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       # taz.de -- Überwachung von Mitarbeiter-PCs: Erfolgreiche Klage gegen Schnüffelei
       
       > Die Gesundheitsbehörde muss die Abmahnung gegen einen Mitarbeiter
       > zurücknehmen, der sich während der Arbeitszeit für die
       > Pflege-Volksinitiative engagierte.
       
   IMG Bild: Nutzte den Prozess für neue Kundgebung: Hamburger Volksinitiative gegen Pflegenotstand
       
       Hamburg taz | Erfolgreich gegen eine Abmahnung gewehrt hat sich Axel
       Hopfmann, einer der Sprecher der [1][Volksinitiative gegen Pflegenotstand]
       im Krankenhaus. Weil er wiederholt während seiner Arbeitszeit an Dokumenten
       für das Pflegebündnis gearbeitet haben soll, hatte ihm der Personalchef der
       Gesundheitsbehörde im April eine Abmahnung wegen „Missbrauchs der
       Arbeitszeit“ erteilt. Doch die muss nun aus der Personalakte entfernt
       werden, das hat das Hamburger Arbeitsgericht am Mittwoch entschieden.
       
       „Für mich ist das sehr befriedigend“, sagte Hopfmann. Der
       Personalratsmitarbeiter hatte noch vor Gericht eine Rede gehalten, in der
       er dem rot-grünen Senat vorwarf, sich nicht inhaltlich mit der
       Volksinitiative auseinander zu setzen. Diese möchte auf Landesebene bessere
       Personalstandards in Krankenhäusern. Doch das lehnt Gesundheitssenatorin
       Cornelia Prüfer-Storks (SPD) mit dem Verweis, man wolle keine
       „Insellösung“, ab.
       
       ## Privat-Nutzung von Rechnern erlaubt
       
       Hopfmann hatte im Winter 2017 von seinem Bürorechner aus Mails für die
       Volksinitiative verschickt und sah sich im Recht. Denn eine Vereinbarung
       zwischen Stadt und Gewerkschaften über Bürokommunikation von 2002 gestattet
       Mitarbeitern die private Nutzung. Indes warfen seine Vorsetzten ihm vor, es
       dabei übertrieben zu haben und listeten penibel die Zeiten auf, in denen
       Hofmann ein Petitum zur Personalbemessung in Krankenhäusern auf seinem
       Rechner hatte.
       
       Die Frage jedoch war: Wie kamen sie an diese Daten? Laut besagter
       Bürovereinbarung darf die Behörde ihre Mitarbeiter nicht einfach ausspähen.
       Sie braucht dafür einen „konkreten Verdacht“ über ein Dienstvergehen und
       muss diesen auch dokumentieren. Hier schwächelt die Darstellung der Stadt
       etwas. In der Abmahnung heißt es, zwei Dokumente seien auf einem für alle
       Mitarbeiter zugänglichen Laufwerk gefunden worden. Vor Gericht war die Rede
       von einem Zufallsfund der Präsidialabteilung.
       
       ## Senat will Volks-Ini mit Klage stoppen
       
       „Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht ausgespäht
       werden“, sagt Hopfmann. Er klagte deshalb nicht nur auf Rücknahme der
       Abmahnung, sondern verlangte auch von der Behörde, in Zukunft die Einsicht
       in seinen E-Mail-Verkehr zu unterlassen. Dies wäre für alle
       Stadtbediensteten für die Zukunft von Bedeutung. Doch in diesem zweiten
       Punkt wurde die Klage abgewiesen. Warum, wird man erst mit Erhalt der
       Urteilsbegründung wissen.
       
       Zu Beginn des Prozesses hielt die Volksinitiative eine Kundgebung vor der
       Tür, und forderte „mehr Personal jetzt“. Denn der harte Kurs von Rot-Grün
       zeigt sich auch darin, dass die Fraktionen die Gespräche über eine mögliche
       Einigung nach nur einer Runde abbrachen. Kommende Woche wird der Senat eine
       Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen, um die Initiative zu stoppen.
       
       25 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.volksentscheid-pflegenotstand.de/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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