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       # taz.de -- Parlamentsjuristen melden sich zu Wort: Polizeigesetz geht so nicht
       
       > Die Juristen des Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtags halten
       > das geplante niedersächsische Polizeigesetz für teilweise
       > verfassungswidrig.
       
   IMG Bild: Das geplante niedersächsische Polizeigesetz geht großzügig mit Freiheitsentzug um
       
       Bremen taz | Verfassungsrechtlich „bedenklich“, „problematisch“ oder sogar
       „verfassungswidrig“: Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags wird
       einiges zu diskutieren haben, wenn er ab dem 1. November 2018 in mehreren
       Sondersitzungen über das von SPD und CDU geplante neue Polizeigesetz berät.
       Denn eine wissenschaftliche Einschätzung der Juristen des Landtages kommt
       zu einem vernichtenden Ergebnis. An zahlreichen Stellen des Gesetzentwurfs
       formulieren sie verfassungsrechtliche Bedenken. Die CDU macht Druck, damit
       das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
       
       Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags hatte sich zunächst die
       ersten 29 der insgesamt 109 Paragrafen vorgenommen. Für „verfassungswidrig“
       hält er darin unter anderem die Erweiterung dessen, was als terroristische
       Straftat eingestuft wird, aber auch Aufenthalts- und Meldeauflagen. Dass es
       etwa möglich sein soll, Deutschen zum Vorbeugen von strafbaren Handlungen
       „für bis zu sechs Monate das Verlassen ihres Stadtbezirks zu verbieten,
       halten wir für ausgeschlossen“.
       
       Die Möglichkeit, sogenannte „Gefährder“ für bis zu 74 Tage in
       Unterbindungsgewahrsam zu nehmen, ist für die Parlamentsjuristen
       „verfassungsrechtlich bedenklich“. Die Freiheitsentziehung sei „eine der am
       stärksten in die Rechte der betroffenen Personen eingreifenden Maßnahmen
       und unterliegt der strikten Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“.
       Eine Dauer von mehr als 14 Tagen, halten sie für „ schwer begründbar“. Sie
       setzen die harten Maßnahmen auch in Beziehung zur Bekämpfung anderer
       Verbrechen und fragen: „Warum ist zum Beispiel eine geplante Ausreise nach
       Syrien mit terroristischer Motivation schwerwiegender als ein geplanter
       Mord (ohne Terrorhintergrund)?“
       
       Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat signalisiert, das Gesetz in einigen
       Punkten anzupassen, wie der Weser Kurier berichtet. Auch die CDU sei
       verhandlungsbereit – allerdings nicht bei der Präventivhaft.
       
       Die FDP fordert die Streichung der von den Juristen beanstandeten Stellen.
       Die Grünen hingegen sehen sich in ihrer Kritik am Polizeigesetz voll
       bestätigt und fordern, das Gesetz komplett zu stoppen. Der grüne
       Abgeordnete Belit Onay sagte der taz: „Die Kritik der Juristen ist
       vernichtend.“ Er verweist darauf, dass auch in den von den
       Parlamentsjuristen noch zu prüfenden Paragrafen „große Brocken“ wie der
       Staatstrojaner stünden. „Die Große Koalition wird das Gesetz mit
       Nachbesserungen nicht retten.“
       
       1 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jean-Philipp Baeck
       
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