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       # taz.de -- Fall des mutmaßlichen Gefährders Sami A.: Gericht hebt Abschiebeverbot auf
       
       > Im Juli war der als Gefährder eingestufte Sami A. rechtswidrig nach
       > Tunesien abgeschoben worden. Jetzt hob ein Gericht das Abschiebeverbot
       > auf.
       
   IMG Bild: Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen
       
       Gelsenkirchen dpa | Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das
       Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen
       Islamisten Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem
       entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
       statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).
       
       Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann
       war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots [1][rechtswidrig nach
       Tunesien abgeschoben worden]. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende
       Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom
       12. Juli entsprechend zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem
       vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in
       seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft
       diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden
       wird, steht noch nicht fest.
       
       Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der
       nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft „für
       nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“, teilte das Gericht mit. Die
       diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten
       Anforderungen. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft
       „angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster
       politischer und diplomatischer Ebene“ hinreichend verlässlich.
       
       Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine
       Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht
       ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A.
       trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und
       Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst
       zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das
       oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und
       ordnete Sami A.s [2][sofortige Rückholung] durch die Stadt Bochum an.
       
       21 Nov 2018
       
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