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       # taz.de -- Die Bank muss weg
       
       > Eine Bank zum Ausruhen ist Außengastronomie, wenn sie vor einer
       > Weinhandlung steht
       
       Von Maren Knödl
       
       Eine „Bank für alle“ war sie, die Bank, die Uwe Lammertz bei schönem Wetter
       vor seinem Weinhandel in der Schanzenstraße aufgestellt hat. Vor fünf
       Jahren hat er sie selbst aus Holz gezimmert, so dass PassantInnen sich
       darauf ausruhen konnten, wie er sagt. Jetzt muss die zweieinhalb Meter
       lange Bank weg. Denn das Bezirksamt Altona sieht in ihr eine „unerlaubte
       gastronomische Nutzung öffentlichen Grundes ohne Genehmigung“.
       
       So geht es aus einem Schreiben hervor, das Lammertz Ende August vom
       Bezirksamt erhalten hat – zusammen mit einem Gebührenbescheid über 150
       Euro. Die Gebühr wird für die nicht genehmigte „Sondernutzung als
       Sommerterrasse“ am zweiten August fällig. An diesem Tag, so heißt es in dem
       Schreiben weiter, hatte der Außendienst des Fachamtes für Verbraucherschutz
       bei einer Kontrolle das „Mobiliar (1 Bank) auf dem öffentlichen Weg“
       bemerkt.
       
       „Man kann nicht einfach öffentliche Wege zustellen“, sagt Martin Roehl vom
       Bezirksamt Altona. „Die gehören schließlich der Allgemeinheit.“ Genau für
       die sollte die Bank auch sein. „Das war ein Akt der reinen
       Menschenfreundlichkeit“, sagt Lammertz. In den 20 Jahren, die er seinen
       Weinhandel schon betreibt, habe er noch nie etwas für Geld ausgeschenkt.
       Vielleicht hätte der ein oder andere Kunde seine Probe halb stehend, halb
       sitzend draußen an der Bank genommen. Manchmal hätten sich aber auch ältere
       Menschen mit Einkaufstüten hingesetzt, um zu verschnaufen. „Aber
       Außengastronomie haben wir hier nie betrieben.“
       
       Lammerts hat jetzt einen Anwalt damit beauftragt das festzustellen. „Ich
       hätte auch einfach die 150 Euro zahlen, und eine Außennutzung beantragen
       können“, sagt der Weinhändler. Aber er wehre sich dagegen, dass sein „Akt
       der Freundlichkeit“ zu einer „kommerziellen Geschichte“ gemacht wird. Er
       sieht seine Bank als „einen Gegensatz zur repressiven Stadtarchitektur“ und
       nicht als eine Ordnungswidrigkeit.
       
       Nicht nur hier im Viertel gebe es viel zu wenig öffentliche
       Sitzmöglichkeiten, für deren Nutzung man nicht erst etwas konsumieren muss.
       „Und da wo es welche gibt, sind die extra unbequem, so dass auch ja kein
       Obdachloser auf die Idee kommt sich darauf lang zu machen.“
       
       Viele Kunden und Passanten hätten schon nach der Bank gefragt. Und auch
       Lammertz und seine Mitarbeiter finden es schade, dass sie sich jetzt nicht
       mehr zwischendurch raussetzen können. Aber das Hamburger Wegegesetz
       verbietet das nun mal. Und solange der Weinhandel keine Genehmigung
       beantragt und die nötigen Gebühren dafür bezahlt, muss die Bank erst mal
       drinnen bleiben.
       
       4 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Maren Knödl
       
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