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       # taz.de -- Überwachung: Mit Sicherheit mehr Video
       
       > Die SPD diskutiert bei ihrem Landesparteitag über Sicherheitspolitik.
       > Parallel kündigt das vom Senat gestoppte Video-Volksbegehren an
       > weiterzumachen.
       
   IMG Bild: Um Videoüberwachung im öffentlichen Raum geht es beim SPD-Landesparteitag
       
       Der größte anzunehmende Streitfall versteckt sich auf der vorletzten von 14
       Seiten von [1][Antrag 02.1/II]: Wenn die SPD bei ihrem Landesparteitag am
       Samstag diskutiert, wo sie beim Thema Sicherheit stehen will, findet sich
       dort zwei Mal der Begriff „Videoüberwachung“. Vor allem für die Jusos hat
       so etwas in der SPD-Politik nichts verloren. Insider erwarten darum einen
       gewissen Widerstand unter den 220 Delegierten – letztlich aber werde, was
       Innensenator Andreas Geisel vorstellt, Zustimmung finden.
       
       „Sicher leben in Berlin – wir wollen urbane Sicherheit“, ist der Antrag
       überschrieben, der den Begriff um Sicherheit vor Verdrängung und einen
       sicheren Arbeitsplatz erweitert. „Wir müssen die Menschen vor Kriminalität
       genauso schützen wie vor der Angst, in einer Gesellschaft nicht mehr
       mithalten zu können, die als sozial ungerecht empfunden wird“, heißt es
       dort. Man gesteht den Bürgern auch subjektive Ängste zu: „Tatsächliche
       Bedrohung durch Kriminalität und das persönliche Sicherheitsgefühl mögen
       dabei nicht immer deckungsgleich sein, aber Ängste sind auch real“, heißt
       es, „sie einfach zu negieren, ist falsch.“
       
       Bereits vor einem Jahr stand das Thema Sicherheit auf der Tagesordnung
       eines Parteitags, ohne dass sich die SPD zu einem Beschluss durchringen
       konnte. Beim Parteitag im Juni ließ man das Thema wegen der Vorstandswahlen
       außen vor. Mit der gerade beim Thema Video entschärften neuen
       Antragsfassung tourte Innensenator Geisel über Monate durch den
       Landesverband.
       
       ## „Anlassbezogen und temporär“
       
       Zu Videoüberwachung heißt, dass es sie zwecks besserer Beweissicherung „an
       ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten“ geben soll, allerdings „nur
       anlassbezogen und temporär“. Was temporär genau heißt, lässt der Text
       offen. Die Wirkung der Videoüberwachung soll überprüft werden. In der
       Antragskommission der SPD gab es für diesen Antrag eine Mehrheit.
       
       Dauerhafte Videoüberwachung an gefährlichen Orten hatte im Juni 2016 im
       damals noch rot-schwarzen Senat schon grünes Licht bekommen. Regierungs-
       und SPD-Landeschef Michael Müller selbst stellte den Beschluss in einer
       Pressekonferenz vor. Die SPD-Fraktion, die im Abgeordnetenhaus der nötigen
       Gesetzesänderung hätte zustimmen müssen, stoppte das Projekt jedoch. Fast
       genau ein Jahr später startete 2017 das vor allem von Ex-Bürgermeister
       Heinz Buschkowsky (SPD) und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU)
       angeschobene Volksbegehren für mehr Videoüberwachung. Es schaffte die erste
       Unterschriftensammelstufe. Der rot-rot-grüne Senats stoppte es jedoch vor
       vier Wochen, um es vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen: Aus Geisels
       Sicht ist es nicht verfassungsgemäß. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der
       taz, dass ein solcher Antrag des Senats eingegangen sei. Einen
       Verhandlungstermin gebe es aber noch nicht.
       
       Mitinitiator Heilmann gab sich am Donnerstag gegenüber der taz
       optimistisch: Mit dem Volksbegehren gehe es in jedem Fall weiter. „Entweder
       erklärt das Gericht unsere Initiative für verfassungsgemäß oder es sagt:
       Mit diesen drei, vier Punkten haben wir Probleme“, sagte Heilmann. „Dann
       bessern wir die nach und fangen nochmal von vorne an.“
       
       15 Nov 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.spd.berlin/aktuell/news/november-2018/landesparteitag-november-2018/#sicherheit
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
       ## TAGS
       
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