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       # taz.de -- Illegale Autorennen: Die Jäger vom Kurfürstendamm
       
       > Sie sind jung, männlich und liefern sich Autorennen mitten in der Stadt.
       > Das ist illegal. Wie aber ermittelt man gegen Raser?
       
   IMG Bild: Wer ist schneller: Die Raser oder die Ermittler?
       
       „Brauchen wir Hütchen?“, fragt die Polizistin. – „Kann nicht schaden“,
       entgegnet ein Kollege. Die rot-weiß-gestreiften Kegel werden aus dem
       Funkwagen herbeigeschafft, es ist Mittag, und es ist viel zu warm für die
       Jahreszeit. Polizeiabschnitt 24 geht gegen diejenigen vor, die sich am
       Berliner Kurfürstendamm zur Schau stellen wollen: Auf getunte Autos haben
       sie es abgesehen, auf manipulierte Auspuffe, tiefer gelegte Fahrzeuge,
       laute Motoren.
       
       Die Polizisten winken einen Range Rover raus, dessen Reifen seltsam breit
       erscheinen. Kennemann aus der Abteilung Begleitschutz- und Verkehrsdienst,
       weißes T-Shirt, blaue Hose, Schutzweste, klemmt sich unter das Auto, er ist
       der Experte hier. In der Tat, die benötigten Distanzscheiben müssten im
       Fahrzeugschein stehen. Tun sie aber nicht. Mängelbericht, zehn Tage Frist.
       Der Fahrzeughalter, ein junger Mann, darf weiterfahren. Er braust vor den
       Augen der Polizei auf der Busspur davon.
       
       31 Autos werden in anderthalb Stunden kontrolliert, zwei erhalten
       Mängelberichte. Ein Auto wird sichergestellt, ein alter Golf, Baujahr 1985.
       Öl tropft, die Reifen sind einseitig abgefahren. Als sich Kennemann ins
       Auto setzt und die Bremsen prüft, rollt der Wagen trotz angezogener
       Handbremse los. Pech für den Autobesitzer, einen Handwerker mit zum Zopf
       gebundenen Haaren, der Zollstock steckt noch in der Latzhose. Er könne
       gegen die Beschlagnahmung Widerspruch einlegen, erklären ihm die
       Polizisten. „Vorerst keine Entscheidung“, sagt der Mann und dreht sich in
       Ruhe eine Zigarette.
       
       Doch das sind kleine Fische. Beifang in einer Kampagne, die illegalen
       Wettfahrten gilt. „Uns geht es hier um die Profilierungsfahrer“, sagt
       Oliver Woitzik, der im Stab Verkehr des Polizeipräsidiums Berlin arbeitet.
       „Da geht es mit lauter Musik, runtergelassenen Scheiben, durchdrehenden
       Reifen gerne den Ku’damm rauf und runter. Das ist dann die gewünschte
       Bühne. Innenstadt, teure Läden, viel Publikum. Es geht ums Sehen und
       Gesehenwerden.“
       
       Anders als Hamburg, Köln oder Mannheim habe Berlin „keine feste Raserszene
       “, sagt Woitzik. Er unterscheidet für Berlin drei Gruppen: die Tuningszene,
       die Autoliebhaber und -aufmotzer, die offen und am Stadtrand ihre Treffen
       abhalten, aber „in der Regel harmlos“ sind; die Profilierungsfahrer, wie
       sie sich am Ku’damm tummeln – „die können zwar eine Belastung für die
       Allgemeinheit sein, sind aber trotzdem meist harmlos“; aber dann ist da
       auch die Gruppe der Raser, die sich spontan an einer Ampel zu Wettrennen
       verabreden, oder auch der Typus des Alleinrasers, der nachts mit 160
       Stundenkilometern durch die Stadt prescht. Sie sind die Gefährlichen. Der
       Kurfürstendamm ist für sie ein Hotspot.
       
       Zwei rasen, dann ist ein Dritter tot 
       
       Gegen sie will der Staat vorgehen, hat eigens ein neues Gesetz geschrieben.
       Hat sich dadurch die Zahl der Raser verändert? – „Leider nein“, sagt
       Woitzik von der Berliner Polizei. „Aber sie macht uns die Arbeit leichter.“
       
       Strafgesetzbuch, Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten, Paragraf 315d: Um
       künftig angemessenere Urteile zu ermöglichen, stellte der Bundestag mit
       diesem Gesetz auch „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ unter Strafe. Was
       früher als Ordnungswidrigkeit galt, kann seit dem 1. Oktober 2017 mit einer
       Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Wird
       eine Person fahrlässig gefährdet oder kommt gar jemand zu Tode, können
       daraus auch 5 bis 10 Jahre Haft werden.
       
       Anlass für das neue Gesetz war auch ein Vorfall in Berlin – am
       Kurfürstendamm. Am frühen Morgen des 1. Februar 2016 hatten sich dort Hamdi
       H. und Marvin N. ein Rennen geliefert, waren mit bis zu 160 Kilometern pro
       Stunde durch die Straßen gerast. An einer Kreuzung übersah H. einen Jeep.
       Dessen Fahrer verstarb. Die Staatsanwaltschaft hatte sich damals zu einem
       ungewöhnlichen Schritt entschieden und [1][die beiden Fahrer wegen Mordes
       angeklagt]. Ab diesem Montag [2][wird in der Sache erneut verhandelt].
       
       Die Berliner Polizei hatte eine neue Einheit gegründet, das „Team
       Profilierungsfahrten“, das inzwischen aber wieder aufgelöst wurde. Es ist
       jetzt Dienstalltag, verstärkt gegen Raser und illegale Rennen vorzugehen.
       Nur: wie weist man nach, dass jemand ein Rennen fährt und nicht einfach nur
       zu schnell?
       
       „Ich finde das ein gutes neues Gesetz“, sagt Andreas Winkelmann in seinem
       Zimmer in der Moabiter Kirchstraße, wo die Amtsanwaltschaft sitzt.
       Winkelmann, 53, gebürtiger Berliner, Anzugträger wie auch Besitzer diverser
       Armbänder, die seine seriöse Erscheinung unauffällig konterkarieren, die
       Haare zu einer kleinen Bürste geformt, ist Erster Oberamtsanwalt und leitet
       Abteilung 31, eine neu aufgestellte Einheit: Fünf Mitarbeiter befassen sich
       ausschließlich mit Wett- und Einzelrennen. An der Wand hängt ein Plakat des
       Films „Blade Runner“ und hinter dem Schreibtisch prangt groß die
       One-Million-Dollarnote aus der Serie „Breaking Bad“. Rundherum türmen sich
       die Akten, mehrfach springt Winkelmann auf und holt den Computer, um anhand
       von Videos Fälle zu erklären. Und wo die Tücken im neuen Gesetz stecken.
       
       Zu schnell fahren ist nicht strafbar 
       
       „Wir sind noch in der Experimentierphase“, sagt er. „Das ist eine völlig
       neue Rechtsmaterie.“ Bis Mitte Oktober waren 347 Verfahren bei der Berliner
       Justiz seit Inkrafttreten des neuen Strafparagrafen in Arbeit, allein 260
       davon bei der Amtsanwaltschaft.
       
       Seine Abteilung arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Meist müssen
       Winkelmann und seine Leute schnell reagieren und Eilanträge an den
       Ermittlungs- und Verkehrsrichter schreiben: Soll ein Fahrzeug als
       Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt, der Führerschein
       einbehalten werden? Ein Gutachten in Auftrag gehen? Da heißt es gründlich
       vorarbeiten. Meist heißt es vor allem: Daten sichern. Manchmal wird
       Winkelmann fast zum Ermittler. Klar, dass er „Breaking Bad“ mag.
       
       Andreas Winkelmann schmeißt in seinem Büro den weißen Schlips seiner Robe
       über. Gleich steht in Raum 2002 die Verhandlung gegen Ömür S. an. Es geht
       um ein „klassisches Stechen“, so nennen es die Fachleute, der Angeklagte
       soll sich mit seinem Mercedes AMG ein Wettrennen mit einem Audi R8
       geliefert haben. Beides Autos mit mehreren hundert PS, beides Mietwagen.
       Der Angeklagte ist Jahrgang 95, lebt von Hartz IV. „Möchten Sie sich
       äußern?“, fragt die Richterin. – „Nein“, antwortet er.
       
       Winkelmann verliest die Anklage, drei Zeugen werden vernommen, darunter der
       Fahrer des R8, der die Aussage wegen seines eigenen Verfahrens verweigert.
       Dann sagt ein Polizist aus, der mit einer Kollegengruppe die zwei Wagen
       zufällig beobachtet hat. Aufjaulende Motoren im Stand, rasantes
       Beschleunigen von Ampel zu Ampel, heftiges Abbremsen, plötzliche
       Fahrspurwechsel, das bekannte Spiel, das durch die Polizeikelle ein Ende
       fand. Der Polizist spricht von „maximaler Beschleunigung“, Wärmeabstrahlung
       und Gummigeruch. Der Verteidiger stellt dies in Frage und möchte ein
       Gutachten in Auftrag geben. Winkelmann will versuchen, den Autovermieter
       herauszufinden, damit dieser die GPS-Datei rausgibt. Das Verfahren wird
       vertagt, und die Richterin vermerkt trocken: „Heute haben wir nicht viel
       festgestellt, außer dass Ihr Mandant ziemlich schnell unterwegs war.“ Der
       Verteidiger: „Zu schnelles Fahren ist nicht strafbar.“ Die Richterin nickt.
       
       „Jetzt haben Sie gesehen, wie es nicht laufen soll“, sagt Winkelmann
       später.
       
       Das neue Gesetz stellt zwar illegale Wettrennen und auch Alleinrasen unter
       Strafe, allerdings nur bei „grob verkehrswidrigem“ und „rücksichtslosem“
       Fahrverhalten, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Das
       ist vage formuliert, [3][Gerichte müssen Fahrern also eine Absicht
       nachweisen]. „Wir sollen den Leuten in die Köpfe gucken“, sagt Winkelmann.
       „Aber wie?“
       
       ## In Köpfe und Motoren schauen
       
       Einer, der solchen Fahrern in die Köpfe schaut, ist Haiko Ackermann. Sie
       sind jung, ausschließlich männlich und „von hoher Risikobereitschaft“, sagt
       er. Er sitzt an einem Spätnachmittag auf einer Couch in seiner
       Beratungsstelle in Berlin-Mitte. Hinter sich ein fast zwei Meter breites
       Plakat von einem schönen Dodge Challenger aus den 70er Jahren. Ist er
       autoaffin? „Nein“, sagt er. „Aber so wissen meine Klienten, warum sie hier
       sind.“ Der Dodge ist ein Modell, das damals noch vergleichsweise wenig PS
       hatte.
       
       Die Szene sei ja erst seit drei bis fünf Jahren in den Blick geraten, sagt
       Ackermann – seitdem Autos mit so einer hohen PS-Zahl überhaupt auf dem
       Markt verfügbar sind. Und seitdem ihre Fahrer die Wettkämpfe in den Städten
       austragen. Das Auto als Waffe, als Geschoss, als Panzer – und als
       Panzerung.
       
       Ackermann, ausgebildeter Psychoanalytiker, arbeitet tiefenpsychologisch mit
       seinen Klienten. Er therapiert sie. „Es geht nicht nur um erlernte
       Verhaltensweisen, sondern auch darum, unbewusste Konflikte deutlich zu
       machen.“ Mangelndes Selbstwertgefühl, Statuseinbuße, hierarchische und
       familiäre Konflikte. Etwa drei bis vier Klienten im Jahr hat Ackermann, bei
       denen es speziell um die Thematik Rasen und Rennen geht.
       
       Leiden sie an einer Art Sucht? „Nein“, sagt er. „Rennen zu fahren ist keine
       Sucht. Das hieße ja, sich zwanghaft daran zu beteiligen. Sie tun es mit
       Absicht, verdrängen aber die Folgen. Man kann sich auch dagegen
       entscheiden.“ Das neue Gesetz, sagt er, könne diejenigen abhalten, die nur
       fasziniert sind. „Aber wer schon drin ist in der Szene, der geht davon aus,
       dass er nicht erwischt wird. Weil sie glauben, dass sie keine Fehler machen
       – und dass man es ihnen nicht nachweisen kann.“
       
       Falsch gedacht, denn dafür gibt es einen Fachmann. Michael Weyde fährt an
       einem kalten Herbstmorgen auf den Hof des Polizeidepots in
       Berlin-Schöneberg. „Unfallforschung“ steht auf seinem Bus. In der
       ehemaligen Straßenbahnhalle stellt die Polizei sichergestellte Pkws und
       Zweiräder ab. Autowracks reihen sich eins ans andere, sie tragen auf der
       Frontscheibe weiße Schilder mit Nummern, auf manchen steht „Spurenträger“.
       
       Wem gehören die Daten aus den Autos? 
       
       In der Hand eine Mappe mit Fällen, die er an diesem Tag begutachten will,
       fegt Weyde im gleichen Tempo durch die große Halle wie sein Hund, der ihm
       um die Füße springt. Weyde sagt: „Ich sehe meine Arbeit positiv. Man merkt,
       wie fragil das Leben ist, wenn ich Leichenteile unter einer Straßenbahn
       hervorhole. Ich freue mich dann, dass ich noch am Leben bin.“
       
       Der Kfz-Sachverständige hat oft für die Staatsanwaltschaft Rufbereitschaft,
       auch nach dem Anschlag am Breitscheidplatz und bei dem tödlichen
       Raser-Unfall am Kurfürstendamm hat man ihn gerufen. Der 49-Jährige in
       Sicherheitsschuhen und wärmender Fleecejacke ist eine Koryphäe. Seine
       Spezialität ist die Auswertung von Unfalldatenspeichern.
       
       Weyde nimmt einen weißen BMW in Augenschein, das linke Vorderrad ist
       abgerissen, der Kotflügel völlig zerbeult. „Der ist im Tiergartentunnel
       gegen die Wand geklatscht“, erklärt Weyde. Mutmaßlich bei einem illegalen
       Rennen. Weyde fotografiert jedes Detail. Dann kommt ein Mitarbeiter von BMW
       hinzu, der, auf staatsanwaltliche Verfügung und gegen teures Entgelt,
       befugt ist, sämtliche Daten im Auto auszulesen. Er schließt seinen Computer
       an, 46 Fehlermeldungen werden angezeigt, die Weyde Posten für Posten
       durchgeht, abfotografiert und in sein kleines Aufnahmegerät diktiert.
       
       Ohne den Fahrzeughersteller wäre er nicht an die Daten des Airbagsystems
       herangekommen. Während VW und Audi diese prinzipiell freigeben, blockieren
       BMW und Mercedes den Zugriff auf den Event Data Recorder (EDR), einen
       Mikroprozessor, den jedes Airbagsteuergerät enthält. Dabei ist der für
       solche Raser-Ermittlungen wichtig: Der EDR zeichnet zwar nicht wie ein
       Flugschreiber alle Daten auf, registriert aber bestimmte
       Veränderungsparameter. „Triggerschwellen“ sagt Weyde dazu. Er schnappt sich
       einen Löffel, stellt ihn hochkant und bewegt ihn vor und zurück, um zu
       demonstrieren, wie ein Beschleunigungssensor funktioniert. Dann wird es
       trotz Löffel kompliziert, der Fachmann spricht. Kommt es zu einem Ruck, und
       zwar wenn das Auto mehr als 8 Stundenkilometer in 0,15 Sekunden
       beschleunigt, was 80 km/h in 1,5 Sekunden entspräche, zeichnet das System
       rückwirkend 5 Sekunden vor dem Anstoß den Verlauf von Geschwindigkeit, Gas-
       und Bremspedalstellung auf. Das ist bei den meisten Fahrzeugen heutzutage
       Standard, in den USA sogar Pflicht.
       
       Die Autohersteller sammeln wie verrückt Daten, entscheiden aber selbst, wem
       sie Zugang gewähren. Nur: Wem gehören die eigentlich? Wer darf sie
       benutzen? Auch damit sind die Ermittler konfrontiert. Und: Wenn die
       Autohersteller sie schon jetzt so ungern teilen – wie wird das dann erst
       bei autonomen Fahrzeugen?
       
       Vorerst hat es Oberamtsanwalt Winkelmann nicht mit Phantomfahrern, sondern
       Phantomen oder Fantasien in den Köpfen der Fahrer zu tun. Auch er hat sich
       als junger Mann unter seinen Golf gelegt, erzählt er, „aber der hatte
       damals 50 PS und nicht 500“.
       
       Viele PS nur für ältere Fahrer 
       
       Heute hat fast jeder Hersteller rasend schnelle Modelle im Programm. Ein
       Luxussegment, aber der Markt wächst. Offensichtlich hat das Statussymbol
       Auto in manchen Milieus noch nicht an Wert verloren, im Gegenteil. Die
       Raser in Berlin kämen aus allen sozialen Schichten, sagt Winkelmann mit
       Blick auf seinen Computer. Immer männlich. Frauen träten nur in
       Erscheinung, wenn sie vor der Polizei davonrasten – auch das kann unter den
       Paragrafen 315d fallen.
       
       Das neue Gesetz bietet aber noch andere Handhabe als Geld- oder
       Haftstrafen. Der Paragraf 315f erlaubt je nach Schwere des Falls, das Auto
       einzuziehen, auch der Führerschein kann lebenslänglich gesperrt werden. Das
       tut dann weh. Trotzdem würden Ermittler, Sachverständige, Experten lieber
       noch weiter gehen: Warum Raser nicht schneller ins Gefängnis schicken, so
       wie in der Schweiz? Oder: Warum nicht den Autotypen an die Erfahrung des
       Fahrers koppeln, je älter er ist also, desto mehr PS dürfte er dann fahren?
       Der Führerschein würde so zum Privileg.
       
       Anfang November ist Abdelkarim Y. vor dem Berliner Amtsgericht angeklagt
       Y., Jahrgang 1990, ist Minijobber, von Beruf „Autoaufbereiter“, so stellt
       er sich vor. Auch hier geht es um ein klassisches Stechen, von Ampel zu
       Ampel, mit Burn-out-Effekten, was das Gasgeben im Leerlauf meint, sodass
       die Räder durchdrehen und das Heck des Autos ausschlagen kann. Das soll
       mehrfach passiert sein. Jetzt versucht das Gericht zu rekonstruieren: Wer
       stand wo, wer fuhr vor wem, welcher Wagen war stärker beteiligt, wer sprang
       weg – eine Passantin –, wer wich dem Bus aus? Die Zeugen werden vernommen,
       die Richterin fragt sorgfältig.
       
       Am Ende einigen sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Deal: Der
       Angeklagte räumt die Vorwürfe ein und wird dafür letztlich eine Geldstrafe
       von 60 Tagessätzen à 20 Euro erhalten, der Führerschein wird eingezogen.
       Für Y. spricht: sein Geständnis und dass er nicht vorbestraft ist. Gegen
       Y. spricht: der Tatort. Zwischen Nürnberger Straße und Wittenbergplatz auf
       der Tauentzienstraße, kurz vor dem KaDeWe, dort, wo sich schon am 1.
       Februar 2016 der tödliche Unfall ereignete, dort, wo sich junge Männer
       immer wieder Rennen liefern. Ob er von der Geschichte gehört habe, fragt
       Winkelmann den Angeklagten. Der nickt.
       
       Der Fahrer des anderen Wagens, der Cousin seiner Verlobten, kassierte eine
       höhere Strafe. Sechs Monate – auf Bewährung. Auto weg, Führerschein weg. Es
       war nicht Winkelmanns Fall. Seit seine Abteilung 31 neu aufgestellt wurde,
       lautete das bislang höchste Urteil: ein Jahr, zehn Monate – auf Bewährung.
       „Wir haben noch keinen richtig ins Gefängnis gebracht“, sagt er, „aber das
       kommt.“
       
       19 Nov 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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