# taz.de -- Gericht untersagt Pressemitteilung: Heimatministerium fern der Wahrheit
> Das Bremer Oberverwaltungsgericht stoppt Verleumdungen des
> Bundesinnenministeriums gegen die frühere Chefin der Bremer Außenstelle
> des Bamf.
IMG Bild: Kein Ort, an dem bewusst Gesetze missachtete wurden: Die Bremer Außenstelle des Bamf
BREMEN taz | Mit einer vorverurteilenden Pressemitteilung verletzt das von
Horst Seehofer (CSU) geführte Innen- und Heimatministerium fortlaufend die
Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Bamf-Außenstellenleiterin Ulrike B. Am
Montag hat ihm das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagt, weiter zu
behaupten, die Revision des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeige
„dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne
Dienstvorschriften missachtet wurden“.
Diese Mitteilung verlasse das Prinzip der staatlichen Stellen gebotenen
Zurückhaltung, sie sei unverhältnismäßig, ehrenrührig und geeignet, das
Bild der Ulrike B. in der Öffentlichkeit „negativ zu beeinflussen“, so das
Gericht. Ihr Hintergrund waren Gerüchte, nach denen das Bamf-Bremen etliche
Asylbescheide ohne ausreichende Prüfung positiv beschieden hätte. Diese
haben sich nicht bestätigt.
Der OVG-Beschluss ergänzt und korrigiert eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts vom 1. August. Damals waren nur von Seehofers
Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) abgesonderte, nach derzeitigem Stand der
Ermittlungen wahrheitswidrige Bezichtigungen verboten worden, denen zufolge
in Bremen „hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit
einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet“ hätten. Unangetastet geblieben
war indes die Pressemitteilung auf der Homepage des Ministeriums, weil das
Verwaltungsgericht irrtümlich annahm, es handele sich um ein Werturteil.
Laut OVG ist die Aussage jedoch als eine Tatsachenbehauptung einzustufen.
„Es handelt sich auch nicht um eine bloße Verdachtsäußerung, da die
behauptete Tatsache als feststehend und jedenfalls seit Vorlage des
Berichts geklärt dargestellt wird“, präzisierten die Richter.
Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass sie bewiesen
werden kann. Das aber ist unterblieben: Stattdessen wurde der –
mittlerweile widerlegte – Eindruck erweckt, der Bericht könne diesen Beleg
liefern. Damit habe das Ministerium den strafrechtlichen Ermittlungen
vorgegriffen, befand das OVG. „Es untergräbt damit in der Öffentlichkeit
die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Unschuldsvermutung.“
11 Sep 2018
## AUTOREN
DIR Benno Schirrmeister
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