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       # taz.de -- Status von EU-Bürgern: So geht der Brexit für Migranten
       
       > Bei EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in EU-Ländern gilt: Für die,
       > die schon da sind, bleibt alles beim Alten.
       
   IMG Bild: Hoffen noch: Anti-Brexit-Demonstranten in London
       
       Berlin taz | Nichts war bei den [1][Brexit-Verhandlungen] so unumstritten
       wie der zukünftige Status von Briten in der EU und EU-Bürgern in
       Großbritannien. Für diejenigen, die schon da sind, bleibt alles beim Alten.
       Heißt: EU-Bürger, die sich vor Ende 2020 – dem Ende der vereinbarten
       Übergangszeit nach dem Brexit-Datum 29. März 2019 – in Großbritannien
       niedergelassen haben, oder Briten, die dies bis dahin in einem EU-Land tun
       oder getan haben, genießen weiterhin all ihre bestehenden Rechte, auch
       Arbeitsrecht und Teilnahme am Sozialsystem.
       
       Nach fünf Jahren Aufenthalt im Gastland – ein Aufenthalt, der wiederum für
       bis zu fünf Jahre unterbrochen sein kann – erwirbt man ein unbefristetes
       und uneingeschränktes Aufenthaltsrecht für sich selbst und Angehörige. Man
       könnte also sogar noch im Dezember 2020 als Bulgare nach Großbritannien
       ziehen, als EU-Bürger alle geltenden Rechte beanspruchen und Ende 2025 ein
       lebenslanges Aufenthaltsrecht beanspruchen und die Familie nachholen,
       Brexit hin oder her.
       
       Es steht den Regierungen allerdings frei, von betroffenen Personen zu
       verlangen, diesen Status neu zu beantragen, selbst wenn sie ihn schon
       haben. „Settled Status“ heißt diese Erneuerung des Aufenthaltsrechts für
       die Post-Brexit-Ära in Großbritannien. Dies könnte, so fürchten Betroffene,
       bürokratische Überraschungen – und Kosten – mit sich bringen. Zudem könnte
       es manchen Personen, die zuletzt ganz formlos umhergezogen sind,
       schwerfallen, die Dauer ihres Aufenthalts im Gastland nachzuweisen, zumal
       in Großbritannien keine Meldepflicht besteht.
       
       Ein weiterer Haken: Briten in EU-Staaten behalten ihre vollen Rechte nur im
       jeweiligen Staat, nicht in anderen EU-Ländern. Wer aus beruflichen Gründen
       in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig ist, was für viele Freiberufler gilt,
       ist dann auf Sonderregeln und zusätzliche Anträge angewiesen. Und welche
       Regeln gelten, wenn man erst nach Anfang 2021 aus der EU nach
       Großbritannien ziehen will oder umgekehrt – das steht noch in den Sternen.
       Wer für die Zukunft sich und seinen Kindern alle Optionen offenlassen will,
       versucht daher derzeit, sowohl einen EU-Pass als auch einen britischen Pass
       zu erhalten. Dies ist in Einzelfällen extrem schwierig.
       
       Sollte der [2][Brexit-Vertragsentwurf] im britischen oder Europäischen
       Parlament durchfallen und damit Großbritannien die EU ohne Vereinbarung
       verlassen, wäre nicht Ende 2020 der Stichtag, ab dem die neuen Regeln
       gelten, sondern bereits der 29. März 2019. Und ob die neuen Regeln dann
       überhaupt gelten, müsste auch erst noch vereinbart werden.
       
       22 Nov 2018
       
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