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       # taz.de -- Olaf Scholz' Pläne für Grundsteuer: Einige Mieter*innen zahlen mehr
       
       > Wo die Mieten steigen, könnte auch die Grundsteuer leicht zulegen – so
       > sieht es ein Plan von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor.
       
   IMG Bild: Wo Wohnraum ohnehin knapp ist, könnten die Mieten durch die neue Grundsteuer steigen
       
       Berlin taz | Ängste vor einer stark steigenden Grundsteuer versuchte das
       Bundesfinanzministerium am Montag zu zerstreuen. Die mögliche zusätzliche
       Belastung werde sich in der Größenordnung eines „mittleren zweistelligen
       Euro-Betrages pro Jahr“ und Wohnung bewegen, hieß es im Haus von Minister
       Olaf Scholz (SPD). Es geht also um etwa 50 Euro pro Jahr oder vier Euro
       monatlich – und zwar erst ab 2025.
       
       Für die Berechnung der Grundsteuer auf Häuser, Wohnungen und Grundstücke
       muss ein neues Verfahren her. Denn das Bundesverfassungsgericht hat [1][die
       bisherige Methode verworfen]. Bisher basiert das Verfahren auf völlig
       veralteten Einheitswerten der Immobilien, die in Westdeutschland von 1964,
       in Ostdeutschland von 1935 stammen. Finanzminister Scholz will die
       Neuregelung im Konsens mit den 16 Bundesländern vereinbaren. Doch bereits
       am Montag widersprach Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dem
       Vorschlag aus Berlin.
       
       Die Einnahmen aus der Grundsteuer – derzeit rund 14 Milliarden Euro
       jährlich – stehen den Kommunen zu. Für vermietete Wohnungen können die
       Immobilienbesitzer*innen sie auf die Mieter*innen abwälzen. Bund und Länder
       haben bereits vereinbart, dass das Aufkommen aus der Steuer insgesamt nicht
       steigen soll.
       
       Durch die Neuberechnung könnte es jedoch zu einer etwas höheren Steuer in
       attraktiven Städten und Gegenden mit steigenden Mieten kommen. In
       ländlichen Regionen, in denen Immobilienpreise stagnieren, mag die Steuer
       sinken. Genaue Rechenmodelle gibt es allerdings noch nicht.
       
       ## Dreistufiges Berechnungsverfahren bei Scholz
       
       Scholz` Vorschlag einer „wertabhängigen Grundsteuer“ beinhaltet ein
       dreistufiges Berechnungsverfahren. An die Stelle der veralteten
       Einheitswerte tritt zunächst eine Formel, in die fünf Größen eingehen:
       Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes, Grundstücksfläche und
       Bodenrichtwert. Für selbstgenutzte Wohnimmobilien wird eine fiktive Miete
       angenommen, die auf Daten des Mikrozensus beruht. Gestiegene Mieten und
       Grundstückswerte besonders in Großstädten werden sich dabei niederschlagen.
       
       Die zweite Stufe bildet eine Steuermesszahl, mit der der Immobilienwert
       multipliziert wird. Diese legt der Bund fest. Sie soll niedriger ausfallen
       als bisher, um einer zu starken Steigerung der Grundsteuer
       entgegenzuwirken. Im dritten Schritt wenden die Kommunen jeweils eigene
       Hebesätze an, um die endgültige Steuer zu ermitteln. Städte mit hohen
       Mieten können die Hebesatz niedrig ansetzen, um Belastungen zu vermeiden.
       Will eine Stadtverwaltung mehr Einnahmen erzielen, kann sie aber auch einen
       hohen Hebesatz berechnen.
       
       Bayerns Finanzminister Füracker kritisierte Scholz´ Vorschlag unter anderem
       als zu kompliziert. Außerdem könne er zu höherer Grundsteuer für bestimmte
       Eigentümer*innen und Mieter*innen führen. Aus diesem Grund lehnt auch der
       Deutsche Mieterbund das neue Modell ab. Er plädiert für eine Grundsteuer,
       die sich nur auf den Bodenwert stützt. Außerdem soll sie nicht mehr auf die
       Mieter umgelegt werden dürfen.
       
       Das Bundesfinanzministerium will das Gesetz bis Ende 2019 unter Dach und
       Fach bringen. Ab 2020 müssten die Immobilienbesitzer*nnen dann
       Steuererklärungen auf Basis der neuen Methode abgeben. Bis spätestens 2025
       soll die neu berechnete Steuer überall erhoben werden. An diesem Mittwoch
       will Scholz mit seinen Länderkolleg*innen diskutieren.
       
       26 Nov 2018
       
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