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       # taz.de -- Finanzierung des AfD-Lehrer-Prangers: Zweckentfremdetes Geld?
       
       > Die Hamburger AfD hat ihren Online-Pranger für Lehrer mit Staatsgeld
       > finanziert. Nun kommen Zweifel auf, ob das rechtmäßig ist.
       
   IMG Bild: Ist die Lehrerin neutral im Sinne der AfD? Oder zu AfD-kritisch und deshalb anzuprangern?
       
       Hamburg taz | Das Melde-Portal der Hamburger AfD-Fraktion konnte mit
       Datenschutz-Bedenken bisher noch nicht aufgehalten werden – stattdessen
       findet es bundesweit Nachahmer. In Brandenburg, wo die AfD-Fraktion in
       dieser Woche eine solche Plattform für angebliche Neutralitätsverletzungen
       von Lehrern freischalten will, äußerte jetzt Landtagspräsidentin Britta
       Stark (SPD) eine ganz andere Kritik. Stark ist für die Ausgabe der
       staatlichen Mittel an die Fraktionen verantwortlich. Sie habe „erhebliche
       Zweifel“, ob eine Geldausgabe für das Meldeportal durch das Fraktionsgesetz
       gedeckt sei.
       
       Was die Fraktionen mit dem Geld, das sie vom Staat bekommen, tun dürfen,
       ist in den Landesgesetzen einheitlich geregelt. So darf zum Beispiel kein
       Geld für Parteien abgezwackt werden. Fraktionen dienen der politischen
       Willensbildung der Parlamente, sie können mit anderen Parlamenten
       zusammenarbeiten und die Öffentlichkeit über ihr Tun unterrichten.
       
       Gestützt werden Britta Starks Bedenken von Verwaltungsrechtler Klaus
       Herrmann, der am Donnerstag einen Gastbeitrag in der Legal Tribune Online
       veröffentlichte. Er fordert eine Prüfung durch die Landesrechnungshöfe.
       
       Denn: Das vor gut vier Wochen ans Netz gegangene Hamburger Meldeportal
       fordert Bürger auf, „mutmaßliche Verstöße“ gegen ein Neutralitätsgebot zu
       melden. Auf dem Portal heißt es: Sollte ein „begründeter Anfangsverdacht“
       auf einen Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift – wie das Neutralitätsgebot –
       vorliegen, biete man an, dies zur Überprüfung an die Schulbehörde
       weiterzuleiten.
       
       Laut Herrmann gehe es bei dem Portal folglich nicht um Informationen über
       die parlamentarische Arbeit. Es gehe vielmehr um Schüler und Eltern, die
       sich gegen mutmaßliche Missstände zur Wehr setzen sollen, „also um
       Rechtsverfolgung und Interessendurchsetzung außerhalb des
       Parlamentsbetriebs“. Somit würden aber Fraktionsmittel für Aufgaben
       verwendet, die anderen Institutionen unterlägen, „etwa Gewerkschaften oder
       Parteien“, sagt der Rechtswissenschaftler.
       
       Gelangten nun die Rechnungshöfe der Länder zu dem Schluss, dass hier Mittel
       nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden, „müssen die Landtagspräsidenten
       die Haushaltsmittel zurück fordern“. Sie seien schließlich für die
       parlamentarische Arbeit zweckgebunden.
       
       Der Hintergrund ist das aus Artikel 20 des Grundgesetzes abgeleitete
       „Demokratieprinzip“, wonach die Willensbildung des Volkes von staatlichen
       Einflüssen freigehalten werden müsse, auch von solchen der staatlich
       finanzierten Fraktionen.
       
       Die taz bat die AfD-Hamburg um eine Stellungnahme zu Starks Vorstoß, die
       Mittel zurückzufordern, sollte die Prüfung eine Zweckentfremdung ergeben.
       Bis Redaktionsschluss erhielt sie keine Antwort. „Das wird heute nichts
       mehr“, sagte ein Sprecher.
       
       ## Berlin macht Tempo
       
       Hamburgs Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) beurteilt die Sache
       zurückhaltender. Es sei davon auszugehen, dass es sich bei dem Portal der
       AfD-Fraktion „im Schwerpunkt um die Kommunikation mit den Bürgerinnen und
       Bürgern im Zuge der politischen Willensbildung“ beziehungsweise um „Aspekte
       der Öffentlichkeitsarbeit“ handele, sagte ein Sprecher. Und Veit habe nur
       die Aufgabe, der offensichtlich falschen Verwendung von Geld oder
       Sachleistungen entgegenzuwirken. Ob die Ausgabe für das AfD-Portal zulässig
       sei, prüften zudem ein Wirtschaftsprüfer und der Rechnungshof.
       
       Das aber kann dauern und passiert nur im Nachgang. In Hamburg hat der
       Rechnungshof zuletzt im Herbst 2014 Ausgaben des Jahres 2012 moniert.
       Damals stellten die Prüfer fest, dass bei einer internen Weihnachtsfeier
       sowie bei Plakataktionen Geldleistungen von über 4.000 Euro „zweckwidrig
       verausgabt“ wurden.
       
       In Berlin, wo am 22. Oktober ebenfalls ein Lehrer-Bewertungsportal starten
       soll, will der Landesrechnungshof allerdings das Tempo beschleunigen. Eine
       Sprecherin sagte der Berliner Zeitung: „Wir prüfen, ob wir das Thema
       außerhalb der turnusmäßigen Fraktionsprüfung aufgreifen können.“
       
       19 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
       ## TAGS
       
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