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       # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ankauf von Staatsanleihen war legal
       
       > Ein billionenschweres Programm der Euro-Staaten verstößt nicht gegen
       > EU-Recht, sagt das Gericht. Damit ist das Thema aber noch nicht erledigt.
       
   IMG Bild: Vorerst ist die Europäische Zentralbank (EZB) fein raus
       
       Freiburg taz | Der billionenschwere Ankauf von Staatsanleihen durch die
       Europäische Zentralbank (EZB) verstößt nicht gegen EU-Recht. Das entschied
       jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er teilt damit nicht
       die Einschätzung des deutschen Verfassungsgerichts (BVerfG).
       
       Seit März 2015 kaufte das Eurosystem, zu dem die Zentralbanken aller
       Euro-Staaten gehören, Staatsanleihen im Wert von bislang rund 2,6 Billionen
       Euro auf. Das Programm heißt PSPP (Public Sector Purchase Programme) und
       dient laut EZB geldpolitischen Zielen. Es soll bei Banken Liquidität
       freisetzen und damit Kreditvergabe und Wirtschaft ankurbeln. Dies
       verhindere eine Deflation, die wiederum zu Kaufzurückhaltung führen könne,
       so die Meinung der Zentralbanken.
       
       Euro-Kritiker wie Bernd Lucke (Ex-AfD) und Peter Gauweiler (CSU) hatten
       dagegen beim [1][Bundesverfassungsgericht] geklagt. Sie halten die
       EZB-Begründung für vorgeschoben. Die EZB betreibe unerlaubt
       Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik. Denn der Aufkauf von
       Staatsanleihen ermögliche stark verschuldeten EU-Staaten eine zinsgünstige
       Refinanzierung.
       
       Auch die Verfassungsrichter sahen „gewichtige Anhaltspunkte“, dass die EZB
       ihr Mandat überschritten hat. Sie legten deshalb im Sommer 2017 dem
       zuständigen EuGH die Frage vor, ob auch er die EU-Verträge verletzt sieht.
       
       Der EuGH erklärte nun, das PSPP-Programm verstoße nicht gegen EU-Recht,
       insbesondere verstoße das Programm nicht gegen das Verbot, Staaten über die
       Notenpresse zu finanzieren. Die Zentralbanken kauften die Anleihen ihrer
       Staaten nicht direkt, sondern erst nach einer gewissen Zeit auf dem
       Sekundärmarkt und auch nur maximal ein Drittel einer Anleihe. Ein privater
       Käufer könne sich also nicht darauf verlassen, dass die Zentralbank ihm das
       Papier abkaufe. Das Aufkaufprogramm sei auch nicht auf Dauer angelegt und
       gebe den Euro-Staaten damit keinen Anreiz zu einer unsoliden
       Haushaltspolitik.
       
       Das Programm verfolge auch währungspolitische und keine
       wirtschaftspolitischen Ziele, so der EuGH. Der Ankauf von Staatsanleihen
       sei nicht deshalb unzulässig, weil man damit auch wirtschaftspolitische
       Ziele verfolgen könnte. Der EuGH weist zudem darauf hin, dass die Anleihen
       aller Euro-Staaten aufgekauft werden, nicht nur der Staaten „mit besonderem
       Finanzierungsbedarf“. Das PSPP-Programm soll Ende des Jahres auslaufen und
       wurde schon stark reduziert. Derzeit stecken die Zentralbanken monatlich
       noch 15 Milliarden Euro in Staatsanleihen. Ende 2017 waren es noch 60
       Milliarden Euro pro Monat.
       
       Im nächsten Schritt muss das BVerfG über die konkreten
       Verfassungsbeschwerden entscheiden. Falls die Karlsruher Richter dann das
       EuGH-Urteil für falsch erklären, hätte die EU einen neuen großen Konflikt.
       
       11 Dec 2018
       
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