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       # taz.de -- Streit um verkaufsoffene Sonntage: Was heißt „gesamtstädtisch“?
       
       > Die linke Arbeitssenatorin will die Frage der verkaufsoffenen Sonntage
       > klären lassen und klagt deshalb weiter gegen die Gewerkschaft.
       
   IMG Bild: Schon 1999 gab es Andrang beim verkaufsoffenen Sonntag
       
       Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) möchte eine rechtliche
       Klärung, ob das bestehende Berliner Ladenöffnungsgesetz rechtskonform ist –
       oder nicht. „Wir müssen wissen, wann wir Sonntags öffnen können, wann
       nicht“, sagte sie der taz und begründete so ihre Beschwerde gegen eine
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den verkaufsoffenen Sonntag am 30.
       September zu verbieten.
       
       Das Berliner Ladenöffnungsgesetz erlaubt der Arbeitsverwaltung, acht
       verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festzulegen. Bedingung für die
       Sonntagsöffnung laut Gesetz: Es muss einen Anlass von „gesamtstädtischem
       Interesse“ geben. Aber was heißt das genau?
       
       Im aktuellen Fall bezweifelt Verdi, dass die Berlin Art Week ein solches
       Ereignis ist. „Wir sehen, nicht nur in Berlin, auch in Potsdam, dass zum
       Teil lächerliche Veranstaltungen als Anlass zur Sonntagsöffnung genommen“,
       erklärt Verdi-Sprecher Andreas Splanemann. Damit aber werde das Gesetz
       „unzulässig gestreckt“ und schrittweise ausgehöhlt. Und dies einzig im
       Interesse der großen Einzelhandelsketten, die sich so einen
       Wettbewerbsvorteil gegenüber kleinen Einzelhändler verschafften, die nicht
       genügend Personal für Sonntagsöffnungen haben.
       
       Bereits im Dezember hatte Verdi daher gegen drei Sonntagsöffnungstage im
       ersten Halbjahr 2018 geklagt – aus Anlass von Grüner Woche, Berlinale und
       Tourismusmesse. Auch damals gab das Verwaltungsgericht der Gewerkschaft mit
       ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage Recht – die drei offenen
       Sonntage waren zunächst vom Tisch. Allerdings hob das
       Oberverwaltungsgericht auf Beschwerde der Arbeitsverwaltung den
       einstweiligen Rechtsschutz wieder auf, die Sonntage fanden statt. In der
       Hauptsache ist die Klage von Verdi bis heute offen.
       
       Eine „Freundin der Sonntagsarbeit“ sei sie auch nicht, so Breitenbach. Aber
       als Arbeitssenatorin sei sie nun einmal für das Ladenöffnungsgesetz
       zuständig. Zur Frage, ob sie vielleicht ganz froh sei, wenn sie am Ende
       gegen die Gewerkschaft verliert, sagte sie: Es gebe offenbar eine
       parlamentarische und gesellschaftliche Mehrheit für Sonntagsöffnungen.
       „Aber niemand ist ja gezwungen, dann einzukaufen.“
       
       20 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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