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       # taz.de -- Kita-Gesetz beschlossen: 5,5 Milliarden Euro bis 2022
       
       > Das „Gute-Kita-Gesetz“ hat Bundestag und Bundesrat passiert, obwohl es
       > viel Kritik gab. Die Länder wollen die Mittel dauerhaft. Die Opposition
       > hatte mehr erwartet.
       
   IMG Bild: Mehr Geld für Buntstifte? Die Länder entscheiden über die Bundesmittel in Eigenregie
       
       Berlin epd | Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro
       zusätzlich an die Länder überweisen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung
       zu verbessern. Das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ passierte am Freitag in
       Berlin den Bundestag und den Bundesrat. Es kann damit Anfang 2019 in Kraft
       treten. Der Bund will mit jedem einzelnen Bundesland eine Vereinbarung
       abschließen, wie das Geld eingesetzt wird.
       
       Der Bundestag beschloss das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und
       zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ mit den Stimmen der Koalition aus
       Union und SPD. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Die Grünen,
       die Linksfraktion und die FDP warfen Bundesfamilienministerin Franziska
       Giffey (SPD) vor, deutlich [1][hinter den eigenen Zielen zurückzubleiben].
       
       Giffey verteidigte das Gesetz als wichtigen Schritt „für mehr Qualität und
       weniger Gebühren“. Jedes Kind müsse die gleichen Startchancen erhalten. Für
       einheitliche, bundesweit verbindliche Vorschriften über Qualitätsstandards
       sei die Zeit aber noch nicht reif, sagte sie.
       
       Die Länder können die Bundesmitttel in die Einstellung zusätzlicher
       Erzieherinnen und Erzieher investieren, in bessere Ausstattung, längere
       Öffnungszeiten, Sprachförderung oder besseres Essen – aber auch, um die
       Eltern teilweise oder vollständig von den Gebühren zu befreien. Eine
       soziale Staffelung der Beiträge ist, [2][anders als von Giffey zunächst
       geplant], nicht vorgeschrieben. Darüber entscheiden die Länder in
       Eigenregie.
       
       ## Kaum wirklich bessere Betreuung
       
       Das sorgte bei Grünen, Linken und FDP gleichermaßen für Kritik.
       [3][Pauschale Gebührenbefreiung] – etwa für das erste Kita-Jahr – führe
       dazu, dass auch Eltern entlastet würden, die das nicht nötig hätten, sagte
       der Sprecher für Kinder- und Jugendpolitik der FDP-Fraktion, Matthias
       Seestern-Pauly. Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, die das Gesetz
       scharf kritisierte, sagte, so werde aus Entlastungen für Eltern „ein Gesetz
       für Gutverdiener“.
       
       Es werde auch kaum für eine wirklich bessere Betreuung sorgen, kritisierte
       Baerbock. Über die Qualität einer Kita entscheide in allererster Linie, wie
       viele Fachkräfte für die Kinder da seien. Dafür seien bundesweit
       verbindliche Betreuungsschlüssel unverzichtbar. Grüne und Linke stellten
       dazu einen eigenen Antrag, den die Koalition zurückwies.
       
       Giffey verteidigte ihr Gesetz als einen Kompromiss mit den Bundesländern,
       dem eine lange Vorarbeit vorausgegangen sei. Die Verhältnisse in den
       Ländern seien immer noch sehr unterschiedlich, sagte Giffey.
       Gebührenfreiheit sei richtig, wenn sich Familien den Kita-Besuch ihrer
       Kinder nicht leisten könnten, weil sie dafür mehrere hundert Euro im Monat
       bezahlen müssten.
       
       Vorgeschrieben ist im „Gute-Kita-Gesetz“ allein, dass bundesweit
       Geringverdiener, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, von den
       Kita-Gebühren befreit werden müssen. Giffey sagte, das helfe den Familien
       von 1,2 Millionen Kita-Kindern. Insgesamt werden 3,1 Millionen Kleinkinder
       in Kitas betreut, das ist jedes dritte Kind unter drei Jahren.
       
       ## Zeitliche Befristung im Jahr 2020 aufheben
       
       Dass die Mittel des Bundes nur bis 2022 fließen sollen, kritisierten alle
       Oppositionsfraktionen im Bundestag. Aus Sicht der FDP wird die Befristung
       dazu führen, dass kaum neue Fachkräfte eingestellt werden, weil die Länder
       fürchten müssen, langfristig auf den Ausgaben sitzenzubleiben. Giffey
       versicherte, ihr Ziel bleibe, dass sich der Bund dauerhaft in der
       Kita-Finanzierung engagiere.
       
       Im Bundesrat, der das Gesetz nach dem Bundestagsbeschluss beriet, stand die
       Befristung der Bundesmittel im Zentrum der Kritik. Am Ende der Debatte
       stimmte die Länderkammer dem Gesetz gleichwohl zu und forderte in einer
       Entschließung, die zeitliche Befristung der Bundesmittel spätestens im Jahr
       2020 aufzuheben, um die auf Dauer angelegten Verbesserungen nicht zu
       gefährden.
       
       14 Dec 2018
       
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