# taz.de -- Grundgesetzänderung für Bildung: Bund darf nun Schule machen
> Das Kooperationsverbot wird aufgehoben: Nach langen Verhandlungen haben
> sich Regierungsfraktionen sowie Grüne und FDP geeinigt.
IMG Bild: In Sachen Bildung können und müssen die Länder künftig mit dem Bund rechnen
BERLIN taz | Die Regierungsfraktionen sowie die Oppositionsfraktionen von
Grünen und FDP haben sich am Freitag auf eine Aufhebung des
Kooperationsverbots in der Bildung geeinigt. Alle vier verständigten sich
auf eine Änderung des Grundgesetzes, die im Bundestag nächste Woche und im
Bundesrat noch vor Weihnachten mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit
beschlossen werden soll.
Diese ist unter anderem Voraussetzung, damit der Bund wie lange geplant in
die Digitalisierung der Schulen investieren kann. Dafür sind in dieser
Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das Geld aus dem
sogenannten Digitalpakt soll ab 2019 in Endgeräte für Schulen, in
Lernplattformen und Fortbildungen fließen.
Die nun vereinbarte Änderung bezieht sich auf Artikel 104c des
Grundgesetzes. Dort heißt es bisher: „Der Bund kann den Ländern
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
finanzschwachen Gemeinden … im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur
gewähren.“ Nunmehr soll dieser Artikel ausführlicher gefasst und ergänzt
werden. Geeinigt hat man sich auf die Formulierung: „Der Bund kann den
Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des
Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen
sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und
Gemeinden … im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“
Die Beschränkung auf finanzschwache Gemeinden entfällt also, stattdessen
dürfen auch qualitative Verbesserungen, also etwa Fortbildungen für
LehrerInnen bezuschusst werden.
Der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring, lobt den
Kompromiss als Verhandlungserfolg von Grünen und FDP: „Wir haben es
geschafft, dass der Bund nicht nur in Beton, sondern auch in Köpfe
investieren darf, und zwar verlässlich. Von dieser Einigung werden
Lehrkräfte und Schüler sowie Schulen am Limit profitieren.“
Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion die Linke, Birke
Bull-Bischoff sieht noch Luft nach oben: „Geeinigt hat man sich auf eine
Kann-Bestimmung, wir brauchen aber eine Muss-Bestimmung. Bildung muss
Gemeinschaftsaufgabe werden.“
Um die Aufhebung des 2006 beschlossenen Kooperationsverbots hatten Union
und SPD lange gerungen. „Die Einigung auf eine Grundgesetzänderung zur
Abschaffung des Kooperationsverbots ist ein großer bildungspolitischer
Erfolg“, so der bildungspolitische Sprecher der SPD Oliver Kaczmarek.
23 Nov 2018
## AUTOREN
DIR Anna Lehmann
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