# taz.de -- Kommentar Terror psychisch Kranker: Eine irre Debatte
> Nach den Angriffen in Bottrop und Essen fragen Beobachter, ob der Täter
> Terrorist oder psychisch krank ist. Doch es ist auch beides möglich.
IMG Bild: Nach der Tat: An diesem Platz in Bottrop fuhr ein Mann in eine Fußgängergruppe
Der Auto-Angreifer von Bottrop/Essen – ist er ein Rechtsterrorist ODER ist
er psychisch krank? [1][Diese Frage stellen sich derzeit viele
Beobachterinnen und Beobachter.] Doch warum enthalten solche Fragen meist
dieses „ODER“? Terror, Amoklauf und psychische Probleme schließen sich
nicht aus, sondern können auch zusammen vorliegen. Vermutlich ist der
Essener Angreifer ein gutes Beispiel hierfür.
Strafrechtlich kommt es darauf an, ob ein Täter oder eine Täterin fähig
war, das Unrecht seiner/ ihrer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu
handeln. Diese Fähigkeit kann durch Alkohol, Drogen, aber auch psychische
Krankheiten ausgeschlossen oder vermindert sein. Wer Stimmen hört, die ihm
befehlen, Menschen zu töten, gehört vermutlich in die Psychiatrie und nicht
ins Gefängnis. Aber nicht jede Form von psychischer Labilität führt zu
Schuldunfähigkeit. Auch psychisch Kranke wissen in aller Regel, dass man
keine Menschen totfahren darf.
Wenn eine strafrechtliche Verurteilung möglich ist, dann muss ein
rassistisches Motiv strafverschärfend berücksichtigt werden. Das ist im
Strafgesetzbuch im Paragrafen 46 ausdrücklich vorgesehen.
[2][Wenn ein Amokfahrer seine Opfer nach rassistischen Kriterien auswählt,
ist das ein offensichtlicher Fall hierfür.] „Niedrige Beweggründe“ können
aus einem Totschlags- sogar einen Mordversuch machen. Dann kommt auch eine
lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht.
Terror kann nicht nur von Gruppen, sondern auch von Einzelpersonen ausgeübt
werden. Terror richtet sich nicht nur gegen den Staat, sondern gerade auch
gegen Teile der Bevölkerung. Das ist in der deutschen Rechtspraxis schon
lange anerkannt. Eine Möglichkeit, dies sichtbar zu machen, ist die
Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt in Karlsruhe.
Auch auf der politischen Ebene kann der Verweis auf psychische Probleme des
Täters nur bedingt entlasten. Wer Hass sät, hat eine politische
Mitverantwortung dafür, dass sich der Hass in Verbrechen ausdrückt.
3 Jan 2019
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DIR Christian Rath
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