# taz.de -- Status von EU-Bürgern: So geht der Brexit für Migranten
> Bei EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in EU-Ländern gilt: Für die,
> die schon da sind, bleibt alles beim Alten.
IMG Bild: Hoffen noch: Anti-Brexit-Demonstranten in London
Berlin taz | Nichts war bei den [1][Brexit-Verhandlungen] so unumstritten
wie der zukünftige Status von Briten in der EU und EU-Bürgern in
Großbritannien. Für diejenigen, die schon da sind, bleibt alles beim Alten.
Heißt: EU-Bürger, die sich vor Ende 2020 – dem Ende der vereinbarten
Übergangszeit nach dem Brexit-Datum 29. März 2019 – in Großbritannien
niedergelassen haben, oder Briten, die dies bis dahin in einem EU-Land tun
oder getan haben, genießen weiterhin all ihre bestehenden Rechte, auch
Arbeitsrecht und Teilnahme am Sozialsystem.
Nach fünf Jahren Aufenthalt im Gastland – ein Aufenthalt, der wiederum für
bis zu fünf Jahre unterbrochen sein kann – erwirbt man ein unbefristetes
und uneingeschränktes Aufenthaltsrecht für sich selbst und Angehörige. Man
könnte also sogar noch im Dezember 2020 als Bulgare nach Großbritannien
ziehen, als EU-Bürger alle geltenden Rechte beanspruchen und Ende 2025 ein
lebenslanges Aufenthaltsrecht beanspruchen und die Familie nachholen,
Brexit hin oder her.
Es steht den Regierungen allerdings frei, von betroffenen Personen zu
verlangen, diesen Status neu zu beantragen, selbst wenn sie ihn schon
haben. „Settled Status“ heißt diese Erneuerung des Aufenthaltsrechts für
die Post-Brexit-Ära in Großbritannien. Dies könnte, so fürchten Betroffene,
bürokratische Überraschungen – und Kosten – mit sich bringen. Zudem könnte
es manchen Personen, die zuletzt ganz formlos umhergezogen sind,
schwerfallen, die Dauer ihres Aufenthalts im Gastland nachzuweisen, zumal
in Großbritannien keine Meldepflicht besteht.
Ein weiterer Haken: Briten in EU-Staaten behalten ihre vollen Rechte nur im
jeweiligen Staat, nicht in anderen EU-Ländern. Wer aus beruflichen Gründen
in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig ist, was für viele Freiberufler gilt,
ist dann auf Sonderregeln und zusätzliche Anträge angewiesen. Und welche
Regeln gelten, wenn man erst nach Anfang 2021 aus der EU nach
Großbritannien ziehen will oder umgekehrt – das steht noch in den Sternen.
Wer für die Zukunft sich und seinen Kindern alle Optionen offenlassen will,
versucht daher derzeit, sowohl einen EU-Pass als auch einen britischen Pass
zu erhalten. Dies ist in Einzelfällen extrem schwierig.
Sollte der [2][Brexit-Vertragsentwurf] im britischen oder Europäischen
Parlament durchfallen und damit Großbritannien die EU ohne Vereinbarung
verlassen, wäre nicht Ende 2020 der Stichtag, ab dem die neuen Regeln
gelten, sondern bereits der 29. März 2019. Und ob die neuen Regeln dann
überhaupt gelten, müsste auch erst noch vereinbart werden.
22 Nov 2018
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## AUTOREN
DIR Dominic Johnson
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