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       # taz.de -- Klage gegen Volkswagen eingereicht: Ein neues Zeitalter für Verbraucher
       
       > Nach dem Abgasskandal haben Verbraucherschützer die erste
       > Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Das Instrument ist ganz
       > neu.
       
   IMG Bild: Erster Fall wird der Abgas-Skandal von VW sein
       
       An diesem Donnerstag beginnt eine neue Ära im Verbraucherschutz. Ab nun
       können Verbraucherschutzverbände – ansatzweise – Schadenersatz für
       Betroffene einklagen. Instrument ist die neue Musterfeststellungsklage, die
       der Bundestag im Sommer beschlossen hat.
       
       Die Musterfeststellungsklage zielt auf Fälle mit vielen Betroffenen, bei
       denen der Einzelne mit so wenig Schadenersatz rechnen kann, dass er dafür
       kein Prozesskostenrisiko eingeht. Bisher können Unternehmen, die
       Verbraucher massenhaft über den Tisch ziehen, die dabei erzielten Gewinne
       deshalb oft behalten.
       
       Deshalb soll die Musterfeststellungsklage die Position der Verbraucher
       verbessern. Anerkannte Verbände sollen Grundfragen in einem Musterverfahren
       klären. Und wenn dies im Sinne der Verbraucher ausging, können diese mit
       relativ wenig Risiko ihren eigenen Anspruch einklagen oder auf einen
       Vergleich hoffen.
       
       [1][Erster Fall ist der VW-Dieselskandal.] In der Nacht zu Donnerstag hat
       die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage
       gegen VW eingereicht. Der ADAC hat die Klage mitorganisiert. Das
       Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig soll feststellen, dass Diesel-Käufer
       durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich geschädigt wurden.
       
       ## Auslöser für das Gesetz ist der Dieselskandal
       
       Der Fall ist zwar untypisch, weil es hier durchaus um große Summen gehen
       kann, etwa wenn ein älterer Diesel-Kfz gegen volle Erstattung des
       Kaufpreises zurückgegeben werden soll. Tausende Diesel-Fahrer haben schon
       individuell geklagt. Dennoch ist es logisch, dass der vzbv mit seiner
       ersten Musterfeststellungsklage den Diesel-Fall aufgreift. Schließlich wäre
       das Gesetz ohne diesen Skandal nie zustande gekommen.
       
       Weil VW in den USA betroffenen Käufern Tausende Dollar Schadenersatz
       zahlte, sich in Deutschland aber stur stellte, sah sich sogar die CDU/CSU
       in der Pflicht, die Position der Verbraucher gegen Unternehmen zu
       verbessern. Weil für zivilrechtliche Ansprüche die Verjährung Ende des
       Jahres abläuft, wurde das Gesetz im Sommer sehr schnell beschlossen.
       
       Die VW-Klage ist zunächst die einzige Klage, die der vzbv einlegt. Es wird
       aber sicher nicht die letzte sein. Vermutlich werden der vzbv und seine
       sechzehn Landesverbände künftig den Großteil der Musterfeststellungsklagen
       einreichen.
       
       Klagen können nämlich nur anerkannte Verbraucherschutzverbände. In der
       entsprechenden Liste befinden sich 78 Organisationen. Darunter ist die
       Deutsche Umwelthilfe (DUH), die durch die Klagen auf Dieselfahrverbote
       bekannt wurde. Nach Einführung zusätzlicher Kriterien – unter anderem sind
       maximal 5 Prozent Unternehmensspenden erlaubt – wird die DUH aber keine
       Musterfeststellungsklagen starten können. „Damit sollen wir gezielt
       ausgeschlossen werden“, empörte sich Geschäftsführer Jürgen Resch.
       
       ## Regierung prognostiziert etwa 450 Klagen im Jahr
       
       Klageberechtigt sind dagegen der Deutsche Mieterbund (DMB) und 37
       angeschlossene Vereine. Dort hat man noch keine Klagen gegen
       Wohnungsunternehmen vorbereitet. „Wir werden nicht vom Staat finanziert und
       müssten dafür Beiträge unserer Mitglieder einsetzen“, sagt Stefan Bentrop,
       Chefjustiziar des DMB. Der Verband müsse zunächst fünfzig Betroffene finden
       und diese davon überzeugen, sich in ein Klageregister einzutragen und
       später eventuell auch selbst zu klagen.
       
       Der Betriebswirt Leon Heuser glaubt, dass viele Verbraucher nur darauf
       warten, eine Musterfeststellungsklage zu initiieren oder sich
       anzuschließen. Er hat mit einem Partner das Portal DeineKlage.de gegründet.
       Hier sollen Konflikte identifiziert werden, die von Verbänden übernommen
       werden können.
       
       Einer der ersten Vorschläge: der Mobilfunkbetreiber O2 soll verklagt
       werden, weil sein Netz so schlecht sei. Im Gesetzentwurf der
       Bundesregierung war prognostiziert worden, dass es etwa 450
       Musterfeststellungsklagen pro Jahr geben wird. Vermutlich wird die Zahl in
       den ersten Jahren deutlich niedriger liegen.
       
       Dieser Text wurde am 1.11.2018 aktualisiert.
       
       31 Oct 2018
       
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