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       # taz.de -- Prozess gegen mutmaßlichen Islamisten: V-Mann darf nicht aussagen
       
       > Dasbar W. soll einen Anschlag vorbereitet haben. Ein V-Mann der Polizei
       > belastet W. schwer, darf im Prozess in Stuttgart aber nicht aussagen.
       
   IMG Bild: Mutmaßliches Ziel des Anschlags: die Stände um die Eisfläche am Karlsruher Schlossplatz
       
       Hat ein V-Mann gute Arbeit geleistet oder belastet er einen Unschuldigen?
       Darüber muss das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Mammutprozess
       gegen den deutschen Staatsbürger Dasbar W. entscheiden. Er soll in
       Karlsruhe einen Terroranschlag vorbereitet haben.
       
       Der 29-jährige Sohn irakischer Kurden war kurz vor Weihnachten 2017
       festgenommen worden. Er soll geplant haben, mit einem Kraftfahrzeug in die
       Stände um die Eisfläche am Karlsruher Schlossplatz zu fahren. Die
       Bundesanwaltschaft wirft W. Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer
       Staat“ (IS) sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
       Gewalttat vor.
       
       Die Anklage stützt sich vor allem auf die Aussagen eines V-Mannes des
       Stuttgarter Landeskriminalamts. Der etwa 50-jährige Türke wurde im August
       2017 auf Dasbar W. angesetzt. Er freundete sich bei einem
       Gabelstapler-Lehrgang mit W. an und berichtete der Polizei bald von
       angeblichen Mordplänen.
       
       Allerdings ging Dasbar W. Ende November 2017 selbst zur Polizei – und
       zeigte seinen neuen Bekannten an. Dieser mache radikale Sprüche und düstere
       Andeutungen, möglicherweise plane er einen Anschlag. Polizei und
       Bundesanwaltschaft gehen von einem Ablenkungsmanöver aus; möglicherweise
       habe W. etwas gemerkt und dem V-Mann zuvorkommen wollen.
       
       ## Werbung in Chatrooms
       
       Zum Prozessauftakt wurde bekannt, dass das baden-württembergische
       Innenministerium den V-Mann „vollumfänglich gesperrt“ hat. Dieser darf also
       im Prozess nicht als Zeuge auftreten und in keiner Weise befragt werden.
       Nach Ansicht des Gerichts ist diese Entscheidung „fehlerhaft“: Das
       Ministerium hätte nicht nur die Interessen der V-Person, sondern auch das
       Aufklärungsinteresse des Gerichts berücksichtigen müssen. Der Vorsitzende
       Richter Herbert Anderer kündigte eine „Gegenvorstellung“ des OLG an.
       
       Verteidiger Marc Jüdt erklärte zu Prozessbeginn, sein Mandant sei „kein
       gewaltbereiter Islamist und er ist es nie gewesen“. Er verachte Gewalt und
       liebe die Demokratie. Der V-Mann habe ein „völlig falsches, geradezu
       groteskes Bild“ von Dasbar W. gezeichnet. Der Anwalt ging aber nicht darauf
       ein, dass W. auch angeklagt ist, weil er in islamistischen Chatrooms immer
       wieder für die Mitgliedschaft im IS geworben haben soll. Hierfür gibt es
       auch konkrete Beweise.
       
       Im kurdischen Nordirak hat inzwischen ein islamischer Geistlicher Dasbar W.
       beschuldigt, dort im Namen des IS aufgetreten zu sein. Das OLG will deshalb
       ein Rechtshilfeersuchen an den Irak stellen. Das ist der Hauptgrund, warum
       der Prozess rund ein Jahr dauern könnte.
       
       12 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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