche Bestrebungen hin
       untersucht werden, berichteten MDR Thüringen und die Tageszeitung Die Welt
       am Donnerstag übereinstimmend. Verfassungsschutzchef Stephan Kramer wolle
       die Öffentlichkeit noch im Laufe des Tages bei der Vorstellung des
       aktuellen Berichts seiner Behörde über das Vorhaben informieren, hieß es.
       
       Für die zeitlich befristete Prüfung will die Behörde eigens Personal
       abstellen. Im Fokus stehe, ob und inwieweit sich die AfD faktisch vom
       Rechtsextremismus abgrenzt. Auf Grundlage der Ergebnisse wolle der
       Thüringer Verfassungsschutz dann entscheiden, ob die Partei auch beobachtet
       werden muss.
       
       Die Behörde sieht sich MDR-Informationen zufolge gesetzlich verpflichtet,
       ersten Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Aktivitäten der AfD
       nachzugehen. Insbesondere Äußerungen und Veröffentlichungen des
       AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke seien demnach Auslöser für die
       ergebnisoffenen Untersuchungen. Der Behörde gehe es vor allem darum, zu
       klären, ob sich die Thüringer AfD nur strategisch offiziell vom
       Rechtsextremismus abgrenzt, aber faktisch eine Annäherung stattfinde.
       Entscheidend sei dabei die Frage, inwieweit extremistische Positionen die
       Partei insgesamt prägten.
       
       Der Verfassungsschutz werde dafür in dieser Phase ausschließlich öffentlich
       zugängliches Material zur AfD systematisch sammeln und auswerten. Dazu
       gehörten Veröffentlichungen des Landesverbandes und Äußerungen von
       Parteifunktionären, aber auch Veranstaltungen der Partei und ihrer
       Anhänger. Nachrichtendienstliche Mittel sollten, anders als bei einer
       Beobachtung, dabei jedoch nicht eingesetzt werden.
       
       Üblicherweise teilten Verfassungsschutzbehörden der Öffentlichkeit nicht
       mit, wenn sie eine Partei oder Organisation als Prüffall einordnen,
       berichtete Die Welt. Unter diese Kategorie fielen etwa Zusammenschlüsse,
       die zwar nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber gewisse
       Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen.
       Verfassungsschutzchef Kramer habe in den vergangenen Tagen seine Kollegen
       auf Bundes- und Landesebene bereits telefonisch über das unkonventionelle
       Vorgehen unterrichtet, so die Zeitung.
       
       6 Sep 2018
       
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